2004,  Antifaschismus

Urteil Mord Marcel von Allem

Inhalt:
1. Medienbericht Prozess
2. Medienbericht Urteil


1. Medienbericht Prozess (Originalquelle: https://www.antifa.ch/m-ist-eine-sehr-starke-fuhrerpersonlichkeit/, https://www.antifa.ch/die-tater-ergotzten-sich-am-sterben-ihres-kameraden/, https://www.antifa.ch/dem-orden-der-arischen-ritter-wird-ab-montag-der-prozess-gemacht/, https://www.antifa.ch/ich-stellte-mir-die-totung-leichter-vor/, https://www.antifa.ch/todesurteil-weil-er-plauderte/ & https://www.antifa.ch/marcel-m-lachte-nach-der-tat/)
BernerZeitung: «M. ist eine sehr starke Führerpersönlichkeit»
Der Haupttäter Marcel M. ist «überdurchschnittlich intelligent», eine «sehr starke Führerpersönlichkeit» und «kaum zu echten Emotionen fähig»: Das sagt Gerichtspsychiater Volker Dittmann.

Stefan Geissbühler
«Ich habe bei Marcel M. keine psychischen Störungen festgestellt, die sich zur Tatzeit auf seine Zurechnungsfähigkeit ausgewirkt hätten»: Das stellte gestern Volker Dittmann, Professor für forensische (gerichtliche) Psychiatrie und Rechtsmedizin an der Universität Basel, im Gerichtssaal fest.

«Ich war wie in Trance»
Zwar habe Marcel M. ausgesagt, dass er das «eigentliche Tötungsdelikt wie in Trance» begangen habe und dass «wir alle von einem Sog weggerrissen wurden und uns nicht mehr wehren konnten oder wollten». Das sei aber lediglich als nachträglicher Versuch zu werten, die schreckliche Tat zu erklären, hielt der Psychiater fest. Marcel M. – und auch die Mitangeschuldigten – sei bei der Tötung des 19-jährigen Marcel von Allmen voll zurechnungsfähig gewesen.

«Er plant vorausschauend»
Dittmann zeichnete in der Folge das Bild der Persönlichkeit des Haupttäters – ein Bild, welches bei Prozessbeobachtern zustimmendes Kopfnicken auslöste: «Marcel M. neigt dazu, sich stets von seiner besten Seite zu zeigen, er plant vorausschauend, gibt sich kontrolliert und versucht, alles rational zu analysieren. »
Doch in diesem Bild gebe es «Brüche, Risse», führte der Psychiater aus. Trotz eines hohen Intelligenzquotienten von 119 Punkten blende Marcel M. «historische Wahrheiten aus oder deutet sie aus Sicht seines Weltbildes um». So habe Marcel M. ihm gegenüber das «verbrecherische Naziregime relativiert und die Judenverfolgung teilweise gerechtfertigt», sagte Dittmann gestern. «Das gipfelte in der Behauptung, dass die Juden im Grunde genommen Adolf Hitler die Gründung des Staates Israel verdanken würden», stellte der Psychiater kopfschüttelnd fest.

«Kaum zu Emotionen fähig»
Marcel M. sei «kaum zu echten Emotionen fähig». Zwar habe Marcel M. ein «gewisses Bedauern» über seine Tat gezeigt, «starke Emotionen habe ich dabei aber bei ihm nicht registriert», führte der Psychiater aus. Und: «Marcel M. hat eine sehr starke Führerpersönlichkeit. » Das hätten die Mittäter und Mitglieder des «Ordens der arischen Ritter» Renato S. , Michael S. nd Alexis T. bestätigt.
«Es gehört zur menschlichen Natur, dass sich in Gruppen Führungspersonen bilden», stellte Dittmann zum Thema Gruppendynamik fest. Dazu brauche es eine Person, die sich aktiv als Führer präsentiere, und auf der anderen Seite passive Personen, die sich führen lassen wollten. So ähnlich sei das auch im «Orden der arischen Ritter» abgelaufen.

«Eigene Regeln aufgestellt»
Und: «Findet sich eine Gruppe konspirativ zusammen und grenzt sie sich von der Gesellschaft ab, entsteht Isolation», sagte Dittmann. Und diese Isolation führe dazu, dass eigene Regeln plötzlich wichtiger würden als gesellschaftlich akzeptierte Regeln.
Zur Erinnerung: Marcel von Allmen musste sterben, weil er das Schweigegelübde des «Ordens der arischen Ritter» gebrochen hatte.

BernerZeitung: «Die Täter ergötzten sich am Sterben ihres Kameraden»
Lebenslängliches Zuchthaus für den «Führer» Marcel M. , je 18 Jahre Zuchthaus für den «Stellvertreter» Michael S. und den «Mitläufer» Renato S. : Dies beantragt Staatsanwalt Hans-Peter Schürch.

Stefan Geissbühler
«Die Taten der Angeschuldigten gehören zu den schwersten Verbrechen, die in den letzten Jahren in der Schweiz begangen worden sind»: Staatsanwalt Hans-Peter Schürch zieht am Schluss seines über zweistündigen Plädoyers Fazit. «Bestialisch» sei die Ermordung Marcel von Allmens gewesen, «skrupellos, grausam, ruchlos, feige, unfassbar, minutiös geplant, verabscheuungswürdig, heimtückisch». Dazu kämen strafbare Vorbereitungshandlungen zum Mord an zwei weiteren Personen und der Umstand, dass die Täter Marcel von Allmen bereits einen Tag früher als geplant hätten umbringen wollen – das Opfer war aber erst am 27. Januar 2001 in die Falle gegangen.

«Zur Schlachtbank geführt»
Im Fall Marcel von Allmen handle es sich um einen Mord «in der krassesten Form», gar um einen «superqualifizierten Mord». Denn: «Die Angeschuldigten haben ihr Opfer gnadenlos in den Tod gelockt und liessen ihm keine Chance auf Gegenwehr», stellt Schürch fest. «Marcel von Allmen sei «regelrecht zur Schlachtbank geführt und zu Tode gepeinigt» worden. Und: «Die Täter ergötzten sich am Sterben ihres Kameraden», sagt der Staatsanwalt. Deshalb gebe es keinen Zweifel an der rechtlichen Qualifikation der Tat: «Alles andere als Schuldsprüche wegen Mordes wäre eine juristische Fehlleistung», stellte Schürch fest. Aber: «Auch Marcel von Allmen war nicht nur der sympathische Junge von nebenan», gibt er zu bedenken. Marcel von Allmen habe «rassistisches Gedankengut verbreitet, mit dem Hitlergruss gegrüsst und Nazi-Insignien getragen». Und sei dann «Blutopfer der eigenen Gesinnungsgenossen geworden». Weil er das Schweigegebot des «Ordens der arischen Ritter» gebrochen habe.

