2009,  Besetzung,  Freiraum

Hausbesetzung Steckweg

Inhalt:
1. Medienbericht


1. Medienbericht (Originalquelle: https://www.derbund.ch/zeitungen/stadt-region-bern/haus-in-lorraine-wieder-besetzt/story/19837788)
Haus in Lorraine wieder besetzt
Die Liegenschaft Steckweg 13 in der Lorraine ist seit ein paar Tagen wieder belebt. Wie im September 2008 hat die Gruppe Kraak 13 das leer stehende Haus besetzt.

Das Besetzerkollektiv pocht auch diesmal auf einen Zwischennutzungsvertrag. Ob es einen solchen erhält, ist aufgrund der jüngsten Entwicklung höchst ungewiss, wurde doch das Haus vorgestern verkauft. Für die Gruppe Kraak 13 ist dies ein herber Dämpfer, hatte sie doch die Liegenschaft zusammen mit der Genossenschaft Kukuz selber erwerben wollen.

Die Vorgänge am Steckweg haben die Junge Alternative (JA) auf den Plan gerufen. In einer Medienmitteilung kritisiert sie das Verhalten der Stadt: Statt Zwischennutzungen eine Chance zu geben, habe sich die Stadt hinter geltendem Recht versteckt. Angesichts der anhaltenden Wohnungsnot sei dies «absurd». Die JA ist gestern auch auf politischem Parkett aktiv geworden. Sie hat im Stadtrat eine Motion eingereicht, welche ein Reglement für Zwischennutzungen von leer stehendem Wohnraum fordert. Im Reglement sollen zwei zentrale Elemente festgehalten werden: Erstens, dass Eigentümer und Eigentümerinnen grundsätzlich verpflichtet sind, ihren Wohnraum zu nutzen. Zweitens sollen Instrumente genannt werden, deren sich die Stadt bedienen kann, um eine Zwischennutzung zu ermöglichen.

Die Zwischennutzung von Leerwohnungen ist ein altes Anliegen der JA. 1995 hatte die Partei zusammen mit anderen linksgrünen Gruppierungen eine Initiative lanciert, die eine aktive Wohnbaupolitik der Stadt verlangte. Die Initianten hatten die benötigten Unterschriften innert dreier Monate beisammen. An der Urne jedoch hatte die Wohninitiative keine Chance. Im Juni 1999 lehnte der Stadtberner Souverän das Wohnnutzungsreglement mit 60,1 Prozent Nein gegen 39,9 Ja ab. Das Reglement hätte der Stadt die Möglichkeit gegeben, in Zeiten der Wohnungsnot leer stehenden Wohnraum per Ersatzvornahme zu vermieten. (ruk)