2009,  Freiraum,  Repression

Vorladungen wegen RTS Biel

Inhalt:
1. Bericht


1. Bericht (Originalquelle: http://ch.indymedia.org/de/2009/06/69758.shtml)
Im Zusammenhang mit der Reclaim the Streets vom 17. Mai für den Erhalt des Tripouze in Biel haben eine noch unbekannte Anzahl Personen polizeiliche Vorladungen erhalten. Noch ist unklar welche juristischen Folgen diese unerwünschte Einladung für die Betroffenen hat. Eines allerdings muss klar sein: In jedem Fall kannst und solltest du auf dein Recht auf Aussageverweigerung bestehen! Das heisst konkret:
Angeben musst du nur deine Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Heimatort, Name der Eltern). Nicht angeben musst du: Woher du kommst, wohin du gehst, Arbeit (Arbeitgeber/in, Lehrmeister/in), Hobbies, Bekannte, etc. Du bist nicht verpflichtet diese Informationen zu geben. „Ich habe nichts zu sagen“ oder „Ich verweigere die Aussage“ sind die besten Antworten. Lass dich weder einschüchtern noch provozieren. Die meisten Drohungen sind Bluffs, die dich einschüchtern sollen. Zitiert aus „Deine Rechte“

Hier uns zwei bekannte Fälle:
A. wurde auf den Polizeiposten geladen. A. musste eine Leibesvisitation über sich ergehen lassen. Danach wurde sie zur DNA und Fingerabdruckentnahme nach Bern gebracht. Zurück in Biel musste A. noch eine Urinprobe abgeben. Ebenfalls wurde sie unter Druck gesetzt zuzugeben das sie kiffe ansonsten müsse Sie bis zum nächsten Morgen auf dem Polizeiposten bleiben. Unter diesem Druck und reichlich Unlust eine Nacht auf dem Polizeiposten zu verbringen, hatte sie dies eingestanden und wurde danach ohne weitere juristische Folgen entlassen.

B. erhielt ebenfalls eine „Einladung in diverser Sache“ unterschrieben vom Polizeikommandant der Kapo Bern Martin Ringli. B. erkundigt sich telefonisch bei Herrn Ringli nach dem Grund der Einladung. Dieser erwähnt die RTS vom 17. Mai. B. sagt, „Sie wüsste nicht was sie zu dieser Sache zu sagen hätte.“ Darauf wird B. von Herrn Ringli gefragt ob Sie eine Aussageverweigerung mache. Dies bejaht B. Weiter erkundigt B. sich ob diese Einladung obligatorisch Folge zu leisten sei. Dies verneinte Ringli. B. verkündet der Einladung also nicht nachzukommen, darauf erwidert Herr Ringli, dass B. in diesem Falle mit einer Busse rechnen müsse.

Mittlerweile sind uns weitere Fälle bekannt. Wir raten allen sich bei uns zu melden!

Weiter mit der Repression: Die Räumung an der Quellgasse 5 vom Montag, 8. Juni hatte einen längeren Aufenthalt der Betroffenen auf dem Polizeiposten zur Folge. Neben dem üblichen Verfahren wurde ihnen auch eine DNA-Probe entnommen. Wer sich weigerte wurde gewaltsam gezwungen.
Grundsätzlich liegt im Ermessen der jeweiligen Polizisten ob Sie eine DNA-Probe entnehmen wollen oder nicht. Seit der Einführung im Jahre 2005 herrscht völlige Willkür. Trotzdem hast Du auch hier „eigentlich“ Rechte:
Will die Polizei eine DNA-Probe entnehmen, muss sie Sie über Ihre Rechte aufklären. Diese Rechte sind:
Recht auf Verfügung: Sie können sich gegen eine DNA-Probe wehren. Dann muss der Staatsanwalt oder Untersuchungsrichter (Bezeichnung je nach Kanton) eine Verfügung erlassen, die Sie anfechten können.

Recht auf Einsicht: Jedermann kann bei der Zentralstelle des Bundes, die die DNA-Datenbank führt, darüber Auskunft verlangen, ob er eingetragen ist. Die DNA-Datenbank des Bundes wird von den Afis Services (Automated Fingerprint Identification System) beim Bundesamt für Polizei verwaltet. Gesuche an: Bundesamt für Polizei, Afis Services, Bundesrain 20, Postfach, 3003 Bern.

Recht auf Löschung: Einträge müssen in folgenden Fällen von Amts wegen gelöscht werden:
– Die betroffene Person kann als Täter ausgeschlossen werden.
– Es liegt ein rechtskräftiger Freispruch vor.
– Das Verfahren wurde vor einem Jahr eingestellt.
– Die Probezeit nach einem bedingten Strafvollzug ist schon fünf Jahre abgelaufen.
– Eine Geldstrafe wurde vor fünf Jahren bezahlt, oder die gemeinnützige Arbeit wurde vor fünf Jahren beendet.
– Man wurde vor 20 Jahren aus dem Gefängnis, aus der Verwahrung oder einer therapeutischen Massnahme entlassen.
– Auf jeden Fall muss der Eintrag nach 30 Jahren gelöscht werden.

Quelle: Beobacher 3/05
Wir können das Vorgehen der Polizei nur als Versuch der Einschüchterung verstehen um die aktive BesetzerInnenszene zu kriminalisieren. Inwieweit Barbara Schwickert, Sicherheitsdirektorin der Stadt Biel und Mitglied der Grünen Partei über das polizeiliche Vorgehen informiert ist, können wir nur mutmassen. Wir bleiben auf jeden Fall dran!

Nehmt mit uns Kontakt auf: luchayfiesta@gmx.ch
Solidarisch gegen ihre Repression!