Lebenslänglich beantragt
Im «Orden» habe der heute 25-jährige Marcel M. die «Führerrolle» innegehabt. Marcel M. habe die Ermordung Marcel von Allmens «initiiert und organisiert». Michael S. (heute 24-jährig) – der 1999 in Unterseen zusammen mit Marcel M. den rechtsextremen «Orden der arischen Ritter» gegründet habe – sei «Stellvertreter» von Marcel M. gewesen. Und der ebenfalls 24-jährige Renato S. sei «der Mitläufer, der Zupacker» des «Ordens», gewesen. Gemäss dieser Rollenverteilung sei Marcel M. zu lebenslänglichem Zuchthaus und die beiden anderen Täter zu je 18 Jahren Zuchthaus zu verurteilen.
Strafverschärfend falle bei Marcel M. ins Gewicht, dass dieser bereits im Jahr 2000 wegen versuchter vorsätzlicher Tötung (in Notwehr) zu 18 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt worden sei. Marcel M. hatte in Interlaken aus zwei Metern Distanz vier Schüsse auf einen Kantonspolizisten in Zivil abgegeben – der Polizist überlebte nur dank schusssicherer Weste. «Entgegen meiner Erwartung hat Marcel M. die Chance dieser bedingten Strafe nicht wahrgenommen», sagt Schürch. Es war Schürch, der Marcel M. wegen den Schüssen auf den Polizisten verurteilt hatte – er war damals Gerichtspräsident in Interlaken.

Weitere Schuldsprüche
Neben den Schuldsprüchen wegen Mordes an Marcel von Allmen forderte Schürch für alle drei Täter Schuldsprüche wegen unvollendet versuchten Mordes (an Marcel von Allmen einen Tag vor dem Mord) und Vorbereitungshandlungen zu Mord (an einem 18-jährigen Jugoslawen und einem 19-jährigen Schweizer).

BernerZeitung: Dem «Orden der arischen Ritter» wird ab Montag der Prozess gemacht
Vier junge Männer töteten 2001 in Unterseen ihren 19-jährigen «Kollegen» Marcel von Allmen. Weil er das Schweigegelübde des «Ordens der arischen Ritter» verletzt hatte. Am Montag beginnt der Prozess.

Stefan Geissbühler
26 Tage lang bangten Marcel von Allmens Eltern, sein Bruder und seine Freundin, Freunde, Lehrer und Bekannte vor drei Jahren um das Leben des 19-jährigen Lehrlings. Er hatte am 27. Januar 2001 die Geburtstagsparty seiner Freundin in der Interlakner «Brasserie» verlassen, «um etwas zu erledigen». Danach blieb er verschwunden – bis am 22. Februar 2001 Marcel von Allmens Schicksal traurige Gewissheit wurde: Taucher der Berner Kantonspolizei bargen den misshandelten und mit einem Metallzylinder beschwerten Leichnam des 19-Jährigen in der Nähe der Schiffsanlegestelle Beatushöhlen aus dem Thunersee.

Die Trauer auf dem «Bödeli»
Die Bewohner des «Bödelis» – wie die Gegend zwischen Thuner- und Brienzersee genannt wird – waren geschockt und trauerten um Marcel von Allmen, der offensichtlich Opfer eines Tötungsdeliktes geworden war. Doch jeder Ermittlungsschritt förderte weitere schreckliche Fakten zu Tage, die dem Fall auch weit über die Kantonsgrenzen hinaus traurige Berühmtheit verschafften. Denn es waren ehemalige Schulkollegen von Marcel von Allmen, die den Mord am 19-Jährigen kurz nach der Tat in der Untersuchungshaft gestanden. Schulkollegen, die zur Tatzeit erst zwischen 17- und 22-jährig waren.

Der rechtsextreme Orden
Und: Die Öffentlichkeit musste zur Kenntnis nehmen, dass die Tat einen rechtsextremen Hintergrund hatte: Das Opfer und die Täter Marcel M. , Michael S. , Renato S. nd Alexis T. hatten den rechtsextremen «Orden der arischen Ritter» gegründet – zwecks Widerstands gegen angebliche Pöbeleien von Ausländern auf dem «Bödeli». Und dass Marcel von Allmen sterben musste, weil er das Schweigegelübde dieses «Ordens» verletzt hatte. Damit aber noch nicht genug: Die Täter hatten die Ermordung ihres ehemaligen «Kollegen» kalt geplant und die eigentliche Tötung nach dem Hollywoodfilm «Casino» von Regisseur Martin Scorsese ausgeführt. In diesem Film prügeln drei Mafiagangster ihren Boss zu Tode und vergraben ihn.

Die früheren Mordversuche
Doch noch mehr kam zum Vorschein: Die Täter wollten auf dem «Bödeli» schon vor dem Mord an Marcel von Allmen Menschen töten. Das erste Opfer, ein knapp 18-jähriger Jugoslawe, sollte Ende 1999 umgebracht werden, weil er im Ausgang jeweils Schweizer beleidigt und bedroht haben soll. Die Tat scheiterte. Auch ein 19-jähriger Schweizer stand auf der Todesliste des «Ordens der arischen Ritter». Der Schweizer sollte im Herbst 2000 sterben, weil er um die Existenz des «Ordens» wusste. Diese Tötung planten die Täter laut Untersuchungsrichter «auf zwei verschiedene Arten und setzten mehrmals zu diesem Verbrechen an». Und auch Marcel von Allmen hätte bereits einen Tag früher sterben sollen – er war aber nicht in die Falle getappt und nicht zum vereinbarten Treffpunkt gekommen – noch nicht.

Das erste Mordurteil
Die Bewohnerinnen und Bewohner des «Bödelis» versuchten, den Schock zu verarbeiten. So nahmen am 5. März 2001 mehrere hundert Personen auf dem Friedhof der 5200-Seelen-Gemeinde Unterseen Abschied von Marcel von Allmen. Und mit einem Glockenmarsch setzten wenig später über 1000 Personen auf dem «Bödeli» ein Zeichen gegen Gewalt.
Am kommenden Montag beginnt jetzt der Prozess gegen Marcel M. , Michael S. nd Renato S. Der zur Tatzeit erst 17-jährige Alexis T. wurde vom Jugendgericht bereits im Dezember 2001 wegen Mordes und unvollendet versuchten Mordes schuldig gesprochen und zu einer mindestens zwei Jahre dauernden Vollzugsmassnahme in einem Erziehungsheim und Psychotherapie verurteilt. Das Publikumsinteresse am Mordprozess ist so gross, dass das Kreisgericht Interlaken-Oberhasli aus Platzgründen nicht wie gewohnt im Schloss Interlaken tagt, sondern im Berner Amthaus.

