2015,  Repression

Staatsanwalt sistiert Verfahren Augenverletztung TdF

Inhalt:
1. Medienberichte


1. Medienberichte (Originalquelle: https://www.derbund.ch/bern/stadt/polizei-nach-tanz-dich-frei-angeklagt/story/13115382 & https://www.derbund.ch/bern/stadt/ein-gummigeschoss-kostete-ihn-sehkraft-und-lehrstelle/story/13220556)
-DerBund Polizei nach «Tanz dich frei» angeklagt
Ein junger Mann ist wegen eines Gummischroteinsatzes 2013 auf einem Auge beinahe erblindet. Der verantwortliche Polizist konnte nicht identifiziert werden.Die Ausschreitungen am «Tanz dich frei» 2013 füllten Zeitungsseiten. Wie aber erst jetzt bekannt wurde, hatte der Polizeieinsatz schwerwiegendere Folgen, als bisher bekannt war. So wurde ein junger Mann durch ein Gummigeschoss so stark am linken Auge verletzt, dass er auf diesem fast erblindete. Gemäss einem Attest reduzierte sich das Gesichtsfeld auf dieser Seite auf 16 Prozent. Heilungschancen bestehen keine.

Der Grund, warum der junge Mann, der im Folgenden Martin Künzi genannt wird, nun das Gespräch mit dem «Bund» suchte, ist juristischer Natur: So hat der Staatsanwalt das Verfahren wegen Körperverletzung gegen die Polizei sistiert. Dies weil nicht eruiert werden konnte, welcher Polizist den folgenreichen Schuss aus dem «Mehrzweckwerfer» abgegeben hatte.

Rechtsanwalt Josef Mock Bosshard vertrat Künzi im Verfahren. Er sei von Anfang an skeptisch gewesen, dass sich der verantwortliche Polizist identifizieren lasse, sagt er bei einem Treffen. «Es ist bekannt, dass Polizisten selten gegeneinander aussagen.» Seine Kritik richtet sich aber auch gegen den Staatsanwalt: «Er führte die Ermittlungen gelinde gesagt höchst zurückhaltend.» Mock Bosshard führt dies auf eine zu grosse Nähe zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei zurück. «Die beiden Behörden arbeiten täglich sehr eng zusammen.»

Mehrmalige Sistierung
Christof Scheurer, der Informationsbeauftragte der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, möchte sich zum Fall nicht äussern. «Die Meinung der Staatsanwaltschaft erschliesst sich aus den Prozessakten», sagt er auf Anfrage. Generell gelte, dass die Parteien immer die Möglichkeit hätten, mit Beschwerden gegen Verfügungen der Staatsanwaltschaft vorzugehen und diese durch ein unabhängiges Gericht prüfen zu lassen. «Es macht keinen Sinn, im Nachhinein über die Qualität einer rechtskräftig abgeschlossenen Untersuchung zu sinnieren.»

Die Prozessakten liegen dem «Bund» vor. Sie zeigen auf, dass der Staatsanwalt den Prozess mehrmals sistieren wollte und nur aufgrund von Eingaben von Anwalt Mock Bosshard die Untersuchungen weiterführte. Die erste Sistierung ist auf den 11. Februar 2014 datiert. Die Ermittlungsarbeit leistete bis zu diesem Zeitpunkt die Polizei. Der daraus resultierende Rapport wurde später in einer Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft kritisiert. Der Rapport sei «von einer gewissen Abwehrhaltung der Polizei» gegen die Vorwürfe geprägt, heisst es.

Konkret suggerierte der Polizeirapport, dass Künzi nicht in der Christoffelgasse getroffen wurde, wo sich zum Zeitpunkt des Vorfalls (1.17 Uhr) nur friedliche Demonstranten befanden, sondern dass er zu den Randalierern gehörte, die vom Baldachin aus die Polizisten mit Gegenständen bewarfen. Im Rapport wurde dies mit drei Aussagen von Gruppenführern der Polizei begründet. Sie gaben an, dass zu diesem Zeitpunkt kein Gummischroteinsatz in Richtung Christoffelgasse stattgefunden habe. Angaben zu möglichen Schützen enthält der Rapport keine.

Nur weil Mock Bosshard mit Anträgen gegen die Sistierung vorging, konnte schliesslich der Vorwurf entkräftet werden, dass Künzi zu den Randalierern gehörte. Ein Polizeivideo, das in der Folge auftauchte, stützt jedenfalls seine Aussage. Auf dem Video ist die Schussabgabe in Richtung Christoffelgasse eindeutig zu erkennen – nicht aber, welcher Polizist die Ladung abgeschossen hat.

Obergericht hiess Beschwerde gut
Für den Staatsanwalt ändert sich dadurch nichts. Er wies Mock Bosshards Antrag ab, die Gruppenführer formell zu befragen. «Es ist nicht anzunehmen, dass sich die Person, welche den Mehrzweckwerfer verwendet hat, identifizieren lässt», heisst es in der Begründung. Am 24. November 2014 sistierte der Staatsanwalt die Untersuchung erneut.

