2006,  Diverse Aktionen,  Politische Gefangene,  Repression,  Türkei & Rojava

Free Erdogan E. Transpi-Aktion Bahnhof

Inhalt:
1. Communiqué


1. Communiqué (Originalquelle: http://ch.indymedia.org/de/2006/09/43161.shtml)
Um 17.15 Uhr wurde im Bahnhof Bern beim Treffpunkt ein riesiges Transparent, mit der Aufschrift: „Freiheit für Erdogan E.! Freiheit für alle politischen Gefangenen!“ aufgehängt. Zudem wurden 2000 Flugblätter verteilt, welche die momentane Situation von Erdogan E. erklären (siehe Anhang). Mit der Aktion wollen wir auf die unhaltbare Situation des politischen Gefangenen Erdogan E. aufmerksam machen. Er befindet sich nun schon seit Februar 2006 in Auslieferungshaft, die Schweizer Behörden wollen ihn an den Folterstaat Türkei ausliefern.. Polizei und Securitrans waren vor Ort hielten sich aber zurück. An der Aktion nahmen 50 AktivistInnen teil, 30 formierten sich noch zu einer Demo durchs Bollwerk und forderten Lautstark die Freilassung von Erdogan E..
Die Aktion dauerte eine halbe Stunde.

Im Anhang der Text des verteilten Flugblattes:
FREIHEIT FÜR ERDOGAN E.!
KEINE AUSLIEFERUNGEN UND AUSSCHAFFUNGEN IN DEN FOLTERSTAAT TÜRKEI!
WER IST ERDOGAN E.? Seit dem 21. Februar 2006 sitzt unser Freund und Genosse, Erdogan E., bereits in Auslieferungshaft. Er floh vor 9 Jahren aus der Türkei und lebt seither mit einer F-Bewilligung in der Schweiz. Die Türkei verurteilte ihn damals wegen politischer Aktivitäten zur Todesstrafe. Diese wurde aufgrund des Druckes der EU in lebenslange Haft umgewandelt.
Die türkische „Justiz“ beharrt darauf, Erdogan E. habe als 15jähriger an einer Aktion teilgenommen, bei der ein Polizist sein Leben verlor, obwohl es dafür weder ZeugInnen noch Beweise gibt. Sämtliche Mitangeklagten von Erdogan machen geltend, dass die Aussagen, welche Erdogan belasten unter Folter erzwungen wurden, was teilweise auch ärztlich nachgewiesen werden konnte.
Als Kurde gehört Erdogan in der Türkei einer verfolgten Minderheit an, war und ist politisch aktiv und seine Verurteilung hatte klare politische Motive. Erdogan war bei seiner Flucht und zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Tat noch nicht volljährig und es droht ihm lebenslange Haft und Folter. Es stellt sich deshalb nicht nur die Frage, weshalb Erdogan ausgeliefert werden soll sondern weshalb er hier nicht schon längst politisches Asyl erhalten hat. Trotzdem will das Bundesamt für Justiz seine Auslieferung an die Türkei.
Um gegen diese unhaltbare Situation zu protestieren, befinden sich die beiden politischen Gefangenen Erdogan E. und Marco Camenisch momentan in einem befristeten Hungerstreik.

ERDOGAN IST EIN PRÄZEDENZ“FALL“. Wird dem Auslieferungsgesuch stattgegeben, wird die Türkei die Auslieferung weiterer politisch Verfolgter verlangen und sie in ihren Isolationsknästen verschwinden lassen.
In der Türkei werden viele, welche wegen politischer Aktivitäten verhaftet werden, gefoltert; insbesondere diejenigen, die aus der Türkei flüchten konnten und wieder zurückgeschafft wurden. Dennoch wollen die SchreibtischtäterInnen vom Bundesamt für Justiz Erdogan E. ausliefern und senden damit ihre Empfehlung an den Unrechtsstaat Türkei. Diese Kollaboration mit einem Folterstaat stört den Bundesrat offenbar nicht! Der Bundesrat ist bereit, die Menschenrechte zugunsten finanzieller und wirtschaftlicher Interessen in der Türkei zu opfern. Der Entscheid wird demnächst in letzter Instanz vom Bundesgericht gefällt.

DER SCHWEIZER STAAT HAT ANGST VOR DEM WIDERSTAND. Seit seiner Verhaftung wurde Erdogan fünf Mal verlegt, was in der Schweiz nicht gerade üblich ist. Der Grund dafür liegt darin, dass sich an jedem Ort, wo Erdogan inhaftiert war, UnterstützerInnen formierten. Die Solidarität mit Erdogan konnte aber nicht gebrochen werden. Deshalb greift der Schweizer Staat nun zu Mitteln, die einer erklärten Diktatur würdig sind und die bisher in der Schweiz kaum zu beobachten waren:

-DAS BUNDESAMT FÜR JUSTIZ DROHT DAMIT, ERDOGAN AN EINEN GEHEIMEN ORT ZU VERLEGEN, UND DIE BESUCHERINNENLISTE ZU REDUZIEREN, sollte es zu weiteren Mobilisierungen und Aktionen für ihn kommen!
-DAS BUNDESAMT FÜR JUSTIZ WILL DAS RECHT AUF VERTEIDIGUNG FAKTISCH ABSCHAFFEN! Der Anwalt soll nur noch dann zugelassen werden, wenn es absolut notwendig ist! Das würde konkret bedeuten, dass der Anwalt seine Besuche bei Erdogan zuerst darlegen und rechtfertigen muss!
-EIN INTERVIEW MIT DER SENDUNG „10 VOR 10“ DES SCHWEIZER FERNSEHENS WURDE MIT DER POLITISCH MOTIVIERTEN BEGRÜNDUNG ABGELEHNT, ERDOGAN E. ZU WORT KOMMEN ZU LASSEN, WÜRDE DIE SOLIDARITÄT MIT IHM VERSTÄRKEN, WAS IM SINNE DES PRÄVENTIVEN SCHUTZES DER INNEREN SICHERHEIT ZU VERMEIDEN SEI!

Wir sind nicht bereit, dies zu akzeptieren und kämpfen weiter!

Drinnen und Draussen ein Kampf! Freiheit für Erdogan E.! Freiheit für Marco Camenisch! Freiheit für alle politischen Gefangenen!