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Staatsanwaltschaft zieht effy29-Urteil weiter

Inhalt:
1. Medienbericht


1. Medienbericht (Originalquelle: https://www.derbund.ch/staatsanwaltschaft-zieht-urteil-gegen-berner-hausbesetzer-weiter-481124257948)
Der Fall ist noch nicht abgeschlossenStaatsanwaltschaft zieht Urteil gegen Berner Hausbesetzer weiter
Es war erwartet worden und steht nun fest: Der Fall der Hausbesetzer an der Effingerstrasse, die mit Geldstrafen davon gekommen waren, gelangt vor Obergericht.

Die Staatsanwaltschaft zieht das vergangene Woche im Prozess gegen ein Berner Hausbesetzerkollektiv gefällte Urteil an die nächsthöhere Instanz weiter. Dieser Entscheid war erwartet worden, da die erste Instanz im Hauptpunkt nicht der Staatsanwaltschaft gefolgt war.
Die Einzelrichterin verurteilte die insgesamt 16 Angeklagten zwar wegen Hausfriedensbruchs, nicht aber wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte, wie das die Staatsanwältin gefordert hatte.

Zwar sei von den Hausbesetzern anlässlich der polizeilichen Räumung der Liegenschaft an der Berner Effingerstrasse teilweise massive Gewalt ausgeübt worden. Doch lasse sich nicht konkret zuordnen, wer von den Angeklagten wirklich Gewalt ausgeübt habe.
Die anrückende Polizei habe in der Liegenschaft anwesenden Personen keine Möglichkeit gelassen, das Haus vor der Stürmung zu verlassen. So hätte man die nach dem Ultimatum im Haus verbleibenden Leute ohne weiteres zum gewaltbereiten Kern zählen können.

Das Urteil hatte vergangene Woche für Schlagzeilen gesorgt, weil bei dem Einsatz im Februar 2017 mehrere Einsatzkräfte verletzt worden waren.
Die Einzelrichterin verurteilte die Angeklagten mehrheitlich zu bedingten Geldstrafen im Umfang von 100 bis 400 Franken.

Nun wird sich das Obergericht mit dem Fall befassen, wie die zuständige Staatsanwältin am Dienstag eine Meldung der «Berner Zeitung» bestätigte. Sie habe Berufung eingelegt, erklärte die Staatsanwältin.