2004,  Antifa Spaziergang,  Repression

Freispruch „Mitorganisator“ AS-Thun

Inhalt:
1. Medienbericht


1. Medienbericht (Originalquelle: http://ch.indymedia.org/de/2004/03/19512.shtml)
Antifaschistischer Abendspaziergang – Einzelgericht Thun spricht Mitorganisator frei (dies der titel des beitrags von 20min.ch. Sie hetzen als Organisator, er ist aber nur ein vermittler)
Thun (sda) Das Thuner Einzelgericht hat am Montag einen Mitorganisator des 2. Antifaschistischen Abendspazierganges vom 17. Mai 2003 frei gesprochen. Er hatte Einsprache gegen eine Busse von 500 Franken wegen Nichteinhaltens von Bewilligungsauflagen erhoben.
Bei der Demonstration durch die Thuner Innenstadt waren Schäden von weit über 100 000 Franken durch eingeschlagene Scheiben und Sprayereien entstanden. Am Rande der Kundgebung kam es zu Provokationen von Rechtsextremen. Die Stadt Thun hatte darauf dem Angeklagten eine Busse aufgebrummt.

Vermittler oder Mitorganisator?
Im Vorfeld des Abendspazierganges suchten Thuns Polizeivorsteher Heinz Leuenberger und der Chef Polizei Thun, Erwin Rohrbach, Kontakt zu den Organisatoren. Der Angeschuldigte stellte sich als Vermittler zur Verfügung und garantierte für ein unbekanntes Kollektiv an Organisatoren die Einhaltung der Bewilligungsauflagen.
Sowohl Leuenberger als auch Rohrbach gingen davon aus, dass der Einfluss des Angeschuldigten über denjenigen eines blossen Vermittlers hinausgehen würde. Sie machten zudem geltend, dass der interne Demonstrationsschutz während des Spazierganges nicht optimal funktionierte und die ohnehin emotionale Stimmung durch Lautsprecherdurchsagen zusätzlich aufgeheizt wurde.

Möglichstes getan Gerichtspräsident Peter Moser sah es als erwiesen, dass der Angeschuldigte mehr als nur eine Vermittlerrolle innehatte. Anders wäre es ihm kaum möglich gewesen, die von Polizeichef Rohrbach telefonisch kommunizierten Vorgaben jeweils umzusetzen. Zudem sei offenkundig, dass die generellen Auflagen für eine friedliche Demonstration nicht eingehalten wurden.
Moser attestierte dem Angeschuldigten aber ein gutes Verhalten während der Kundgebung. Er habe das Möglichste getan, um eine Eskalation zu verhindern. Wenn der Stein aber einmal rolle, sei er kaum mehr aufzuhalten. Weiter konnte der Vorwurf der zusätzlichen Aufhetzung nicht erhärtet werden.
Moser sprach den jungen Mann aus diesen Gründen frei. Die Parteikosten sowie eine Entschädigung von insgesamt 3500 Franken hat der Kanton und nicht die Stadt Thun zu tragen. Moser konnte in der Anzeige der Stadt Thun kein mutwilliges Vergehen ausmachen, wie es der Verteidiger in seinem Plädoyer angedeutet hatte.
Der nächste Antifaschistische Abendspaziergang findet bereits am 20. März in Bern statt.