2021,  Repression

Bundesgerichtrüge 15-Personen-Regel Demonstration

Inhalt:
1. Medienbericht


1. Medienbericht (Originalquelle: https://www.srf.ch/news/schweiz/versammlungsfreiheit-bundesgericht-ruegt-bern-wegen-15-personen-grenze-bei-demos)
Das Bundesgericht hat in einer öffentlichen Sitzung in Lausanne zwei Beschwerden gegen Beschränkungen für politische Kundgebungen in den Kantonen Bern und Uri behandelt.
Beide mittlerweile aufgehobenen kantonalen Regelungen sahen stärkere Einschränkungen für Demonstrationen vor, als es die Covid-19-Verordnung des Bundes tat. In dieser gab es keine maximale Teilnehmerzahl für Kundgebungen.

Die Richter haben nun mit einer klaren Mehrheit von 4 zu 1 entschieden, dass die vom Kanton Bern im November 2020 erlassene Beschränkung auf 15 Kundgebungsteilnehmer gegen die Versammlungsfreiheit verstossen habe. Verschiedene Parteien und Organisationen aus dem linken Spektrum hatten dagegen Beschwerde eingereicht.
Anders beurteilte das Bundesgericht die vom Kanton Uri im März 2021 verhängte Beschränkung auf 300 Personen. Die Beschwerde dagegen wurde abgelehnt.

Kantone Bern und Uri zufrieden mit Urteil
Die Berner Kantonsregierung hat umgehend reagiert. Sie sieht sich durch das Urteil «in weiten Teilen bestätigt». Insbesondere habe das Bundesgericht festgehalten, dass der Kanton bei Kundgebungen über Regelungskompetenzen verfüge.

Als die Regierung die Teilnehmerzahl an Demos auf 15 Personen beschränkte, sei die Lage prekär und unsicher gewesen. «Der Regierungsrat ist überzeugt, dass mit der Massnahme viele Ansteckungen und gar Todesfälle verhindert werden konnten», heisst es weiter.

Der Urner Regierungsrat zeigt sich erfreut über das Gerichtsurteil. Die Situation im Kanton Uri im Frühling dieses Jahres sei sehr angespannt gewesen, heisst es in einer Stellungnahme. Die Covid-Abteilung des Kantonsspitals und auch die IPS-Plätze seien voll belegt gewesen.
Vor dem Hintergrund einer für April geplanten Kundgebung von Massnahme-Gegnern mit bis zu 10’000 Personen habe der Regierungsrat deshalb geeignete Massnahmen ergriffen.