2012,  Repression

Prozess Antirep Demo Regionalgericht

Inhalt:
1. Mitteilung Antirep


1. Mitteilung Antirep (Originalquelle: http://ch.indymedia.org/de/2012/09/87442.shtml)
Das Regionalgericht Bern-Mittelland verhandelte heute Morgen den ersten uns bekannten Fall im Zusammenhang mit der Demonstration gegen staatliche Repression, welche am 4. Juni 2011 in Bern stattgefunden hatte. Damals wurde der gesamte Demonstrationszug in der Junkerngasse angehalten und eingekesselt. Die knapp 200 Anwesenden wurden verhaftet und von der Staatsanwaltschaft wegen Landfriedensbruch sowie Ungehorsam gegen eine amtliche Verfügung verurteilt. Nach eingereichter Einsprache musste eine junge Frau heute vor Gericht erscheinen.

Das Ergebnis:
In Bezug auf die Anschuldigung des Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung war auch der Richterin klar: Dieser Anklagepunkt kann nicht aufrecht erhalten werden, da die Polizei – entgegen ihren eigenen Angaben – die für die Strafbarkeit vorausgesetzte Durchsage inkl. Verweis auf den entsprechenden Artikel und seine Strafdrohung nicht gemacht hatte. Die junge Frau wurde in diesem Punkt freigesprochen.
Wenig erstaunlich ist, dass die Richterin die Verurteilung wegen Landfriedensbruch bestätigte, denn es ist schon lange kein Geheimnis mehr, dass der Landfriedensbruch ein juristisches Instrument darstellt, um politisch Aktive pauschal strafrechtlich verurteilen zu können. Dies zeigt sich schon in seiner Ausgestaltung und der aktuellen Praxis dazu: Strafbar ist bereits die Teilnahme an einer sogenannt öffentlichen Zusammenrottung, dass selber Straftaten begangen werden, wird nicht verlangt.

Eigentlich gälte in der Schweiz der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten oder die Angeklagte“ – d.h. entgegen den dramatischen Darstellungen in US-amerikanischen Filmen, ginge es hier vor Gericht nicht darum die eigene Unschuld zu beweisen, sondern das Gericht muss die Schuld der beschuldigten Person nachweisen können. In Fällen vorgeworfenen Landfriedensbruchs scheint dieser Grundsatz jedoch ausser Kraft zu treten. Die Polizei brachte auch im genannten Verfahren belastende und teilweise unwahre Tatsachen vor (Beispiel siehe oben). Die Beschuldigte musste darum bemüht sein, Beweise vorzulegen, welche sie entlasten; zahlreiche ihrer gestellten Beweisanträge wurden jedoch abgelehnt. Übrig bleibt eine Verurteilung ohne konkreten Nachweis darüber, dass die angeschuldigte Person sich im Zeitpunkt der begangenen Sachbeschädigungen – welche aus Sicht des Gerichts den Moment des begangenen Landfriedensbruchs darstellt – überhaupt als Teilnehmerin in der Demo aufgehalten hatte.
Es ist davon auszugehen, dass das heutige Urteil vor Obergericht angefochten werden wird, denn auch auf juristischer Ebene müssen alle zur Verfügung stehenden Mittel gegen die Kriminalisierung politischer Betätigung ergriffen werden.

Aber wie bereits erwähnt – erstaunlich ist das heutige Ergebnis nicht; erst recht nicht, weil die Verfahren rund um die Demo vom Juni 2011 in Bern keine Einzelfälle sind. In den vergangenen Jahren und Monaten häufen sich die Verfahren wegen Landfriedensbruch. Nach den sogenannten Central-Krawallen im September 2011 in Zürich wurden sogar unbeteiligte Zuschauer und Zuschauerinnen von der Staatsanwaltschaft teilweise zu 170 Tagessätzen bedingter Geldstrafe verurteilt. Am 21. Januar 2012 sollte in Bern eine Demonstration gegen das World Economic Forum in Davos stattfinden. Eine Gruppe von ca. 150 Personen wurde (bereits vor Besammlung und Beginn der eigentlichen Demonstration) wiederum eingekesselt und festgenommen. Die Staatsanwaltschaft hat hier in mindestens einem Verfahren die Akten dem Gericht überwiesen und den Antrag gestellt, dass die Umstände auch unter dem Aspekt des „versuchten Landfriedensbruchs“ zu prüfen seien – ein Konstrukt, welches aus juristischer Sicht jeglicher Grundlage entbehrt. Das Gericht hat diesen Antrag jedoch gutgeheissen. Und dies sind nur einige wenige Beispiele der aktuellen Repressionspolitik. Die Strategie scheint klar: Demonstrationen, insbesondere solche ohne behördliche Bewilligung, sind nicht erwünscht. Möglichst hartes Vorgehen gegen Demonstrierende soll politische Aktivitäten schwächen. Wir lassen uns von staatlicher Repression aber nicht klein kriegen – nehmen wir uns weiterhin die Strassen und zeigen wir Solidarität mit jenen, die von Repression betroffen sind.