2017,  Antirassismus,  Demo,  Repression

Antirassismus Demonstration nicht bewilligt

Inhalt:
1. Medienmitteilung


1. Medienmitteilung (Originalquelle: http://www.bleiberecht.ch/2017/06/20/stadt-bern-beschneidet-erneut-die-meinungs-und-versamlungsfreiheit-antirassistischer-gruppen/)
STADT BERN BESCHNEIDET ERNEUT DIE MEINUNGS- UND VERSAMLUNGSFREIHEIT ANTIRASSISTISCHER GRUPPEN

MEDIENMITTEILUNG:
„Gemeinsam die Fluchtursache Europa bekämpfen“. Zu diesem Ziel planten politische, migrantische Gruppen eine gesamtschweizerische Demonstration im Rahmen des heutigen Flüchtlingstages in Bern. Um illegalisierten Geflüchteten, die sich vor Racial Profiling und Polizeigewalt fürchten, die Teilnahme zu erleichtern, wurde bei der Stadt Bern fristgerecht eine Bewilligung beantragt. Der Gemeinderat hat nun entschlossen die Demonstration nicht zu bewilligen. Ein weiteres Mal diskriminiert er Antirassismus in der Stadt Bern. Weil die Bewilligungspflicht zur Einschränkung der Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit führt, fordern wir ihre Abschaffung.
Es ist bereits das dritte Mal, dass die Stadt Bern Demonstrationen von antirassistischen Kollektiven nicht bewilligt oder massiv einschränkt. So wurde eine Demonstration kurz vor der Abstimmung zur Masseneinwanderungsinitiative verboten. Eine weitere antirassistische Demo wurde im Dezember 2016 nicht bewilligt und kam dann erst im Februar 2017 zustande. Dabei wurde die Demonstrationsroute stark eingeschränkt.

Auch die gesamtschweizerisch geplante Demonstration „Fluchtursache Europa bekämpfen“ wurde trotz fristgerechter Einreichung eines Gesuchs und grossem Entgegenkommen seitens der Organisator_innen in Bezug auf Datum, Besammlungsort und Route von der Stadt Bern nicht bewilligt.

Nebst diesem Entscheid des Gemeinderates kritisieren wir auch das Vorgehen des Polizeiinspektorats und dessen Strategien um antirassistische Demonstrationen immer wieder zu verhindern:
Zeitliche Verzögerungen und späte Terminsetzungen für Gespräche, um die Route zu besprechen. Das führt dazu, dass die Organisator_innen nicht mit der Mobilisierung beginnen können.
Während der Gespräche wird die Demonstration als solche immer wieder in Frage gestellt und durch das Polizeiinspektorat versucht, diese als eine Platzkundgebung stattfinden zu lassen. Sich die Strasse nehmen und beithematisch zentralen Orten seine Kritik kundzutun gehört zum Recht der freien Meinungsäusserung.
Der von dem Polizeiinspektorat vorgeschlagene Besammlungsort war eine Nebengasse (Wallgasse) der Stadt Bern. Dies – und das Fernhalten aus der Innenstadt – ist eine Strategie um die Demonstration unsichtbar zu machen und auf Nebenschauplätze der Stadt zu verlegen.

Die Bewilligungspflicht und das Bewilligungsverfahren führen in der Stadt Bern regelmässig zur Missachtung der Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit.
Dies stellten auch NGOs im letzten Jahr bei der Überprüfung der Demonstrationsfreiheit in der Schweiz fest. Sie fordern deshalb, eine Meldepflicht statt ein diskriminierendes Bewilligungsverfahren