2017,  Asyl/Migration,  Demo

Demonstration gegen Ausschaffungen

Inhalt:
1. Aufruf
2. Communiqué


1. Aufruf (Originalquelle: https://www.bleiberecht.ch/2017/07/17/demonstration-gegen-dublinausschaffungen-nach-ungarn-und-ausschaffungen-nach-afghanistan/)
Am 31. Juli um 12:30 findet in Bern eine Demonstration gegen Dublinausschaffungen nach Ungarn und Ausschaffungen nach Afghanistan statt. Treffpunkt: Schützenmatte, Bern. (Bewilligte Demonstration)
Wir nehmen uns die Strassen Berns und laufen bis vor das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement um Bundesrätin Sommaruga mit ihrer gewaltvollen Ausschaffungspolitik zu konfrontieren.

Am 3. Juli 2017 protestierten wir – Betroffene von Dublinverfahren mit Ungarnausschaffungen und/oder Ausschaffungen nach Afghanistan und Solidarische – bereits vor dem Staatssekretariat für Migration. Denn nach ständiger Ausschaffungsgefahr nach Ungarn und Afghanistan, endloser Warterei, hoher Rechtsunsicherheit und der zermürbenden Wirkung des Asylregimes haben wir es satt. Einige von uns verbrachten Monate bis Jahre in unterirdischen Bunkern, zusammengepfercht mit vielen Anderen unter entwürdigenden Bedingungen. Auch ist die Lage in Ungarn sowie in Afghanistan katastrophal. Trotzdem lässt uns die Schweiz hier weiterhin in Ungewissheit warten und lehnt unsere Asylgesuche ab oder tritt nicht auf sie ein. Wir wollen mitreden und unser Schicksal selbst in die Hand nehmen. Das SEM hat uns bei dem letzten Protest nicht persönlich anhören wollen und ist nicht auf unsere Forderungen eingegangen. Deshalb tragen wir unseren Kampf weiter zum EJPD (Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement) von Bundespräsidentin S. Sommaruga.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat bereits am 31. Mai 2017 zu den Zuständen im ungarischen Asylregime Stellung genommen. Das BVGer kritisiert insbesondere den Stacheldrahtzaun an der ungarischen Grenze, die Internierung aller Flüchtenden in geschlossene Lager, die Repression gegen Flüchtende durch die Armee und die Polizei sowie die Entrechtung durch die ungarischen Asylgesetze. Das BVGer heisst sämtliche Rekurse gegen Dublin-Verfahren mit Ausschaffung nach Ungarn gut. Das SEM habe die Situation in Ungarn falsch eingeschätzt und falsch über die Gesuche entschieden. Wir dürfen also nicht nach Ungarn abgeschoben werden. Trotz alldem schreibt das Gericht dem SEM nicht vor, dass es unsere Gesuche nun endlich behandeln soll.

Doch sind die Ausschaffungen nach Ungarn für uns nicht die einzige Bedrohung: Denn im Falle eines Negativentscheids droht uns eine Ausschaffung nach Afghanistan. Dort herrscht Krieg. Am 31. Mai 2017 detonierte in Afghanistan eine (weitere) Bombe, die 150 Menschen in den Tod gerissen hat. Dies veranlasste selbst die deutsche Regierung, die Ausschaffungen nach Afghanistan, die sie kurz zuvor wieder aufgenommen hatte, zu stoppen. Die schweizer Behörden jedoch schaffen weiterhin nach Afghanistan aus. Bis jetzt wurden in diesem Jahr fünf Personen ausgeschafft.

Deshalb demonstrieren wir am 31. Juli 2017 erneut. Diesmal tragen wir unsere Forderungen vor das EJPD:
Das Ende des Wartens und das sofortige Nutzen des Selbsteintrittsrechts für die Gesuche aller Personen, die über Ungarn in die Schweiz reisten und noch reisen werden.
Die positive Behandlung dieser Asylgesuche. Wir alle brauchen Asyl.
Keine Ausschaffungen in unsere Herkunftsstaaten, insbesondere Afghanistan.
Ein Ende der Unterbringung in Lagern, insbesondere in unterirdischen Bunkern.

Wir verurteilen jede Ausschaffung und solidarisieren uns mit allen Menschen die davon betroffen sind. Und wir rufen euch auf, euch zu solidarisieren, damit wir gemeinsam gegen ALLE Ausschaffungen kämpfen können.
Betroffene von Dublinverfahren mit Ungarnausschaffungen und/oder Ausschaffungen nach Afghanistan


2. Communiqué (Originalquelle: https://barrikade.info/Gefluchtete-demonstrieren-vor-dem-EJPD-gegen-Ungarn-und-311)
Geflüchtete demonstrieren gegen Ungarn- und Afghanistanabschiebungen
Heute demonstrierten über 50 Geflüchtete und Solidarische gegen die Asylpolitik der Schweiz. „Wir nehmen uns die Strassen Berns und laufen bis vor das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) um Bundesrätin Sommaruga mit ihrer gewaltvollen Ausschaffungspolitik zu konfrontieren“, beschreiben die Geflüchteten das Ziel ihrer Aktion.

