2002,  Antifaschismus

Urteil Schlägerei mit Neonazis Huttwil

Inhalt:
1. Medienbericht


1. Medienbericht (Originalquelle: https://www.antifa.ch/nach-schlagerei-mit-skinheads-in-huttwil-gericht-spricht-bedingte/)
sda: Nach Schlägerei mit Skinheads in Huttwil: Gericht spricht bedingte Freiheitsstrafen aus
Wegen einer Schlägerei mit Skinheads hat am Freitag ein Gericht in Langnau zwei jungen Männern bedingte Freiheitsstrafen auferlegt. Der Fall hatteAufsehen erregt, da der «Beobachter» eine weitere Beteiligte für den «Prix Courage»nominierte.

Wegen der nächtlichen Schlägerei in Huttwil vom November 2000 hatten sich vor dem Strafeinzelgericht Signau-Trachselwald ein heute 20-jähriger Ausländerund ein knapp 23-jähriger Schweizer zu verantworten. Mehrere Skinheads waren dafür schon im letzten Jahr von einem Jugendgericht verurteilt worden.Der 20-Jährige erhielt wegen Raufhandels, Nachtlärms und Tätlichkeiten einen Monat Gefängnis bedingt auf vier Jahre. Der 23-Jährige kassierte wegen Nachtlärms drei Tage Haft bedingt auf ein Jahr. Wegen defensiven Verhaltens wurdeer vom Anklagepunkt des Raufhandels freigesprochen, obwohl er den Streitausgelöst hatte.

Gesten als Auslöser
In einem Pub provozierte er eine Gruppe von rund zehn Skinheads mit Gesten ,worauf er vor der Tür und später im Zentrum von Huttwil von den Skins zweimal zu Boden geschlagen wurde. Beim zweiten Mal blieb er liegen und stellte sichbewusstlos, wonach er in Ruhe gelassen wurde. Sein 20-jähriger Kollege aber verlor darauf die Selbstkontrolle und griffdie Skinheads immer wieder an, bis er mit gebrochenem Schlüsselbein spitalreif geschlagen in Ohnmacht fiel. Erst eine ebenfalls anwesende, heute 20-jährigeKollegin brachte den über ihm knienden Skinhead mit Schreien, Stössen und Schlägen vom Zuschlagen ab.

Busse für mutiges Eingreifen
Dafür wurde sie im Januar 2002 vom «Beobachter» für den «Prix Courage»nominiert. An der Galafeier vom 2. Februar wurde der Preis schliesslich aber aneine Mitbewerberin vergeben.Mit ihrem Eingreifen handelte sie sich auch eine Strafanzeige des Skinheadsein. Die ihr auferlegten 100 Franken Busse und 50 Franken Verfahrenskosten bezahlte sie fristgerecht, um «alles hinter sich bringen», wie sie vor dem Langnauer Gericht als Zeugin sagte.

Strafantrag der Skinheads
Die Busse hatte den Justizbehörden in den Medien erhebliche Leserbriefkritik eingebracht. Empörung hatte auch der Strafantrag zweier Skinheads gegen diebeiden nun Verurteilten hervorgerufen. Sie selbst seien auch verurteiltworden, sagten sie dazu. Beide Skinheads traten danach als Zeugen auf. Die Frage, ob sie sich selbstder Skinhead-Szene zurechneten, wollten sie nicht beantworten. Derweil fotografierten vor dem Langnauer Amtshaus zwei ihrer Kollegen die Ein- undAustretenden.