Das Steindler-Schulhaus
Wie sieht es drei Jahre nach der Tat auf dem «Bödeli» aus, was wird vom Prozess erwartet? Die Spurensuche im Oberland führt zum Steindler-Schulhaus in Unterseen. Hier lernen sich Täter und Opfer in der Schulzeit kennen, und hier gibt Unterseens SP-Gemeindepräsident Simon Margot nach wie vor Schule. Margot kennt drei der Täter aus dem Steindler-Schulhaus, und er war Lehrer von Marcel von Allmen. «Marcel war ein sensibler, gutmütiger und flotter Bursch», sagt Margot nachdenklich. Unzählige Male habe er sich nach der Tat, «die wie eine Welle über Unterseen hereingebrochen ist», gefragt, «ob wir etwas hätten merken müssen, ob wir die Tat hätten verhindern können». Aber: «Ich habe nicht das Gefühl, dass irgendjemand irgendetwas unterlassen hat», ist Margot überzeugt. Und er vergleicht den Mordfall von Allmen mit einer Krebserkrankung: «Diese Krankheit kann leider jeden und jede treffen», sagt der Gemeindepräsident.

Margot ist froh, dass der Prozess nächsten Montag beginnt. Denn: «Viele Personen in Unterseen haben den Fall zwar nicht verdrängt, aber haben ihn noch als unerledigte Angelegenheit im Kopf – das wird der Prozess ändern. Denn damit wir verarbeiten und abschliessen können, ist der Prozess nötig. » Aber: «Ich erwarte vom Prozess keine allgemein gültigen Antworten darauf, was wir künftig anders machen könnten», gibt er zu bedenken. Und: «Vergessen werden wir nie. »

Die Ruine Weissenau
Im Steindler-Schulhaus lernen sich Opfer und Täter nicht nur kennen, hier ist auch der Ausgangspunkt für die Tötung Marcel von Allmens. Denn zum Steindler-Schulhaus locken ihn die Täter am Abend des 27. Januars 2001. Marcel von Allmen verabschiedet sich in der Interlakner «Brasserie» von seiner Freundin und verspricht, dass er um Mitternacht zurück im «Hüsi», einem Pub in Interlaken, sein will. Vom Steindler-Schulhaus wird Marcel von Allmen mit einem Auto zur Ruine Weissenau, einem beliebten Ausflugsziel am Ufer des Thunersees, gefahren. Dort schlagen ihm seine ehemaligen Ordensbrüder mit einem Metallrohr brutal den Schädel ein und traktieren ihn mit Fusstritten und Schlägen. Ob Marcel M. , Michael S. , Renato S. nd Alexis T. alle zuschlagen, wird der Prozess zeigen. Dann binden die Täter Marcel von Allmen einen schweren Metallzylinder um die Beine, hieven ihr Opfer in den Kofferraum des Autos und fahren in Richtung Thun davon. Bei der Ruine Weissenau wird eine Spaziergängerin später Marcel von Allmens Bahnabo finden – die erste Spur, welche die Polizei verfolgen kann.

Die Beatushöhlen
Kurz vor den Höhlen des heiligen Beatus halten die Täter an einer vorher ausgekundschafteten Stelle an, öffnen den Kofferraum und werfen Marcel von Allmen in den Thunersee – aus 80 Metern Höhe. Danach fliegt Renato S. wie abgemacht in die Ferien, die restlichen Täter gehen ihrer Arbeit nach – wie wenn nichts geschehen wäre. Doch die Polizei beginnt schnell damit, im Umfeld Marcel von Allmens zu ermitteln – und schlägt zu. Renato S. wird bei seiner Rückkehr aus Zypern auf dem Flughafen Kloten verhaftet, und am 23. Februar nimmt die Polizei Marcel M. nd Michael S. im «Hüsi» fest. Am gleichen Abend lockt die Polizei Alexis T. mit einer fingierten SMS an den Intelakner Westbahnhof und verhaftet auch ihn. Alle vier gestehen in der Untersuchungshaft, an der Tötung ihres «Kollegen» Marcel von Allmen beteiligt gewesen zu sein.

Der Friedhof Unterseen
Marcel von Allmen liegt im hinteren Teil des Friedhofs Unterseen, direkt am Fusse des Harders. Auf dem schlichten Holzkreuz steht: «Marcel von Allmen 1981-2001». Das Grab ist geschmückt. Am Holzkreuz hängt eine Halskette mit zwei roten Herzchen. Auf dem Grab liegen neben Blumen Schokoladeeier und ein Unihockeyball – Unihockey: Marcel von Allmens Sport.

Theo Ritz – der Pfarrer von Unterseen – leitete am 5. März 2001 die Trauerfeier für Marcel von Allmen. «Wenn es da überhaupt noch Worte zu sagen gibt, dann sind es nur Worte, die klagen – die zu Gott klagen», sagte Ritz an der Trauerfeier. «Solche Wunden können nicht verheilen – und schon gar nicht in so kurzer Zeit», stellt Pfarrer Ritz jetzt, kurz vor Prozessbeginn, fest. Vom Prozess erwartet Ritz, «dass vieles wieder aufgebrochen wird». Und das, fügt der Pfarrer an, «wird gewisse Beteiligte an oder über ihre Belastungsgrenze bringen».

BernerZeitung: «Ich stellte mir die Tötung leichter vor»
Jetzt reden die geständigen Täter: Seit gestern stehen drei junge Männer vor Gericht, die 2001 in Unterseen ihren «Kollegen» Marcel von Allmen getötet haben. Am ersten Prozesstag sagte Haupttäter Marcel M. aus.

Stefan Geissbühle
«Ich weiss nicht mehr, ob ich mit dem Chromstahlrohr fünf oder zehn Male auf Marcels Kopf eingeschlagen habe und was er sagte, als er am Boden lag, weiss ich auch nicht mehr – es ist aber durchaus möglich, dass er sagte ?La mi, i ha gnue?»: Mit völlig ruhiger Stimme und sorgfältig gewählten Worten beantwortet der 25-jährige Marcel M. die Fragen von Gerichtspräsident Thomas Zbinden. Seit gestern muss sich der 25-Jährige zusammen mit seinen ehemaligen Kollegen Renato S. (24) und Michael S. (24) wegen versuchten und vollendeten Mordes vor dem Kreisgericht Interlaken-Oberhasli verantworten – welches aus Platzgründen im Berner Amthaus tagt. Bereits verurteilt ist der vierte Täter Alexis T. – er war zur Zeit der Tat noch minderjährig. Das Jugendgericht schickte Alexis T. Ende 2001 wegen Mordes für eine zweijährige Vollzugsmassnahme in ein Erziehungsheim. Alle vier hatten schon in Untersuchungshaft gestanden, an der Tötung Marcel von Allmens beteiligt gewesen zu sein.

Marcel M. schlug zu
Der erste Prozesstag hat klar gemacht, wer den 19-Jährigen vor drei Jahren tatsächlich getötet hat: Es war Marcel M. – derselbe Marcel M. , der 1999 beim Interlakner Westbahnhof aus zwei Metern Distanz auf einen Kantonspolizisten in Zivil geschossen hatte. Der Polizist hatte nur dank einer schusssicheren Weste überlebt, und Marcel M. war im Jahr 2000 zu einer milden Gefängnisstrafe von 18 Monaten bedingt verurteilt worden. Weil er erfolgreich eine strafmildernde Notwehrsituation geltend gemacht hatte.