Kritik an der gewaltvollen Ausschaffungspolitik.
Vor dem EJPD kritisierten die von Ausschaffungen nach Ungarn oder Afghanistan bedrohten Geflüchteten die gewaltvolle Asylpolitik. In den Reden wurden die Erfahrungen in den Asyllagern der Schweiz und die Situation in Ungarn (Gefängnis, Folter, Schläge durch die Polizei, Obdachlosigkeit) thematisiert. Auch wurde die Lage in Afghanistan beschrieben: ein Land im Kriegszustand, gebeutelt von Bombenanschlägen und Attentaten. Das EJPD wurde aufgefordert, Stellung zur ihrer Ausschaffungspraxis in diese zwei Länder zu nehmen. Der Sprecher des EJPD, der sich fünf Minuten blicken liess, wollte jedoch nichts sagen. Er übermittle nur. Die geflüchteten Menschen übergaben ihm ihren Brief mit der Forderung des sofortigen Selbsteintritts auf ihre Asylgesuche und dem damit verbundenen endlos scheinenden Warterei in den Asyllagern.

Es ist nicht der erste Prostest
Gegen drohende Abschiebungen nach Ungarn und/oder nach Afghanistan protestierte die Gruppe, die zusammen mit dem Bleiberecht Kollektiv Bern die Demonstration organisiert, bereits am 3. Juli 2017 vor dem Staatssekretariat für Migration. „Nach ständiger Ausschaffungsgefahr, endloser Warterei, hoher Rechtsunsicherheit und der zermürbenden Wirkung des Asylregimes haben wir es satt“, schreiben sie in ihrem erneuten Aufruf zum Widerstand. Sie wollen sich nicht länger stillhalten, sondern mitreden und ihr Schicksal in die Hand nehmen. Weil das SEM sie weiter hinhält, bleiben ihre Forderungen der Gruppe dieselben:
Das Ende des Wartens und das sofortige Nutzen des Selbsteintrittsrechts für die Gesuche aller Personen, die über Ungarn in die Schweiz reisten und noch reisen werden.
Die positive Behandlung dieser Asylgesuche. Wir alle brauchen Asyl.
Keine Ausschaffungen in unsere Herkunftsstaaten, insbesondere Afghanistan.
Ein Ende der Unterbringung in Lagern, insbesondere in unterirdischen Bunkern.

Kritik der Dublin-Ausschaffungen nach Ungarn
Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat am 31. Mai 2017 sämtliche Rekurse gegen Dublin-Verfahren mit Ausschaffung nach Ungarn gutgeheissen. Nicht weil Dublin-Ausschaffungen nach Ungarn aufgrund der dortigen Lage allgemein zu stoppen seien, sondern weil das SEM die kritische Situation in Ungarn in den Dublin-Negativentscheiden mangelhaft mitberücksichtigt habe. Die Geflüchteten befinden sich wieder auf Feld eins des rassistischen Leiterlispiels. Das bestätigt auch die Freiplatzaktion Basel in ihrer Stellungnahme: „In der Realität bedeutet dies für die Betroffenen, dass sie weiter darauf warten, ob ihr Asylgesuch jemals in der Schweiz geprüft wird oder ob sie irgendwann dann doch noch nach Ungarn ausgeschafft werden. Sie warten nun einfach auf das SEM statt auf das BVGer“.

Es ist klar, dass das Asylregime in Ungarn kollabiert ist, dass Geflüchtete in Ungarn systematisch Gewalt erfahren und dass Ausschaffungen dorthin nicht in Frage kommen. Dass das SEM diese Tatsache totschweigt und darauf verzichtet, das Selbsteintrittsrecht zu nutzen, um Asylgesuche von Personen, die über Ungarn in die Schweiz reisen, hier zu behandeln, ist schlicht menschenverachtend.

Der Grund für die scheinbar rückgratlose Haltung des SEM und des BVGer gibt nationalistischer Interessenspolitik rassistischen Rückhalt. Das SEM will um jeden Preis keine Entscheide treffen, bevor sich die EU zur Situation des Asylregimes in Ungarn äussert. Eine ähnliche Position hatte auch Sommaruga anlässlich der Parlamentsdebatte zu Ungarn-Ausschaffungen am 1. Juni 2017 vertreten. Wegen dem allgemein rassistischen Klima (das Parlament stimmte für Dublin-Ausschaffungen nach Ungarn) ist es einfach, nationalistische Interessen über die Menschlichkeit und das rechtsstaatliche Prinzip einer zügigen Behandlung von Rechtsanliegen zu stellen.

Kritik der Afghanistan-Ausschaffungen
Unabhängig davon, ob das Asylgesuch in Ungarn oder der Schweiz geprüft wird, droht den afghanischen Geflüchteten im Falle eines Negativentscheids eine Ausschaffung nach Afghanistan. Dort herrscht Krieg. Fast 3500 tote und mehr als 7900 verletzte Menschen im Jahr 2016 sprechen eine deutliche Sprache: Afghanistan ist kein sicheres Land! Nicht für die Menschen, die dort leben und erst recht nicht für Asylsuchende, die dorthin abgeschoben werden sollen. Dies veranlasste selbst die deutsche Regierung dazu, geplante Ausschaffungen nach Afghanistan, die sie kurz zuvor wieder aufgenommen hatte, zu stoppen. Die schweizer Behörden jedoch schaffen weiterhin nach Afghanistan aus. Bis jetzt wurden in diesem Jahr fünf Personen ausgeschafft. Afghanische Geflüchtete müssen nicht abgeschoben werden, sondern ein Bleiberecht erhalten.