2014,  Repression,  WEF

Bundesgerichtsurteil WEF-Kessel 2012

Inhalt:
1. Mitteilung Antirep Bern


1. Mitteilung Antirep Bern (Originalquelle: http://ch.indymedia.org/de/2014/06/92609.shtml)
Hier noch mal der Artikel in einer überarbeiteten (und deshalb hoffentlich besser verständlichen) Version:
Politischer Entscheid aus Lausanne: Im Zusammenhang mit der im Bollwerk eingekesselten Anti-WEF-Demo 2012 in Bern wurde ein Verfahren bis ans Bundesgericht weitergezogen. Nun erfolgte das Urteil – das Bundesgericht stützt die Verurteilung.
Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung wegen „versuchtem“ Landfriedensbruch. Mit diesem Entscheid wurde ein wegweisendes Urteil für alle weiteren Betroffenen dieses Verfahrens getroffen.
Deshalb empfehlen wir den Betroffenen grundsätzlich die Einsprache gegen den Strafbefehl zurückzuziehen, da die Erfolgschancen gering sind und ein Gerichtsverfahren mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

Jene aber, die nicht „nur“ wegen Landfriedensbruch verurteilt wurden (entweder Strafbefehl für mehrere Vorfälle zusammengenommen oder noch weitere Strafpunkte im Zusammenhang mit der Demo), sollen sich unbedingt vorher bei uns melden. Ein Strafbefehl kann ausschliesslich gesamthaft und nicht nur auf einzelne Punkte bezogen zurückgezogen werden – deshalb kann es trotzdem sinnvoll sein, an der Einsprache festzuhalten! Wer sich nicht ganz sicher ist, soll sich bei uns melden, bevor er/sie die Einsprache zurückzieht.
Ansonsten gilt: Lassen wir uns von diesem Urteil nicht einschüchtern und gehen wir weiter fpr unsere Anliegen auf die Strasse! Unite against repression!