Jetzt sitzt Marcel M. schon wieder vor Gericht. Dieses Mal nicht wegen Tötungsversuchs, sondern wegen Mordes. Er trägt einen schwarzen Anzug und ein weisses Hemd, die dunkelblonden Haare sind sorgfältig gekämmt und gescheitelt. Neben ihm sitzen seine Mitangeschuldigten Renato S. nd Michael S. Die drei würdigen sich keines Blickes, obwohl sie – zusammen mit Marcel von Allmen und Alexis T. – dem rechtsextremen «Orden der arischen Ritter» angehörten. Auffallend emotionslos erzählt Marcel M. von diesem «Orden» und von der eigentlichen Tötung des 19-jährigen Opfers. Denn: «Ich kann Emotionen nicht gut rüberbringen», sagt Marcel M. knapp. Er beschreibt die entsetzliche Blut tat – ohne sichtliche Rührung. Im Gerichtssaal wird es still, sehr still.

Todesurteil vollstreckt
«Ja, man könnte die Tötung als Vollstreckung eines Todesurteils bezeichnen», sagt Marcel M. Und: «Ich habe mir die Tötung leichter vorgestellt. » Er habe Marcel von Allmen «nicht quälen wollen» und habe gedacht, «ein gezielter Schlag auf das Genick würde reichen». Marcel M. schlug aber mehrmals zu, «wie ein Wilder», hatte Alexis T. in der Voruntersuchung ausgesagt.

Marcel M. muss auf Geheiss des Gerichts aus dem Obduktionsbericht vorlesen – er tut dies nach eigenen Aussagen das erste Mal: «Der Täter versetzte dem Opfer mit einem Chromstahlrohr mehrfache, heftige Schläge gegen den Kopf, vor allem gegen das Gesicht, aber auch gegen Brustkorb und Gliedmassen, was zu einer Zertrümmerung des knöchernen Mittelgesichts, des Unterkiefers und der Schädelbasis und dadurch zum Erstickungstod zufolge schwerer Einatmung von Blut in die Lungen führte», liest Marcel M. vor. Ohne das geringste Zittern in der Stimme. Marcel M. richtet sich ans Gericht – beinahe entschuldigend: «Es ist halt nicht jedem gegeben, Emotionen zu zeigen», sagt er.

«Ja, es war sehr brutal»
«Ja, es war sehr brutal», stellt er immerhin nüchtern fest. Aber: Marcel von Allmen habe sterben müssen, weil er das Schweigegebot des «Ordens der arischenRitter» verletzt und «herumgeplaudert» habe. Am Tötungsentschluss seien er, Renato S. , Michael S. nd Alexis T. gleichermassen beteiligt gewesen.

Den «Orden der arischen Ritter» habe man übrigens gegründet, um sich gegen Pöbeleien von Ausländern auf dem «Bödeli» zu wehren. «In jeder Form wollten wir gegen Gewalt und Übergriffe von Asylbewerbern vorgehen», gibt Marcel M. zu Protokoll. Zu diesem Zweck habe man auch Tötungen geplant – an einem 18-jährigen Jugoslawen und einem 19-jährigen Schweizer. «Ich bin nach wie vor nationalistisch, aber nicht antidemokratisch», sagt Marcel M. aus. Aber: «Ich habe noch nie einen geistig gesunden Albaner gesehen», bestätigt er eine frühere eigene Aussage. Er und seine Kollegen hätten sich auf dem «Bödeli» von Asylbewerbern «bedrängt gefühlt». Deshalb habe man mit dem «Orden der arischen Ritter» ein «Gegengewicht» schaffen wollen. Denn: «Schweizer sollen im Ausgang keine Angst vor Ausländern haben müssen. »

So geht der Prozess weiter
Die Mitangeschuldigten Renato S. nd Michael S. sagten gestern zu ihren persönlichen Verhältnissen aus. Der 24-jährige Renato S. beteuerte, dass «es mir zutiefst Leid tut, was passiert ist, aber leider kann ich es nicht ungeschehen machen. » Er sei übrigens nie ein Nazianhänger gewesen, diesbezügliche Schriften habe er von Marcel M. erhalten. Auch Michael S. betonte, dass er kein Rechtsextremer sei – «ich bezeichne mich als bürgerlich-rechts», sagte er. Der «Orden der arischen Ritter» sei nicht zur «Naziverherrlichung» gegründet worden, «sondern um uns zu wehren». Das extreme Gedankengut habe Marcel M. eingebracht. Heute äussern sich Renato S. nd Michael S. zur Tat und zu ihren jeweiligen Tatbeiträgen. Morgen wird Alexis T. als Zeuge aussagen, am Donnerstag wird Gerichtspsychiater Volker Dittmann Ausführungen machen. Nach den Plädoyers am Freitag wird sich das Gericht zur Beratung zurückziehen. Das Urteil wird am 29. März eröffnet.

BernerZeitung: Todesurteil, weil er plauderte
Thomas Fux, ein Freund von Marcel von Allmen, erzählt über gemeinsame Erlebnisse vor der Tat. Und am Rand des ersten Prozesstages schildert er auch, wie der Haupttäter festgenommen wurde.
«Ich bin sehr traurig, dass mein Freund Marcel von Allmen sterben musste», sagt Thomas Fux. Der 28-jährige grosse Mann wärmt sich auf der Seitentreppe zum Gerichtsgebäude in der Morgensonne auf. Fux hatte zum Ermordeten einen guten Faden: «Wir haben viel gemeinsam unternommen. »

«Ich erinnere mich noch gut, als wir im Strandbad Interlaken kopfüber ins kalte Wasser sprangen», erzählt Fux, der heute in Thun lebt und dort als Optiker arbeitet. «Es ist furchtbar, ich hätte nie gedacht, dass es so brutal herauskommen würde», sinniert er. «Die Tage – es war fast ein Monat -, als Marcel von Allmen vermisst wurde, waren für mich besonders schlimm», erinnert sich Thomas Fux. Er habe immer gehofft, dass sein Freund wieder auftauchen würde. «Ich habe auch damals den Hauptangeklagten im Interlakner Hüsi-Pub gefragt, ob er meinen Freund gesehen habe, doch der hat cool Nein gesagt», erinnert sich Fux. «Die Art und Weise, wie er mich angelogen hat, erschütterte mich tief», sagt Marcel von Allmens Freund.

Festnahme miterlebt
Eine halbe Stunde nachdem er angelogen wurde, ging Thomas Fux im Hüsi-Pub auf die Toilette. «Als ich ins Pub zurückkam, lag Marcel M. in der Beiz auf dem Holzboden und ein junger Polizist zog ihm einen schwarzen Sack über den Kopf. Andere Polizisten richteten die Pistole auf ihn und legten ihn in Handschellen. » So schildert Thomas Fux die Festnahme und Abführung des Hauptangeklagten Marcel M. «Diese Szenen in der Beiz fuhren mir gewaltig ein», erzählt der Optiker.

