2006,  Antifa Spaziergang,  Antifaschismus,  Repression

Antifaspaziergang Thun Verfahrens-Einstellungen

Inhalt:
1. Kurzbericht


1. Kurzbericht (Originalquelle: http://ch.indymedia.org/de/2006/01/38211.shtml)
Thun: Das Strafverfahren gegen die am 14. Juli 2005 nach der polizeilich verhinderten Kundgebung „gegen rechte Gewalt“ Festgenommenen wurde – mit Entschädigung -eingestellt
Verhinderter Thuner Antifaschistischer Abendspaziergang vom 15. Oktober 2006: Beschwerde an das Verwaltungsgericht und Strafanzeige
Thun: Das Strafverfahren gegen die am 14. Juli 2005 nach der polizeilich verhinderten Kundgebung „gegen rechte Gewalt“ Festgenommenen wurde – mit Entschädigung -eingestellt
Am 8. Juli 2005 wurde ein Teilnehmer am Anti-G8-Basislager in Thun von einem Neonazi angeschossen. Nachdem eine erste Spontandemonstration dagegen am 10. Juli 2005 ohne jeden Zwischenfall stattgefunden hatte, wurde die für den 14. Juli 2005 in diesem Zusammenhang angekündigte Kundgebung „gegen rechte Gewalt“ durch ein grosses und kostspieliges Polizeiaufgebot auf Anordnung des Thuner Gemeinderates (Exekutive) verhindert. Zahlreiche Personen, die darauf schon den Zug nach Bern bestiegen hatten oder die noch auf Verkehrsmittel in ihre Wohnorte warteten, wurden im Zug und im Bahnhof festgenommen. Nachdem sie bis spät in die Nacht hinein im Bezirksgefängnis kontrolliert und befragt worden waren, wurden ihnen vom Thuner Sicherheitsdirektor wegen „Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration“ Bussen eröffnet.
Einige Betroffene erhoben dagegen Einspruch. Deren Verfahren wurden nun durch den Gerichtspräsidenten 4 von Thun eingestellt, was Freispruch bedeutet. In drei Fällen erhielten die zu Unrecht Beschuldigten die Anwaltskosten ersetzt und eine persönliche Entschädigung von je CHF 100.– zugesprochen.
Dieser Ausgang unterstreicht die Haltlosigkeit des gemeinde-rätlichen Vorgehens. Die Angelegenheit könnte wohl als Hornberger Schiessen abgetan werden, hätte der Gemeinderat damit nicht gezeigt, wie wenig er Grundrechte respektiert und wie sehr er auch um den Preis rechtlicher Fehlgriffe daran interessiert ist, den Protest gegen rechtsextreme Anschläge auf das Leben von Menschen zu verhindern und so Neonazi-Gewalt in Thun totzuschweigen.

Verhinderter Thuner Antifaschistischer Abendspaziergang vom 15. Oktober 2006: Beschwerde an das Verwaltungsgericht und Strafanzeige
Gleich wie die Kundgebung vom 14. Juli 2005 liess der
Thuner Gemeinderat aber auch den Antifaschistischen Abendspaziergang vom 15. Oktober 2005 von ca. 300 Polizisten des Nordwestschweizerischen Polizeikonkordates unter Einsatz von Wasserwerfern, Sperrgitterfahrzeugen und Reizstoffen verhindern. Zahlreiche Personen wurden stundenlang festgehalten, kontrolliert und für den Dienst für Analyse und Prävention (DAP) der Bundesamtes für Polizei (BAP) erfasst, also fichiert.
Darum haben drei Betroffene gegen die Anweisung des Gemeinderates, diese Kundgebung nicht stattfinden zu lassen, Beschwerde eingereicht. Nach dem Entscheid des Regierungsstatthalters von Thun, darauf nicht einzutreten, wird es nun das kantonale Verwaltungsgericht sein, das darüber zu entscheiden haben wird. Es wird innerhalb der bis zum 22. Februar 2006 dafür laufenden Frist angerufen werden. Über das polizeiliche Vorgehen selber wird vorerst die kantonale Polizei- und Militärdirektion zu befinden haben.
Wegen dieser Verhinderung des Antifaschistischen Abendspazierganges vom 15. Oktober 2005 und dem polizeilichen Vorgehen dabei wurde am 16. Januar 2006 schliesslich auch Strafanzeige eingereicht. Sie richtet sich formell gegen Unbekannt, schliesst aber den Thuner Sicherheitsdirektor und weitere verantwortliche Mitglieder des Thuner Gemeinderates ebenso ein wie leitende und ausführende Polizeiangehörige des Nordwestschweizerischen Polizeikonkordates ein. Gerichtet ist sie an das Untersuchungsrichteramt Berner Oberland. Eine Reaktion von dieser Seite steht vorerst noch aus.