2018,  Repression

Urteil Landfriedensbruch

Inhalt:
1. Medienbericht


1. Medienbericht (Originalquelle: https://www.derbund.ch/bern/stadt/landfriedensbruch-trifft-oft-zufallsopfer/story/22558652)
Landfriedensbruch trifft oft «Zufallsopfer»
Dank Aufnahmen durch unbewilligte Videokameras beim Schweizerhof in Bern wurde ein friedlicher Demonstrant wegen Landfriedensbruchs verurteilt.
Über drei Jahre nach seiner Teilnahme an der unbewilligten Demonstration «Grenzen töten» befand das Regionalgericht Bern-Mittelland einen 48-jährigen Mann am Montag für schuldig. Er war vergangenes Jahr wegen Landfriedensbruchs an dieser Kundgebung angeklagt worden, wie die Wochenzeitung WOZ berichtete. Das Gericht verwendete Aufnahmen privater Überwachungskameras am Hotel Schweizerhof als Beweismittel.

Juristisch delikat ist nicht nur die Verwendung privater Aufnahmen im öffentlichen Raum, auch das Urteil selbst erschliesst sich nicht ohne weiteres. Die Polizei bestätigte dieser Zeitung unmittelbar nach der Demonstration, dass diese bis auf einige Sprayereien friedlich verlaufen sei und es keine Festnahmen gegeben habe. Die Frage stellt sich deshalb, wie es zur Anklage wegen Landfriedensbruchs kam.

Selektive Anwendung
Laut Gerhard Fiolka, Professor für Strafrecht an der Universität Freiburg, ist für den Tatbestand des Landfriedensbruchs mindestens erforderlich, «dass aus einer Versammlung Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen verübt werden». Im Fall der betreffenden Demonstration könnten dazu die Sachbeschädigungen, die durch das Versprayen von Fassaden begangen wurden, bereits ausreichen.
Aus dem Strafbefehl geht hervor, dass der Beschuldigte während der ganzen Demonstration zugegen war und Flyer verteilte. Der Demonstrationszug sei zu einer «geeinten Menge» mit «bedrohender Grundhaltung» geworden. «Mit vereinten Kräften» habe man Sachbeschädigungen in Form von Sprayereien begangen, heisst es im Strafbefehl. Dass in solchen Fällen beliebige Teilnehmer aus einer Gruppe des Landfriedensbruchs schuldig gesprochen werden, ist laut Fiolka kein Einzelfall: «Der Landfriedensbruch ist damit faktisch ein taugliches Instrument dafür, eine Strafbarkeit für alle in einer Gruppe Anwesenden zu begründen, wenn man nicht nachvollziehen kann, wer tatsächlich Gewaltstraftaten begangen hat.» Der Tatbestand werde von der Polizei vielfach sehr selektiv angewendet, sagt der Strafrechtsprofessor weiter.

Problematisch bei diesem Vorgehen kann sein, dass aus vereinzelten Taten innerhalb einer Gruppe von Menschen auf die ganze Zusammenkunft geschlossen wird. Der weit gefasste Tatbestand des Landfriedensbruchs lässt dies zu: «Erscheint man dem äusseren Eindruck nach als Teil einer Versammlung mit friedensstörender Grundstimmung, kann man dafür belangt werden, auch wenn man selbst nicht aktiv Gewalt anwendet», bestätigt Fiolka. Gerade bei Demonstrationen mit einer defensiven Einsatztaktik der Polizei gebe es im Nachhinein wenig Anhaltspunkte für Strafbarkeiten. In solchen Fällen komme es vermehrt vor, dass die Polizei auf identifizierbare «Zufallsopfer» zurückgreife, die dann wegen Landfriedensbruchs angeklagt würden.

Spätes Urteil, keine Strafe
Dass der Strafbefehl erst zwei Jahre nach dem eigentlichen Vergehen kam, ist auch für Gerhard Fiolka erstaunlich. Verjährt sei das Delikt zwar noch nicht, die Frage nach einer untunlichen Verzögerung dürfe man aber durchaus stellen, meint der Rechtsprofessor.
Der angeklagte Demonstrant wurde am Montag zwar des Landfriedensbruchs schuldig gesprochen, jedoch nicht bestraft. Einzig die Prozesskosten von rund 1200 Franken muss er selbst bezahlen. Dass schuldig Gesprochene für ihre Tat nicht bestraft werden, ist gesetzlich zwar vorgesehen, kommt aber laut Fiolka nur sehr selten vor. «Es ist zweifelhaft, ob der Tatbestand in diesem Fall tatsächlich erfüllt ist.» In geringfügigen Fällen könne aber von einer Strafe abgesehen werden.