Solidemo: Liberté pour JD
Inhalt:
1. Aufruf
1. Aufruf (Originalquelle: https://www.facebook.com/events/1790494641240283/)
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat heute, Mittwoch, 28.09.2016, unseren Mitaktivisten JD und weitere Kongoles_innen per Sonderflug in die Demokratische Republik Kongo (DRK) verschleppt. Dies obwohl die Regierung Kabila seit Wochen gegen Oppositionelle vorgeht, diese tötet und verhaftet. Bisher haben wir keine Nachricht von JD und den anderen Zwangsausgeschafften. Ihnen droht Gefängnis und Folter. Die schweizer Behörden sind mitverantwortlich. Morgen Donnerstag um 18 Uhr findet in Bern eine Protestaktion gegen diese und künftige Verschleppungen in den Kongo statt.
Vorgestern hat sich unser Mitaktivist ein letztes Mal zu seiner Lage geäussert: � https://nodeportationtocongo.tumblr.com/post/150975879297/hilferuf-aus-dem-knast-witzwil-im-kanton-bern
Zwangsausschaffung
Am Mittwoch, den 28. September hat ein vom SEM organisierter Sonderflug mit Geflüchteten aus der DRK stattgefunden. Die Menschen werden gefesselt und wenn nötig mit Gewalt in das Flugzeug gesteckt und deportiert. Einer der Zwangsausgeschafften ist der Aktivist JD. Er hat in der Schweiz und im Kongo politisch gekämpft. JD. musste als Aktivist der „combattant“, einer oppositionellen Gruppe des Präsidenten Joseph Kabila, vor Gefangenschaft oder Tod fliehen.
Gefährliche Lage in DRK
Die demokratische Republik Kongo ist ein Pulverfass. Der aktuelle Präsident Kabila will sein Amt nicht abtreten und versucht die Neuwahlen zu verschieben. Seit Jahren geht Kabilas Regierung mit harter Repression gegen oppositionelle Gruppierungen vor. Vergangene Woche kamen bei Protesten gegen den Präsidenten über 50 Menschen ums Leben weitere wurden verhaftet. Uno-Generalsekretär Ban Ki Moon und viele mehr verurteilen die Gewalt. Das EDA rät von Reisen in den Kongo ab. Dass zwangsausgeschafften Asylsuchenden in die Demokratische Republik „Folter mit Diskretion“ erwarten könnte, ist bereits seit Längerem bekannt.
Das SEM hätte keinen Sonderflug in die Demokratische Republik durchführen dürfen.
All das ist dem Staatssekretariat für Migration bekannt. Trotz Blutbad und angespannter Lage im Kongo hat die Schweiz den Sonderflug von über 30 Kongolesinnen und Kongolesen – viele ebenfalls von der Opposition – durchgeführt. Ein Sonderflug in die DRK ist „unzumutbar“ und nicht zu rechtfertigen!