«Später erfuhr ich dann vom Tod meines Freundes – ich drehte beinahe durch», erzählt Thomas Fux beim Betreten des Gerichtssaales. Dann setzt sich der Thuner Optiker im Assisensaal in die zweithintersten Stuhlreihe. Polizisten führen den Hauptangeklagten Marcel M. in Fuss- und Handschellen vorne in den hohen Assisensaal.
Thomas Fux rutscht hinten auf seinem schwarzen Stuhl hin und her. Die beiden goldenen Ringe an seinem linken Ohrläppchen wackeln. Die dunkelbraune Baseballmütze bleibt auf seinem Kopf. Thomas Fux zupft an seinem kleinen, dreieckigen Bärtchen zwischen Unterlippe und Kinnspitze. Mit ernster Miene hört er den Befragungen von Gerichtspräsident Thomas Zbinden zu. Ein Lächeln huscht über das schmale Gesicht von Thomas Fux, als vorne auf der Anklagebank Haupttäter Marcel M. dem Richter erklärt, dass er heute im Rückblick auf die Tat «tiefen Schmerz und grosse Erschütterung» spüre. Und als der Hauptangeschuldigte dem toten Marcel von Allmen Ausländerhass und Gewaltbereitschaft vorwirft, schüttelt Thomas Fux langsam den Kopf.

Hang zum Prahlen
Für Thomas Fux ist nach dem ersten Prozesstag klar: «Marcel von Allmen musste sterben, weil er auf dem Bödeli zu viel über die geheime Verbindung zu Marcel M. herumplauderte. Zudem hatte er den Hang zum Prahlen. «Für mich war bereits vor dem Prozess klar, dass er aus diesen Gründen sterben musste», sagt sein Freund Fux beim Verlassen der Gerichtsgebäudes.
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BernerZeitung: «Marcel M. lachte nach der Tat»
Der dritte Prozesstag förderte weitere schreckliche Details des Mordfalles Marcel von Allmen zu Tage. Gestern sagte der bereits vor Jugendgericht wegen Mordes verurteilte Alexis T. als Zeuge aus.

Stefan Geissbühler
«Marcel M. lachte nach der Tat und erzählte, welch merkwürdige Geräusche Marcel von Allmen gemacht hatte – Marcel M. fand es einfach lustig»: Mit tränenerstickter Stimme erinnert sich Alexis T. an die Nacht des 27. Januars 2001, als sich der «Orden der arischen Ritter» in der Wohnung von Michael S. traf «und wir mit Roséwein anstiessen auf das, was passiert war».

Der heute 20-jährige Alexis T. sagt als Zeuge im Prozess gegen seine ehemaligen Kollegen Marcel M. , Renato S. nd Michael S. aus, die seit Montag wegen Mordes an Marcel von Allmen vor Gericht stehen. Alexis T. wurde wegen dieser Tat bereits im Dezember 2001 von Jugendgericht wegen Mordes schuldig gesprochen und zu einer mindestens zwei Jahre dauernden Vollziehungsmassnahme in einem Erziehungsheim verurteilt.

Folgenschwere Geschichte
Jetzt erzählt er im Gerichtssaal, dass er ungewollt in die Fänge des «Orden der arischen Ritter» geraten sei. Dass er mit Rechtsextremismus nie etwas am Hut gehabt hatte. Und dass er sich an der Tat beteiligt habe, weil er gedacht habe: «Wenn ich nicht mitmache, bin ich der Nächste. » Es ist spürbar, dass es Alexis T. sehr schwer fällt, die Ereignisse wieder hervorzuholen. Er tut sich schwerer damit als die drei Angeschuldigten, die in den letzten Tagen ausgesagt haben – Alexis T. war zum Tatzeitpunkt erst 17 Jahre alt. Er gibt die Geschichte zu Protokoll, die Marcel von Allmen auf dem «Bödeli» herumgeplaudert hatte.

Diejenige Geschichte, die Marcel von Allmens Mitbrüder des «Ordens der arischen Ritter» zum Anlass nehmen sollten, über Marcel von Allmen das Todesurteil zu verhängen und ihn hinzurichten: «Marcel von Allmen erzählte mir, dass Marcel M. nd Michael S. einem Tamilen die Finger abgeschnitten haben», sagt Alexis T. aus. Diese Geschichte habe Marcel von Allmen auch anderen Personen auf dem «Bödeli» erzählt. Ob sie stimme, wisse er nicht, sagt Alexis T. Jedenfalls habe der Hauptangeschuldigte und Kopf des «Ordens der arischen Ritter», Marcel M. , davon erfahren – und Marcel von Allmen zum Steindler-Schulhaus in Unterseen zitiert. Zu diesem Treffen habe ihn Marcel M. mitgenommen, sagt Alexis T.

Strafaufgaben verteilt
Beim Schulhaus habe Marcel M. seinem Mitbruder Marcel von Allmen «Strafaufgaben verteilt»: Dieser sollte den Satz «Man soll seine Kameraden nicht verraten» 100 Mal aufschreiben. Marcel von Allmen sei sehr nervös geworden und sei gegangen. «Dann sagte mir Marcel M. , man müsste von Allmen verräumen», sagt Alexis T. nter Tränen. Und weiter: «Marcel M. erklärte, dass ich jetzt zu viel wisse und deshalb ab sofort dem Orden auch angehöre. » Deshalb habe er an der Tötung mitgemacht, stellt Alexis T. fest. Denn Marcel von Allmen habe ihm erzählt, dass es nur drei Ausstiegsmöglichkeiten aus dem «Orden» gebe: «Tod durch Erschiessen, die Schweiz verlassen oder eine Familie gründen. »

«Ich sah keinen Ausweg»
«Ich traute mich nicht, Nein zu sagen», gibt Alexis T. zu Protokoll, «und ich sah keinen Ausweg mehr. » Aber: «Nein, es stimmt nicht, dass ich mich für die Tatausführung aufdrängte, wie das Marcel M. behauptet», sagt der 20-Jährige. Er habe eigentlich auch nicht auf den am Boden liegenden Marcel von Allmen einschlagen wollen – habe dies aber getan, «damit nicht auffiel, dass ich eigentlich gegen die Tat war». Ob jemand zum tödlich verletzten Marcel von Allmen gesagt habe: «Verreck endlich», könne er nicht bestätigen. Bestätigen könne er aber, «dass Marcel M. dem Opfer von Hand das Genick brechen wollte». Vorher habe Marcel M. «fünf bis zehn Minuten» mit einem Chromstahlrohr auf Marcel von Allmens Kopf geschlagen, die ganze Tat bei der Ruine Weissenau habe 20 Minuten gedauert. Dabei habe Marcel M. die «Anweisungen gegeben». Auch jene, dass er dem sterbenden Marcel von Allmen, «der sich noch bewegte», die Handschellen abnehmen musste, sagt Alexis T. sichtlich schockiert.

