2007,  Repression

Gummischrotprozess

Inhalt:
1. Aufruf
2. Freispruch


1. Aufruf (Originalquelle: http://ch.indymedia.org/de/2007/03/48060.shtml)
Keine Straffreiheit für die Polizei!
Kommt zum Prozess gegen zwei wegen schwerer Körperverletzung angeklagte Berner Stadtpolizisten am 18./19. April 2007.
Am 16. Dezember 2003 demonstrierten rund 200 Leute vor der Bern Arena gegen die Zeremonie zur Einführung der Armee XXI. Hauptkritikpunkt war die zunehmenden so genannten «subsidiären Einsätze» der Armee bei Demonstrationen, welche mit der Armeereform noch zementiert wurden. Als Beispiele wurden das WEF in Davos oder der G8-Gipfel von Evian aufgeführt.
Trotz des ausserordentlich aggressiven und unkommunikativen Auftretens der Polizei blieb die Demonstration friedlich. Mit sarkastischen Mitteln belustigten sich die DemonstrantInnen über die 10 000
angereisten Armeefans. Als die Armeefeier in der Bern Arena im Gang war und die DemonstrantInnen warteten, bis die Armeefans wieder nach draussen kamen, begann eine Gruppe von Protestierenden an einem Absperrungsgitter zu rütteln. Ohne Vorwarnung schoss ein heraneilender Polizist eine Ladung Gummigeschosse ab und traf einen Demonstranten aus nächster Nähe am Auge, als er die Leute beim Absperrgitter vor der heraneilenden Polizei warnen wollte.
Die Folgen: Eine schwere Augenverletzung mit bleibenden Schäden, zwei aufwändige Operationen, unzählige medizinische Untersuchungen und der Verlust der Sehkraft auf dem linken Auge von 100% auf mittlerweile wieder knapp 40%, sowie ein Risiko auf eine vollständige Erblindung des Auges als Spätfolge.
Fast dreienhalb Jahre nach dem Vorfall kommt es nun endlich zum Prozess gegen den Schützen und seinen direkten Vorgesetzten, welcher den Schiessbefehl gab. Trotz 11 dokumentierten schweren Augenverletzungen mit bleibenden Schäden (bei einer vermuteten hohen Dunkelziffer, siehe: http://pigbrother.info) in den letzten 30 Jahren als Folge von fahrlässigen Gummigeschosseinsätzen bei Demonstrationen, wurde noch nie ein Polizist deswegen verurteilt. Polizisten geniessen de facto Immunität bei ihren Einsätzen. Dementsprechend klein ist die Hemmschwelle für Polizisten beim Waffeneinsatz an Demonstrationen; sie haben nichts zu befürchten. Die illega le Schussabgabe aus kurzer Distanz an der Demonstration vom 16.12.03 war leider kein Ausnahmefall oder die Tat eines «schwarzen Schafes» in Polizeiuniform.
Aussergewöhnlich in diesem Fall ist jedoch, dass es zu einem Prozess gegen namentlich bekannte Polizisten kommt. In der Regel sind die Täter nicht bekannt und können im Schutz ihrer uniformen Anonymität agieren. Die Straffreiheit für gemeingefährliche Polizisten muss endlich ein Ende haben!
Der Prozess ist öffentlich, ProzessbeobachterInnen sind willkommen.

Mittwoch, 18. April, 8.30h (Hauptverhandlung)
Donnerstag, 19. April 14.00 Uhr (Urteilseröffnung)
Ort: Assisensaal, Parterre, Amthaus, Hodlerstrasse 7, Bern
Pünktliches Erscheinen für ProzessbeobachterInnen notwendig.

Basiskollektiv ReBelle (ehemals Anti-WTO Koordination und Aktion ungehorsamer Studierender)


2. Freichspruch (Originalquelle: http://ch.indymedia.org/de/2007/04/48475.shtml)
Polizisten vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen
Zwei Berner Stadtpolizisten sind vom Vorwurf freigesprochen worden, einen Demonstranten bei einer Kundgebung von Armeegegnern im Dezember 2003 verletzt zu haben.
Die Kundgebung richtete sich gegen eine Feier zur Armee XXI. Im Verlauf der über lange Strecken friedlich verlaufenen Protestaktion schossen die beiden Grenadiere der Berner Stadtpolizei zweimal mit Gummischrot gegen die Demonstranten.
Dabei wurde ein 39-jähriger Aktivist unterhalb des linken Auges schwer verletzt. Trotz zweifacher Operation sieht der Mann auf dem betroffenen Auge nur noch 40 Prozent.
Mit seinem Freispruch folgte das Strafeinzelgericht dem Antrag der Verteidigung. Der Anwalt des Opfer hatte Schuldsprüche verlangt.