2013,  Diverse Aktionen,  Repression,  WEF

Antirepressiver Weihnachtsmarkt

Inhalt:
1. Aufruf


1. Aufruf (Originalquelle: http://ch.indymedia.org/de/2013/11/90901.shtml)
Am 14.12. findet auf dem Vorplatz der Reitschule Bern ein antirepressiver Weihnachtsmarkt statt.
Dieser Weihnachtsmarkt steht ganz im Zeichen des „Landfriedens“, der angeblich an der AntiWef Demo 2012 gebrochen werden sollte…
Komm vorbei, trink Glühwein, lausch der herzerwärmenden Musik, informier dich über den aktuellen Stand der AntiWEF-Prozesse, triff den Antirepressiven Samichlaus oder lass Nause das Handtuch werfen..

Landfrieden? Brechen!
Am 21. Januar 2012 sollte in Bern eine Kundgebung gegen das Word Economic Forum in Davos stattfinden. Einige DemonstrantInnen starteten von der Reitschule aus und wollten weitere TeilnehmerInnen an der Heiliggeistkirche treffen. Die Polizei stoppte sie aber bereits nach einigen Metern im Bollwerk, kesselte und verhaftete die rund 150 Anwesenden und brachte sie in temporäre Zellen beim Neufeld-Parking und hielt sie dort für mehrere Stunden fest. Nun sollten all jene, die an diesem Tag verhaftet wurden, wegen Landfriedensbruch verurteilt werden.
Das Beispiel der Anti-WEF-Demo verdeutlicht, wie sehr der Artikel des Landfriedensbruchs ausgedehnt werden kann. Kommentare auf Indymedia (z.B. „verwandeln wir die Stadt in einen Hexnkessel“) und die methaphorische Sprache der Transparente (z.B. „den Spiess umdrehen, WEF zerschlagen“) hätten laut der Polizei bereits eine friedensbedrohende Grundstimmung geschaffen. Auch die Fackel, die nach Einkesslung der Demonstration in Richtung Polizei geschleudert wurde, wird im Bericht der Polizei vielfach erwähnt. Die Polizei gehe laut Bericht nicht davon aus, dass es sich um eine friedliche Demonstration hätte handeln sollen. Dieser Eindruck reicht anscheinend als Legitimation für die Verurteilung, bzw. die Anklage wegen Landfriedensbruchs aus.

Ein Fall ist nun beim Bundesgericht hängig, weitere bei der Staatsanwaltschaft. Der Bundesgerichtsentscheid ist in diesem Fall wegweisend – nicht nur für die noch offenen Verfahren, sondern auch für weitere Demonstrationen. Wird vom Bundesgericht der bisherige Entscheid und somit die Auslegung des Landfriedensbruchs in diesem Fall bestätigt, kommt dies einem faktischen Demonstrationsverbot gleich. Dabei wird klar, dass es bei der Rechtssprechung nicht ausschliesslich um diese konkrete Demonstration geht, sondern darum, politische und soziale Bewegungen per se zu kriminalisieren: Politische AktivistInnen sollen von der Öffentlichkeit in erster Linie als „kriminelle Elemente“ wahrgenommen werden, damit Inhalte und legitime Kritik an gesellschaftlichen Missständen aus dem Blickfeld verschwinden. Dies bedeutet aber nicht, dass unsere Ideale und Utopien deshalb verschwinden würden.
Ihre Repression wird unseren Widerstand und unsere Solidarität nie brechen!
Antirepressiver Weihnachtsmarkt am 14.12.2013 – Reitschule – Bern – ab 16Uhr