2017,  Repression

Obergericht Sicherheitsangestellte dürfen keine Personenkontrollen vornehmen

Inhalt:
1. Medienbericht


1. Medienbericht (Originalquelle: https://www.derbund.ch/bern/region/SecurityMann-wegen-Personenkontrolle-schuldig-gesprochen/story/13833802)
Ausweis verlangt: Security-Mann schuldig gesprochen
Sicherheitsangestellte dürfen keine Personenkontrollen vornehmen: Das Obergericht verurteilt einen Broncos-Angestellten wegen Amtsanmassung.

Das Obergericht des Kantons Bern hat einen Mitarbeiter der Broncos Security AG wegen Amtsanmassung schuldig gesprochen. Er hatte im Sommer 2015 in Aarberg mehrere Schüler kontrolliert. Von einem Jugendlichen verlangte er den Ausweis und fotografierte das Dokument.

Das akzeptierten die Eltern des Schülers nicht und zeigten den Security-Mitarbeiter wegen Amtsanmassung an. Unterstützt wurden sie von der Berner Sektion des Verbands Schweizerischer Polizeibeamter (VSPB). Diese erhoffte sich eine Debatte und einen Grundsatzentscheid über die Kompetenzen von privaten Sicherheitsdiensten im öffentlichen Raum.

Zuerst Freispruch
In erster Instanz wurde der Sicherheitsmitarbeiter im August letzten Jahres vom Regionalgericht Biel noch freigesprochen. Der betroffene Mitarbeiter habe nur getan, was die Gemeinde von ihm verlangt habe, so das Gericht. Gleichzeitig stellte das Gericht aber auch klar, dass das Gewaltmonopol nicht von Gemeinden an private Sicherheitsfirmen delegiert werden dürfe. Gegen dieses Urteil des Regionalgerichts legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein.

Nun stellte das Obergericht im Urteil vom 9. Oktober fest, dass der Beschuldigte vorsätzlich gehandelt habe, und sprach den Sicherheitsmitarbeiter schuldig. Im Gegensatz zum erstinstanzlichen Urteil hält das Obergericht fest, dass der Sicherheitsangestellte gewusst habe, dass er nicht zu einer Personenkontrolle berechtigt gewesen sei. Trotzdem habe er bei den Jugendlichen diesen Eindruck erweckt. Als nicht verhältnismässig beurteilte das Gericht auch den Umstand, dass der Mann den ältesten Jugendlichen für das Verhalten der Gruppe verantwortlich machen wollte.

Das Obergericht verurteilte den Broncos-Mitarbeiter zu einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 50 Franken. Zudem muss der Verurteilte die Verfahrenskosten übernehmen und dem Straf- und Zivilkläger eine Entschädigung zahlen.

Nur Polizei darf kontrollieren
Aliki Panayides, Präsidentin des VSPB, begrüsst das Urteil als «wegweisend» für die Regelung der Kompetenzen von privaten Sicherheitsunternehmen im öffentlichen Raum. Nun hofft der Verband, dass die Gemeinden, welche private Sicherheitsdienste engagieren, ihre Aufträge entsprechend anpassen. Zu lange sei dieser «rechtliche Graubereich» von den Gemeinden toleriert worden, sagt Panayides.

Das Urteil habe nun deutlich gemacht, dass bereits die Anhaltungen und das Verlangen eines Ausweises Zwangsmassnahmen seien, welche «einzig und allein die Polizei ausüben» dürfe. «Die privaten Sicherheitsdienste sollen sich auf den Objektschutz konzentrieren», so die Präsidentin des Polizeiverbandes. (DerBund.ch/Newsnet)