«Reine Schutzbehauptung»
Dass Alexis T. nfreiwilligerweise in die Fänge des «Ordens der arischen Ritter» geraten sei und nur aus Angst zum Mittäter geworden ist, glaubt Marcel Grass, der Verteidiger des Hauptangeschuldigten Marcel M. , nicht. «Hat das Jugendgericht in seinem Urteil nicht festgehalten, dass diese Angst als reine Schutzbehauptung zu qualifizieren ist?», fragt der Verteidiger den Zeugen Alexis T. Dieser verneint die Frage, will zu diesem Punkt aber auch keine weiteren Aussagen machen. Grass hakt nicht nach und spart sich diesbezügliche Argumente für sein Plädoyer, das er am Freitag halten wird – wenn es überhaupt so weit kommt.

Ein neues Gutachten?
Denn Verteidiger Grass wird es sein, der am heutigen Prozesstag neben Gerichtspsychiater Volker Dittmann eine Hauptrolle spielen könnte. Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Verteidiger Dittmanns Gutachten über Marcel M. torpedieren wird. Darauf lassen Fragen des Verteidigers vom zweiten Prozesstag schliessen. «Dittmann hat mich nur zweimal gesehen und mich ohne Aktenkenntnis begutachtet», sagte Marcel M. auf Frage seines Verteidigers. Ob Grass deshalb heute den Antrag auf ein neues Gutachten stellt, mochte er gestern nicht sagen. Falls das Gericht einem solchen Antrag stattgeben würde, müsste der Prozess abgebrochen werden. Tritt dieser Fall nicht ein, plädiert heute Nachmittag Staatsanwalt Hans Peter Schürch.


2. Medienbericht Urteil (Originalquelle: https://www.antifa.ch/fur-das-opfer-war-es-ein-martyrium/ & https://www.antifa.ch/verstehen-konnen-wir-diese-tat-nicht/)
BernerZeitung: «Für das Opfer war es ein Martyrium»
Einmal lebenslänglich, zweimal 16 Jahre Zuchthaus: Die drei Täter hätten ein «äusserst schweres Verschulden» an den Tag gelegt, sagte Gerichtspräsident Thomas Zbinden in seiner Urteilsbegründung.

Stefan Geissbühler
«Selten liegen Ohnmacht und Macht so nah beisammen wie in diesem Fall»: Gerichtspräsident Thomas Zbinden eröffnet im Berner Amthaus das Urteil des Kreisgerichts Interlaken-Oberhasli. Marcel M. , Michael S. nd Renato S. sitzen vor ihren Verteidigern, hören bewegungslos zu. Schwer sei sie gewesen, die Aufgabe des Gerichts, stellt Richter Zbinden fest. Schwer, weil die Tötung des 19-jährigen Marcel von Allmen «Züge einer minutiös geplanten Exekution» aufweise und «weil die Tat aufwühlt und sprachlos macht».

Schwer aber auch, weil der rechtsextreme Hintergrund der Tat «nicht zu unserer Heimat, die sich mit Hochglanzprospekten als Paradies verkauft, passt», sagt der Richter nachdenklich. Schwer sei die Aufgabe des Gerichts schliesslich gewesen, weil die drei jungen Männer neben dem Mord an Marcel von Allmen zudem geplant hätten, auf dem Bödeli zwei weitere Menschen umzubringen.

Hände zum Gebet gefaltet
Zur Eröffnung der Schuldsprüche müssen die drei Angeschuldigten aufstehen. Alle drei haben die Hände gefaltet und nehmen die harten Strafen regungslos entgegen. Zuerst ist Marcel M. an der Reihe: Lebenslänglich Zuchthaus wegen vollendeten Mordes an Marcel von Allmen, wegen unvollendet versuchten Mordes (an Marcel von Allmen einen Tag vor dem vollendeten Mord), wegen unvoll-endet versuchten Mordes (an einem 18-jährigen Jugoslawen) sowie wegen mindestens fünffacher strafbarer Vorbereitungshandlungen zu Mord (an einem 19-jährigen Schweizer) lautet das Verdikt. Marcel M. zeigt keine Reaktion.
Zu je 16 Jahren Zuchthaus verurteilt das Gericht Michael S. nd Renato S. – es sind diesel-ben Schuldsprüche wie beim 25-jährigen Marcel M. Und wie dieser nehmen die beiden 24-Jährigen ihre Urteile ohne sichtbare Regung entgegen.

Die Wortgewalt des Führers
«Das jugendliche Alter der drei Angeschuldigten war kein wesentlicher Faktor für die Taten», hält Richter Zbinden darauf in seiner zweistündigen mündlichen Urteilsbegründung fest. Dem Gericht sei vor allem die «Wortgewalt» von Haupttäter Marcel M. aufgefallen. «Auf dem Bödeli umgab Marcel M. nach seiner Verurteilung zu 18 Monaten bedingt wegen vier Schüssen in Notwehrexzess auf einen Polizisten die Aura und das Faszinosum der Gewalt», stellt Richter Zbinden fest.

Neben der Wortgewalt des Haupttäters sei dem Gericht aber auch die «betonte Freundlichkeit und Höflichkeit von Marcel M. » aufgefallen, die mit einer «verbalen Aggressivität» kontrastiere. Marcel M. sei die «Führerfigur» im rechtsextremen «Orden der arischen Ritter» gewesen – dem neben den drei Angeschuldigten auch Marcel von Allmen sowie Alexis T. angehörten. Alexis T. wurde vom Jugendgericht bereits wegen Mordes zu einer Massnahme in einem Erziehungsheim verur-teilt – er war beim Mord an Marcel von Allmen erst 17 Jahre alt.

«Ig cha nümme»
Unheimlich wird es im Berner Assisensaal, als der Gerichtspräsident diesen Mord beschreibt – er verliest dabei das Protokoll der Tatrekonstruktion. Richter Zbinden liest vor, wie die Täter ihr Opfer unter einem Vorwand zur mittelalterlichen Ruine Weissenau am Thunersee locken. Wie sie dem Opfer mit Taschenlampen den Weg in die Ruine beleuchten. Wie sie ihm Handschellen anlegen und ihm den Mund mit Klebeband zukleben. Wie sich Marcel M. von Alexis T. eine Eisenstange reichen lässt. Und darauf zuschlägt. Beidhändig. Wie Marcel von Allmen – bereits schwer verletzt am Boden liegend – sagt: «Hör uf, ig cha nümme. » Wie Marcel M. weiter zuschlägt. Auf Marcel von Allmens Kopf. Wie Marcel M. versucht, Marcel von Allmen mit den Händen das Genick zu brechen. Wie die Täter ihr Opfer mit den Füssen treten. Wie sich Marcel von Allmen ein letztes Mal aufrichtet – um weitere Schläge mit dem Eisenrohr auf den Kopf zu erhalten.

«Es war ein Martyrium»
Wie die Täter ihren ehemaligen Schulkollegen in Kehrichtsäcke verpacken, in den Kofferraum eines Autos tragen und ihn schliesslich bei der Beatenbucht aus 80 Metern Höhe in den Thunersee werfen. «Für das Opfer war es ein regelrechtes Martyrium», sagt Richter Zbinden.

