2010,  Repression

Prozess Polizeiübergriff

Inhalt:
1. Medienbericht


1. Medienbericht (Originalquelle: http://ch.indymedia.org/de/2010/07/76668.shtml)
«Polizisten haben mich verprügelt»
Der Kläger sagt, er sei von Polizisten verprügelt worden. Der Staatsanwalt spricht von einem Unfall und fordert Freispruch.
Die Story, die der 28-jährige Privatkläger schildert, tönt wie eine Szene aus einem brutalen Film. Er, halb Brasilianer, halb Schweizer, sei in einer Januarnacht 2008 auf der Polizeiwache Waisenhausplatz in einem Warteraum zurückgehalten worden. Seine Bitte an die Beamten: ein Glas Wasser. Die Antwort: «Du kannst aus der Toilette trinken», ehe er nach einer kurzen Wartezeit durch die Luke in der Tür doch ein Glas mit lauwarmem Wasser erhielt. Aus Ärger habe er die Flüssigkeit in Richtung des Polizisten geschüttet. Daraufhin sei er von mehreren Polizisten aus der Zelle gezerrt und im Gang verprügelt worden. Die Folgen: Blutergüsse und ein gebrochener Arm.
«So etwas darf nicht passieren – egal, wie lang das Vorstrafenregister meines Mandanten ist, egal, wie stark betrunken er in dieser Nacht war», sagte der Anwalt des Privatklägers gestern vor dem Strafeinzelgericht VIII Bern-Laupen. Die Polizisten seien zu verurteilen wegen einfacher Körperverletzung, Tätlichkeit und Amtsmissbrauchs.

«Nachbar ist am Spinnen»
Anders tönt die Geschichte aus Sicht der Polizisten: In besagter Nacht rücken sie an die Eigerstrasse aus. Ein Hausbewohner hat sich wegen Lärmbelästigung beschwert und erwähnt, sein Nachbar sei am Spinnen. Die Polizisten treffen auf einen jungen Mann, der zuvor im Ausgang über hundert Franken versoffen und dazu starke Medikamente geschluckt hat. Die Beamten stellen fest, dass der Mann im Fahndungssystem wegen unbezahlter Bussen ausgeschrieben ist und nehmen ihn mit auf die Wache. Im Warteraum erhält er ein Glas Wasser und darf mit dem Handy die Mutter anrufen, um zu fragen, ob sie seine Bussen begleichen könne. Sonst droht ihm als Ersatzstrafe ein Aufenthalt im Gefängnis.

«Arschloch – hols zurück»
Ein Beamter verlangt das Handy laut eigenen Angaben zurück. Die Antwort: «Arschloch, hols dir zurück.» Als der Beamte die Türe öffnet, wird er angegriffen und fällt hin. Sein Kollege eilt zu Hilfe. Beim Versuch, den Festgehaltenen zu beruhigen, entsteht ein Gerangel, das zum Armbruch führt. Für den Staatsanwalt «ein Unfall – mehr nicht». Die Polizisten hätten ohne Verletzungsvorsatz gehandelt, weshalb der Armbruch keine Körperverletzung sei. Welcher der Versionen Gerichtspräsidentin Christine Schär glaubt? Ihr Urteil gibt sie heute Nachmittag bekannt.