2006,  Antifaschismus

Bundesgericht Beschwerde abgewiesen Mord Marcel von Allmen

Inhalt:
1. Medienbericht


1. Medienbericht (Originalquelle: https://www.antifa.ch/mord-von-unterseen-haupttater-vor-bundesgericht-erfolglos/)
sda
Mord von Unterseen: Haupttäter vor Bundesgericht erfolglos
sda. Der Prozess gegen den rechtsextremen Haupttäter im Mord von Unterseen BE muss nicht neu aufgerollt werden. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen und eine angebliche Befangenheit des psychiatrischen Gutachters verneint.
Der zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe verurteilte 27-Jährige hatte Ende Januar 2001 zusammen mit drei Komplizen einen 19-jährigen Kollegen bei der Ruine Weissenau in Unterseen BE mit einem Stahlrohr bestialisch erschlagen. Anschliessend versenkten sie die Leiche im Thunersee.

Schweigegelübde gebrochen
Der junge Mann musste sterben, weil er ein Schweigegelübde des rechtsextremen „Orden der arischen Ritter“ gebrochen hatte, dem er und seine Mörder angehört hatten. In seiner staatsrechtlichen Beschwerde ans Bundesgericht hatte der Haupttäter gerügt, beim psychiatrischen Gutachter bestehe der Anschein der Befangenheit.

Die politische Gesinnung des aus Deutschland stammenden Professors Volker Dittmann sei seiner eigenen „diametral“ entgegengesetzt. Zudem sei zu berücksichtigen, „welche Sensibilität das nationalsozialistische Gedankengut heute noch im Allgemeinen und bei den deutschen Staatsbürgern im Besonderen berge“.

Dritte beigezogen
Laut Bundesgericht ergibt sich indessen offensichtlich kein Anschein der Befangenheit aus dem Umstand, dass der Gutachter deutscher Staatsbürger ist und selber keine rechtsextreme Weltanschauung vertritt. Seine im Gutachten gemachten Äusserungen zur rechtsextremen Gesinnung des Täters seien sachbezogen.

Nicht zu beanstanden sei weiter, dass er bei der Begutachtung Dritte beigezogen habe. Der Haupttäter war 2004 vom Kreisgericht Interlaken-Oberhasli wegen Mord und versuchtem Mord an zwei weiteren Personen zu lebenslänglich, die zwei anderen volljährigen Mittäter zu je 16 Jahren Zuchthaus verurteilt worden.
Der Schuldspruch gegen den Haupttäter wurde vom Berner Obergericht im vergangenen August bestätigt. Die beiden Anderen hatten das erstinstanzliche Verdikt akzeptiert. Der minderjährige Komplize war schon 2001 vom Jugendgericht verurteilt worden.