2008,  Repression

Prügel-Polizist wirbt für Anstand Biel

Inhalt:
1. Medienbericht
2. Urteil

1. Medienbericht (Originalquelle: http://ch.indymedia.org/de/2008/05/60045.shtml)
Ironie des Schicksals: Ausgerechnet der Bieler Stadtpolizist, der am Montag wegen Amtsmissbrauchs und Körperverletzung verurteilt worden ist, wirbt auf einem Plakat der Polizei für korrektes Verhalten. Der Kommandant sieht noch keinen Anlass einzugreifen.
Das Plakat der Stadtpolizei Biel werde nicht zurückgezogen, solange das Urteil noch nicht rechtskräftig sei, sagte am Mittwoch André Glauser, der Kommandant der Stadtpolizei Biel, der Nachrichtenagentur SDA auf Anfrage. Das «Journal du Jura» wies in seiner Ausgabe vom Mittwoch auf das Plakat hin.
Für Glauser gilt in Bezug auf den Polizisten weiter die Unschuldsvermutung. Schliesslich könne der Polizist das Urteil weiterziehen. Werde der Schuldspruch bestätigt, werde das Plakat «sehr wahrscheinlich zurückgezogen», so Glauser weiter.

Glauser ergreift aus demselben Grund derzeit auch keine Sanktionen gegen den Polizisten. Auch diesbezüglich werde die Lage neu analysiert, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliege. Die Spannweite der Sanktionen reicht von einer mündlichen Ermahnung über eine Versetzung bis zur Entlassung.
Der Polizist wurde am Montag zur bedingten Zahlung von 20 Tagessätzen à 140 Franken, also total 2800 Franken, verurteilt. Er erhielt eine Busse von 800 Franken. Der Polizist, der 2004 wegen fahrlässiger Körpverletzung verurteilt wurde, erscheint auf dem Plakat zusammen mit einer Kollegin.

2. Urteil (Originalquelle: http://ch.indymedia.org/de/2008/05/60293.shtml)
Bieler Prügel-Polizist verurteilt
Ein Bieler Stadtpolizist ist der einfachen Körperverletzung und des Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen worden. Insgesamt muss er 3600 Franken zahlen.
Strafeinzelrichterin Nicole Saurer sah es am Montag bei der Urteilsverkündigung am Kreisgericht Biel-Nidau als erwiesen an, dass der 36-jährige Polizist bei einem Einsatz im Januar 2005 einem 30-jährigen Mann ins Gesicht geschlagen und zugelassen hat, dass der Diensthund diesem ins Bein biss. Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 140 Franken und einer Busse von 800 Franken verurteilt.
Der 30-Jährige und eine weitere Privatperson, die ebenfalls als Beschuldigte vor der Richterin standen, wurden vom Vorwurf der Hinderung einer Amtshandlung sowie der Gewalt und Drohung gegen Beamte freigesprochen.

Eskalation wegen Polizeiausweis
Der Polizist und vier weitere Kollegen rückten im Januar 2005 wegen einer Massenschlägerei aus. Als der nun verurteilte Polizist den 30-Jährigen kontrollieren wollte, verlangte dieser vom Polizisten ebenfalls einen Ausweis.
Als dieser mit Verweis auf seine Uniform ablehnte, kam es zu einer Auseinandersetzung, in dessen Verlauf beide zu Boden fielen. Der Passant warf dem Polizisten vor, ihn grundlos mehrfach geschlagen zu haben. Der Polizist sagte aus, der Mann habe seine Fäuste hochgehalten, was er als Angriff interpretiert habe.
Am Prozess in Biel zeigte sich, dass der Polizist schon früher verurteilt worden war. Das Urteil aus dem Jahr 2000 lautete auf fahrlässige Körperverletzung.

Quelle: SDA/ATS