2015,  Freiraum,  Repression

Hausdurchsuchung Bern & Ostermundigen

Inhalt:
1. Medienbericht
2. Communiqué Moserstrasse t


1. Medienbericht (Originalquelle: https://www.derbund.ch/bern/stadt/PolizeiRazzien-in-Bern-und-Ostermundigen/story/15451009)
Polizei-Razzien in Bern und Ostermundigen
Die Berner Kantonspolizei hat am Mittwochmorgen zwei Häuser in Bern und Ostermundigen durchsucht. Sie ermittelte gegen die Täter des Angriffs auf die Polizeiwache am Waisenhausplatz.

Vergangene Woche hat das Wohn- und Kunstkollektiv «Familie Osterhase» die Liegenschaft an der Bernstrasse 29A in Ostermundigen besetzt. Kurz darauf konnte das Kollektiv mit den Hauseigentümern eine dreiwöchige Zwischennutzung aushandeln. Dennoch stand am Mittwochmorgen ein Einsatzkommando der Polizei vor der Tür – Hausdurchsuchung.

Mehrere weisse Kastenwagen parkierten vor dem Gebäude, und Polizisten in Vollmontur drangen in das Haus ein. Was sind die Hintergründe des Einsatzes? «Die Hausdurchsuchung wurde im Rahmen des laufenden Strafverfahrens im Zusammenhang mit den Angriffen auf die Polizeiwache Waisenhaus, das Justizgebäude und die Einsatzkräfte durchgeführt», sagt Corinne Müller, Mediensprecherin der Kantonspolizei Bern. Das Verfahren stehe unter der Leitung der Staatsanwaltschaft.

Im Zusammenhang mit der Strafuntersuchung sei niemand festgenommen worden, sagt Müller. Eine Frau habe versucht, bei Beginn der Hausdurchsuchung aus einem Fenster zu steigen. Sie wurde zur näheren Kontrolle auf die Polizeiwache gebracht.

Drei Festnahmen in der Moserstrasse
Ein ähnliches Bild bot sich im besetzten Haus in der Moserstrasse im Breitenrain. Auch hier fuhren am Mittwochmorgen mehrere Einsatzwagen vor. Laut Müller kam es bei der dortigen Hausdurchsuchung zu vier Festnahmen. Eine Person sei zur Verhaftung ausgeschrieben gewesen, drei weitere seien im Zusammenhang mit einem Betäubungsmittelfund für weitere Abklärungen angehalten worden. «Im Zusammenhang mit der laufenden Strafuntersuchung ist niemand verhaftet worden», sagt Müller.

Die Liegenschaft direkt neben der Breitenrain-Migros wurde im November 2010 vom «Kollektiv Moserstrasse» besetzt. Zuvor war im Gebäude eine Druckerei untergebracht gewesen. Die dazumal 15-köpfige Gruppe konnte mit der Migros-Genossenschaft, der das Gebäude gehört, einen Zwischennutzungsvertrag abschliessen.


2. Communiqué  Moserstrasse (Originalquelle: http://ch.indymedia.org/de/2015/04/94769.shtml)
Mediencommuniqué betreffend Hausdurchsuchung an der Moserstrasse 33
Auch an der Moserstrasse kam es am frühen Morgen des 1. April zu einer Hausdurchsuchung durch die berner Kantonspolizei und die Sondereinheit Enzian. Angeordnet durch die Staatsanwältin C. Spicher, durchgeführt vom Einsatzleiter J. Heldstab.
Auch diese Hausdurchsuchung verlief alles andere als «ruhig und ohne Probleme». Wie es Frau C. Müller, Sprecherin der Kantonspolizei Bern, in einer Stellungnahme gegenüber den Medien behauptete.