Marcel von Allmen habe sterben müssen, weil er das Schweigegebot des «Ordens der arischen Ritter» gebrochen habe und er über die Existenz des gegen Ausländer gerichteten Ordens gesprochen habe. «Weil alle etwas zu verstecken hatten, wurde die ultimative Disziplinierung von Marcel von Allmen beschlossen», sagt Richter Zbinden. Daneben hätten beim Tatentschluss die Gruppenbeziehung der jungen Männer untereinander, deren Charakter, die rechtsradikale Gesinnung und – «marginal – der allgemeine mediale Einfluss durch Gewaltdarstellungen» eine Rolle gespielt. Kurz: «Ein giftiges Gebräu», fasst Richter Thomas Zbinden zusammen. Für die «Serie von Kapitalverbrechen» sei Haupttäter Marcel M. zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe zu verurteilen, sagt der Richter. Das Verschulden von Marcel M. sei «äusserst schwer – so schwer, dass es uns gar nicht mehr in den Kopf ging», gibt Zbinden zu bedenken. Für Marcel M. müsse deshalb die Maximalstrafe des Schweizerischen Strafrechts ausgesprochen werden, für die Mittäter seien je 16 Jahre Zuchthaus angemessen.
«Jetzt müssen sich die drei jungen Männer selber ein Licht am Ende des Tunnels anzünden», sagt Zbinden. Denn auch bei einer lebenslänglichen Strafe bestehe bei guter Führung die Chance einer bedingten Entlassung, allerdings frühestens nach 15 Jahren. Michael S. nd Renato S. können im besten Fall nach zwei Dritteln ihrer Strafe – also nach knapp 11 Jahren – das Zuchthaus verlassen.

Der Bund: «Verstehen können wir diese Tat nicht»
Im Mordfall von Allmen sind die Angeklagten zu lebenslänglichem beziehungsweise 16 Jahren Zuchthaus verurteilt worden
Schuldsprüche wegen mehrfach versuchten und einmal vollendeten Mordes und hohe Zuchthausstrafen: Das Kreisgericht Interlaken-Oberhasli hat gestern im Mordfall von Allmen sein Urteil gefällt.

Die drei Angeklagten, die sich, gefesselt an den Füssen, erheben müssen, nehmen das Urteil in stoischer Ruhe entgegen. Sie seien schuldig gesprochen, sagt ihnen Gerichtspräsident Thomas Zbinden, schuldig des Mordes, mehrfach versucht und einmal vollendet, schuldig auch der strafbaren Vorbereitungshandlungen zum Mord. Weil sie im Dezember 1999 einen Asylbewerber aus dem ehemaligen Jugoslawien umbringen wollten, weil sie im Sommer 2000 vorhatten, einen Schweizer bei der Ruine Weissenau zu erschlagen oder ihn in seiner Badewanne zu ertränken, und weil sie Marcel von Allmen bei einem zweiten Anlauf töteten. Ihn mit einem Chromstahlrohr, 155 Zentimeter lang, 28 Millimeter dick, 900 Gramm schwer, zu Tode schlugen.

In den Worten des Täters
Als Gerichtspräsident Zbinden in seiner zweieinhalbstündigen Urteilsbegründung kurz von seinem Text abweicht, um noch einmal Marcel M.s Schilderung von der Tat zu zitieren, als er in den Worten des Täters beschreibt, wie Marcel von Allmen zur Ruine geführt wurde, wie sie ihm Handschellen angelegt und Klebeband auf den Mund geklebt hatten, wie Marcel M. schliesslich auf ihn eingeschlagen hatte, ist es sehr still im bis auf den letzten Platz gefüllten Assisensaal im Amthaus Bern. Noch einmal habe sich Marcel von Allmen aufgerichtet. «Hör uf, ig cha nümme», habe er gesagt, als das Klebeband verrutschte. Wieder wurde zugeschlagen. Doch Marcel von Allmen habe sich auch dann noch gerührt, als Marcel M. seinen Ordensbrüdern befahl, ihn zu «verpacken», um ihn dann bei der Beatusbucht in den See zu werfen. «X-fach hätten die Angeklagten die Möglichkeit und Chance gehabt, Nein zu sagen, aufzuhören, nicht mehr mitzumachen oder Marcel von Allmen zumindest zu warnen», sagt Thomas Zbinden. Keiner habe es getan. Die Tötung sei ein Gesamtentscheid gewesen, der von allen getragen worden sei. Alle hätten bei dem «kaltblütigen, grausamen, erbarmungslosen, heimtückischen», dem «menschenverachtenden» und «superqualifizierten Mord» eine sehr grosse kriminelle Energie an den Tag gelegt. «Das Verschulden ist bei allen extrem gross.» Und das Motiv sei nichtig gewesen: Von Allmen musste sterben, weil er das Schweigegelübde des rechtsextremen «Ordens der arischen Ritter» gebrochen hatte.

In seiner Begründung zeichnet Thomas Zbinden das Bild von drei «überdurchschnittlich intelligenten jungen Männern, die im Berufsleben Fuss gefasst», die einen «abstrus gefährlich-romantischen» Orden gegründet hatten, der nicht einfach ein Jugendtraum gewesen sei. Und er korrigiert die Selbsteinschätzung der Angeklagten, die sich als still, zurückhaltend, normal beschrieben hatten: Es seien bei allen sehr wohl aggressive Züge vorhanden. Und alle hätten sie eine nationalsozialistische bis rechtsradikale Gesinnung gehabt. «Aber die Tat darf nicht einfach auf einen rechtsextremen Exzess reduziert werden.»

Das Gericht beurteilte auch das psychiatrische Gutachten als «glaubhaft». Alle drei Angeklagten seien vollständig zurechnungsfähig gewesen und geistig gesund. «Aus der Art der Tat kann nicht einfach eine psychische Störung gefolgert werden», mahnte Zbinden, «frei nach dem Motto: ,Wer so etwas tut, ist doch nicht normal?.» Auch der Gruppendruck habe keine entscheidende Rolle gespielt. Nicht die Angst vor dem Anführer Marcel M. sei wohl ausschlaggebend gewesen, um mitzumachen, sondern vielmehr die Angst davor, dass Marcel von Allmen durch sein Gerede frühere Taten könnte auffliegen lassen, an denen alle beteiligt gewesen seien.

Trotzdem: Dass Marcel M., der «Führer» des Ordens, die «treibende Kraft» war, ist für das Gericht unbestritten. Sein Verschulden wertet es denn als noch höher ein als das der anderen. Es verurteilt Marcel M., 25, der die Tötung von Allmens beschlossen und eigenhändig vollzogen hat, der vorbestraft ist, weil er 1999, angeblich in Notwehr, auf einen Polizisten in Zivil geschossen hatte, zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe. In der Diskussion, ob für M. die Höchststrafe angemessen sei, habe sich das Gericht eine Frage gestellt: «Ist das Verschulden so krass, dass man es gar nicht in seinen Kopf hineinbekommt?» Und diese Frage, sagt Zbinden, habe klar mit Ja beantwortet werden müssen. Renato S., 24, der Marcel M. bei der Tat dienlich war, wird mit 16 Jahren Zuchthaus bestraft. Ebenso Michael S., 24, der mitgeholfen hatte, die Tat minutiös zu planen und vorzubereiten. Zbinden spricht von einem sehr professionellen Vorgehen.