Mock Bosshard reichte daraufhin beim Obergericht eine Beschwerde ein. Darin verlangte er, dass die Untersuchung weitergeführt und an einen Staatsanwalt aus einem anderen Kanton übergeben wird. «Das Verhalten der Staatsanwaltschaft zeigt eine deutliche Voreingenommenheit», schrieb er in der Begründung. Insbesondere bestand er auf einer formellen Befragung der beteiligten Gruppenführer, um die möglichen Schützen ausfindig zu machen.

Das Obergericht gab Mock Bosshard teilweise recht. Es veranlasste Massnahmen, um die vor Ort stationierten Polizisten zu identifizieren, und ordnete die Weiterführung der Untersuchung an. Die Forderung nach einem ausserkantonalen Staatsanwalt lehnte es ab.

In der Folge liessen sich drei Polizisten eruieren, die für die Schussabgabe infrage kamen. Alle gaben an, nicht mit Bestimmtheit sagen zu können, ob sie den folgenreichen Abschuss tätigten. Allerdings: Selbst wenn der Schütze identifiziert worden wäre, wäre eine Verurteilung unsicher. So ist klar, dass die Polizei den Mindestabstand von 20 Metern einhielt. Für die Staatsanwaltschaft ist «angesichts der Entfernung klarerweise zu verneinen», dass der Polizist Künzi «absichtlich auf Kopfhöhe verletzt hat».

-DerBund Ein Gummigeschoss kostete ihn Sehkraft und Lehrstelle
Martin Künzi* wurde am Tanz dich frei von Gummischrot am Auge getroffen.
Martin Künzi bittet um Erlaubnis, den Raum zu verlassen. Der Grund: Sein Anwalt spielt ein Polizeivideo vom «Tanz dich frei» vom Mai 2013 ab. «Das letzte Mal, als ich das Video sah, ist bei mir alles wieder hochgekommen, die ganze Wut, die Ohnmacht», sagt Künzi, der eigentlich anders heisst.

Auf dem Tisch liegen vier Bundesordner voller Dokumente: Verfügungen, Beschwerden, Gesundheitsatteste, Behördenbriefe. Sie alle sind zurückzuführen auf den Polizeieinsatz während der Demonstration für ein bunteres Nachtleben. Der für Künzi schicksalhafte Moment kam um 1.17 Uhr. Ein Gummigeschoss traf ihn am Auge und verletzte ihn schwer: Das Gesichtsfeld auf besagtem Auge reduzierte sich unwiederbringlich auf 16 Prozent. Daran konnte auch eine Notoperation noch in derselben Nacht nichts ändern. Seither sei es so, als ob ein schwarzer Fleck ihm die Sicht verdecke.

«Leben hat sich massiv verändert»
Künzi ist mittlerweile 21 Jahre alt. Er ist ein redseliger junger Mann mit weichem, rundlichem Gesicht und kurzgeschorenen Haaren. In der Brusttasche des Poloshirts steckt eine Sonnenbrille. «Mein Leben hat sich seither massiv verändert», sagt er. So habe er aufgrund der Verletzung seine Lehrstelle als Metallbauer verloren. «Es ist der Beruf mit den meisten Augenverletzungen.»

Das Risiko, dass er sich am anderen Auge auch noch verletze, sei einfach zu gross. Zudem sei das verletzte Auge sehr lichtempfindlich geworden. «Das lässt sich nur schwer mit Schweisserarbeiten kombinieren.» Er könne schliesslich nicht einmal ohne Sonnenbrille aus dem Haus, wenn das Wetter schlech sei.

Der Gummischroteinsatz geschah im Zuge von wüsten Ausschreitungen. Künzi, das beteuert er mit Vehemenz, sei daran aber nicht beteiligt gewesen. «Ich war lediglich am ‹Tanz dich frei›, um mit einem Freund zu feiern, der an der Demonstration musizierte.» Laut seinen Aussagen befand er sich kurz vor dem Vorfall auf der Bundesgasse. Von den Randalen habe er bis zu diesem Zeitpunkt nichts mitbekommen.

Auf einmal habe er aber Tränengas gerochen. Er habe deshalb über die Christoffelgasse fliehen wollen. Doch beim Loeb-Egge seien schon die nächsten Polizeigrenadiere gestanden. «Obwohl ich beide Hände in die Luft hielt, um meine Friedfertigkeit zu bekunden, feuerte ein Polizist eine Ladung Gummi­schrot direkt auf mich», sagt Künzi. Er glaubt, dass ihn der Polizist erkannt habe und ihn mutwillig verletzen wollte. «Ich hatte schon mehrmals Probleme mit der Polizei.»

Die Polizei schweigt
Die Polizei äussert sich auf Anfrage nicht zum Vorfall, da nach wie vor ein Verfahren in dieser Sache hängig sei. So hatte Künzi nach dem Vorfall eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung gegen unbekannt eingereicht. Allerdings wurde der strafrechtliche Teil des Verfahrens mittlerweile ergebnislos sistiert.

Künzi ist seit dem Vorfall nicht mehr gut auf die Polizei zu sprechen. Für ihn sei klar, dass die involvierten Polizisten wüssten, wer auf ihn geschossen habe. Er fordert, dass Polizisten künftig bei Demonstrationen mittels Nummer auf Helm und Uniform identifizierbar sein sollen. «Wenn der Polizist gefasst worden wäre, hätte ich zwar nicht das ganze Augenlicht zurückbekommen, dafür aber einen Teil meiner Würde», sagt er.