Der Hausdurchsuchungsbefehl lautet auf eine Person und betrifft die der Person zugänglichen Räume. Das ist der erste Punkt von einer ganzen Reihe von Verfehlungen und Kompetenzüberschreitungen Seitens der Polizei. Wie auch in Ostermundigen wurde der Hausdurchsuchungsbefehl niemandem vorgehalten. Die Polizei drang ohne Vorwarnung mit gezogenen Waffen in das Haus ein, jedoch nicht wie auf dem Hausdurchsuchungsbefehl geschrieben steht nur in die der gesuchten Person zugänglichen Räume, sondern in alle Wohnungen. Die Wohnungen waren alle abgeschlossen und somit gelten sie vor dem Gesetz als der gesuchten Person NICHT zugänglich. Höchstwahrscheinlich ist es den Angehörigen der Polizei nicht aufgefallen das die Wohnungen verschlossen waren, da sie alle Türen mit massiver Gewalt aufbrachen. Auch die Behauptung das wie in Ostermundigen unklare Verhältnisse herrschten lassen wir hier nicht gelten. Die Polizei hat bereits vor rund drei Monaten wie auch vor mehr als einem Jahr eine Hausdurchsuchung an der Moserstrasse durchgeführt. Seit der ersten Hausdurchsuchung wohnen die selben Personen in denselben Wohnungen.
Die erste Hausdurchsuchung verlief ähnlich wie die vom 1. April. Einzig das die Polizei zusätzlich Schockgranaten einsetzte. Die zweite Hausdurchsuchung jedoch verlief «ruhig und ohne Probleme» wie Frau Müller sagen würde. Die Polizisten waren in zivil und trugen keine sichtbaren Waffen. An den Wohnungstüren klopften die Beamten an, und verschlossene Wohnungen blieben unversehrt. Bei der ganzen Aktion gab es keine Zwischenfälle. Die Polizei stiess auf keinerlei Gegenwehr oder andere Probleme. Auch damals war die Gefährdungssituation dieselbe und die Wohnverhältnisse nicht klar abgrenzbar. Anscheinend kam die Polizei bei Ihrer Gefährdungsanalyse nun wieder zu einem völlig anderen Schluss. Wie auch in Ostermundigen wurde der Einsatz massgeblich von Mitgliedern der Sondereinheit Enzian ausgeführt. Ironischerweise hatten die Polizisten der Sondereinheit sichtlich Spass bei der Hausdurchsuchung. Das ganze legt den Gedanken nahe, dass die Aktion einfach als 1. April Scherz seitens der Polizei oder aber zu Trainingszwecken gedacht war.

Beim eindringen in die Wohnungen fand die Polizei in einer Wohnung eine schlafende nicht bekleidete Frau. Diese wurde von männlichen angehörigen der Polizei – mit Gewehr im Anschlag und vermummt – aus dem Bett gezerrt und nackt mit Handschellen gefesselt.
In einer anderen Wohnung fand die Polizei eine Mutter mit ihrem ZWEI jährigen Kind vor. Die Polizei bestand auf einer Leibesvisitation des Kindes und beschlagnahmte zusätzlich Material aus der Wohnung. Das obwohl die Frau nichts mit dem ganzen Fall zu tun hat.
Wieder in einer anderen Wohnung wird ein junger Mann mit Handschellen gefesselt. Dem Polizisten der dabei steht scheinen die gefesselten Hände auf dem Rücken zu bequem, was er dem jungen Mann mitteilt und ihm statt der normalen Handschellen solche anzieht die zusätzlich die Hände verdrehen.
Zwei Etagen tiefer beschlagnahmen die Beamten willkürlich Parfüms und anderes mit der Aussage «das sei eh gestohlen». Gleich Vis à Vis wohnt eine Person dunkler Hautfarbe. Komischerweise wurde bei jeder Hausdurchsuchung speziell ihre Wohnung von oben bis unten ohne Rücksicht auf Verluste durchwühlt. Dies obwohl zu keiner Zeit irgendwelche Vorwürfe gegen diese Person im Raum standen oder geschweigedenn die Person jemals angezeigt worden wäre.

Dies ist nur ein kleiner Auszug aus einer langen Liste von massiven Kompetenzüberschreitungen während des Einsatzes an der Moserstrasse. Leider sind solche Übergriffe schwerer nachzuweisen als zu unrecht entnommene DNA Proben. Hatten doch hier alle Augenbinden auf, und waren mehr Polizisten anwesend.
Ein weiterer Punkt der vielleicht erwähnt werden sollte ist, dass es im Zuge dieser Ermittlungen bereits zu mindestens vier weiteren Hausdurchsuchungen gekommen ist. Diese fanden in privaten Wohnungen statt. Zum jetztigen Zeitpunkt kann davon ausgegangen werden das die betroffenen Personen nie Angezeigt werden im Bezug auf den Angriff auf die Polizeikaserne Waisenhaus.

Zumindest wird es den bürgerlichen Medien entsprechen das was von Ihnen als Terror bezeichnet wurde jetzt effektiv wie Terror bekämpft wird. Wir bedanken uns an dieser Stelle bei besagten Medien für die grosszügige Hetze im Vorfeld der Hausdurchsuchung. Wie auch für sämtliche gegenstandslosen Behauptungen die darauf abzielen die «Sprayergang 031» mit unserem Haus in Verbindung zu bringen.
Wir fragen uns ob wir einverstanden sein können wenn eingeschlagene Scheiben und verschmierte Fassaden mit einer Polizei bekämpft werden die sich nicht an die Gesetze hält.
Wir fragen uns ob der Verhältnissmässigkeit dieser Polizei, Kleinkinder einer Leibesvisitation zu unterziehen.

Mit freundlichen Grüssen
Das Wohnkollektiv Moserstrasse