«Vorgehen macht sprachlos»
Die Aufgabe des Gerichts, sagt Thomas Zbinden, sei schwierig gewesen. «Denn das Vorgehen macht sprachlos. Verstehen können wir alle diese Tat nicht.» Selten seien in einem Fall Ohnmacht und Macht dermassen nahe beieinander gelegen. Mit seinem Urteil habe das Gericht nun einen erstinstanzlichen Schlusspunkt gesetzt, erklärt Zbinden. «Nicht Sache des Gerichts ist es, allgemeine Schlussfolgerungen zu ziehen.» Oder gar aufzuzeigen, wie derartige Entwicklungen verhindert werden könnten. «Dies ist die Aufgabe unserer Gesellschaft.»

Urteil wird angefochten
Mit dem Urteil des Kreisgerichts ist der Fall von Allmen nicht abgeschlossen. Marcel Grass, Verteidiger von Marcel M., der wegen massiver Morddrohungen gegen seine Person die Polizei hat einschalten müssen, wird ans Obergericht appellieren. Er könne sich mit dem «inhaltlich und formal nicht korrekten» psychiatrischen Gutachten und mit dem Strafmass nicht einverstanden erklären. Die anderen Verteidiger und Staatsanwalt Hanspeter Schürch wollen eine Appellation prüfen. «Mir erscheint das Strafmass der beiden Mittäter im Quervergleich mit anderen Delikten als milde», sagte Schürch. (cbb/gmü)

INTERVIEW
«Wir haben die Notsituation zu wenig realisiert»
«bund»: Herr Ritz, Sie haben die Urteilseröffnung mitverfolgt ? wie haben Sie sie erlebt?
Theo Ritz: Die Tat hat mich erneut betroffen gemacht. Die Strafmasse habe ich so erwartet, auch die lebenslängliche Strafe. Es ist eben so, wie es Richter Zbinden gesagt hat: Es geht einem fast nicht in den Kopf, was da geschehen konnte.

Es ist auch für Sie nicht erklärbar?
Nein. Aber ich kann versuchen, das Emotionale vom «Technischen», von der Tatausführung abzuspalten. So wie es bei vielen Tätern vorzukommen scheint. Auch hier. Das Verrückte war ja, dass die Täter nach der Tat noch drei, vier Wochen da waren, unter uns.

Die Täter haben normal weiter funktioniert?
Scheinbar ja. Und auch sie hatten sich gefragt, wo von Allmen wohl sei. Drei Wochen lang. Das erzeugte später ein enormes Misstrauen unter den Jugendlichen. Es war ein Riesenschock.

Und wie ist das heute?
Für die Jugendlichen ist es eigentlich vorbei. Sie sind damals ins Bodenlose gefallen, haben sich aber wieder neu gefunden. Meine, die ältere Generation kann das schlechter verarbeiten. Wie gesagt: Bei uns hat das einfach keinen Platz mehr im Kopf.

Auch bei Ihnen nicht?
Ich hatte die Chance, mit beiden Seiten, mit den Tätern, deren Eltern wie auch den Eltern der Opfer Kontakt zu haben.

Das hat es Ihnen erleichtert?
Nein, es hat mich überfordert.

Sie hatten früher bereits als Pfarer Kontakt mit Leuten, die zu einer lebenslänglichen Strafe verurteilt worden waren ? was bedeutet die Perspektive Lebenslänglich für einen jungen Menschen?
Er wird als anderer Mensch das Gefängnis verlassen. Und seine Heimat, die hat er mit dieser Tat verloren. Er wird höchstens noch auf Besuch kommen können.

Was bedeutet diese Strafe für die Eltern?
Für sie ist dieses Verdikt sehr schwer zu ertragen. Ich wüsste nicht, was ich als Elternteil empfinden würde. Sehr tragisch ist auch die Situation der Opferfamilie. Für sie ist es kaum auszuhalten.

Der Richter sagte, zum Teil seien die Angehörigen in Sippenhaft genommen worden. Was haben Sie da als Pfarrer getan?
Ich habe versucht, ihnen Mut zu machen, damit sie Kontakte erhalten, wieder raus gehen und sich nicht einfach ins Schneckenloch zurückziehen. Man fühlt sich schuldig als Eltern. Das gehört auch zu einer solchen Tat: Die Familie ist mittendrin.
Das Strafrecht beurteilt nur die Verantwortlichkeit des Individuums. Trägt nicht auch die Gesellschaft, das «Bödeli» eine Verantwortung?
Ganz klar. Wir müssen uns zum Beispiel fragen: Warum sind die Jugendlichen damals nicht auf die Idee gekommen, bei uns Erwachsenen Hilfe zu holen? Sie haben uns offensichtlich nicht genug getraut. Im Nachhinein muss ich sagen: Wir haben die Notsituation der Jugendlichen zu wenig realisiert.

Es war eine Notsituation?
Es gab damals ein Problem mit Ausländern. Aber nicht nur. Es war eine Jugendproblematik kombiniert mit Gewalt ? und es gab Bereiche, in denen wir die Jugendlichen allein gelassen haben.

Ist es schwierig, sich das einzugestehen?
Ja. Es ist die Last, dass es so weit hat kommen können, die wir tragen. Auch ich. Auch mich trifft ein wenig Schuld, Mitverantwortung.

Die Idee der späteren Arbeitsgruppe «Brücken» existierte aber bereits vor der Tat.
Ja. Wir hatten bereits Kontakte mit der Jugendarbeit, mit der Gemeinde, um etwas aufzubauen. Mit «Brücken» wird seit der Tat versucht, Kontakte zu schaffen, alle zu integrieren, über Sportvereine, Ausländervereine, über Parteien, Schulen und auch über die Kirchen. Es ist in den letzten Jahren breiter geworden, es sind verschiedenste Leute involviert und die Tat steht nicht mehr im Zentrum.

Wie erklären Sie sich die rechtsextreme Gesinnung der Täter?
Wichtig ist, dass die Jugendlichen sich abgrenzen und wahr genommen werden wollen. Wenn man heute lange Haare hat, sagt niemand mehr etwas. Gibt man sich aber rechtsextrem, kommt man in allen Zeitungen. Ich möchte die Gesinnung nicht verharmlosen. Aber dahinter ist immer mehr versteckt. Ziel wäre es sicher, dass sich die Jugendlichen nicht mehr über den Rechtsextremismus abgrenzen müssten. Aber man muss auch sehen: Eine 100-prozentige Sicherheit, dass so etwas nicht wieder passiert, die gibt es nicht. (Interview: Heidi Gmür)