Todesfall Polizeiwache Waisenhaus
Inhalt:
1. Medienbericht
2. Bericht augenauf Bern
1. Medienbericht (Originalquelle: https://www.derbund.ch/bern/stadt/20jaehriger-stirbt-in-gefaengniszelle/story/20829144)
20-Jähriger stirbt in Gefängniszelle
Ein Mann ist in der Nach auf Mittwoch in einer Stadtberner Gefängniszelle gestorben.
Ein Insasse einer Zelle der Polizeiwache Waisenhaus in der Stadt Bern wurde am Mittwoch um 5.30 Uhr ohne Lebenszeichen aufgefunden. Das schreibt die Kantonspolizei in einer Medienmitteilung von Mittwochnachmittag. Ein sofort aufgebotenes Ambulanzteam hätte nur noch den Tod des 20-jährigen Schweizers aus dem Kanton Bern feststellen können, heisst es weiter.
Der Grund, wieso der Mann auf der Wache landete, wird von der Polizei folgendermassen beschrieben: Am Dienstagnachmittag sei eine Patrouille wegen eines Mannes ausgerückt, der Drogen auf sich tragen würde. In der Waldmannstrasse trafen die Beamte auf den Mann, der «vermutlich unter Drogeneinfluss» gestanden habe. Eine Kontrolle habe ergeben, dass er mehrere Dutzend Pillen auf sich getragen habe, die sich nach einem Test als Amphetamine herausgestellt hätten. Zudem habe die Polizei «mutmassliches Diebesgut» sichergestellt.
Arzt führte Kontrolle durch
Der Mann sei darauf auf die Polizeiwache gebracht worden, wobei er starke Gegenwehr geleistet habe, heisst es in der Mitteilung weiter. Auf der Wache habe ein Arzt die Hafterstehungsfähigkeiten des Mannes überprüft, worauf er in in eine Zelle gebracht wurde, wo er laut Polizei mehrmals kontrolliert wurde.
Nun habe die Kantonspolizei unter der Leitung der Regionalen Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zum Todesfall aufgenommen. Die genaue Todesursache werde dabei durch das Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern untersucht.
2. Bericht augenauf Bern (Originalquelle: https://barrikade.info/article/1918)
Bern: Tod in der Polizeizelle
(augenauf Bern) – An Weihnachten 2018 starb ein 20-jähriger Berner in einer Zelle der Waisenhaus-Polizeiwache. Angesichts der Umstände in diesem Fall muss mensch sich generell wieder einmal fragen, ob die Polizei bei Verhaftungen – insbesondere von Angehörigen bestimmter Bevölkerungsgruppen – ihre Sorgfaltspflicht genügend wahrnimmt.
Wenn in Bern Züge angesprayt werden, ist dies wie andernorts auch, nicht ungewöhnlich. Ungewöhnlich ist hingegen, wenn ein Zug-Graffiti einem Toten gewidmet ist. „R.I.P. K. 26.12.2018“ war am Abend des 21. Januar 2019 unterhalb eines Graffitis auf einem Zug von Zürich nach Bern zu lesen. Ebenso auf der Schützenmatte an der Eisenbahnbrücke: „Kilu R.I.P. 26.12.2018“. Indizien dafür, dass in Bern viele die Geschichte rund um den Tod von K kennen und entsprechend betroffen sind.
Knapp einen Monat zuvor, am 24.12.2018 war K an einer Goa-Party in der Tscharnergut-Hochhaussiedlung in Bümpliz in Berns Westen. Nach mit Freund*innen durchzechter Nacht sass K am nächsten Vormittag alleine in der Party-Location, auf einem Stuhl am Schlafen, den Kopf auf dem Tisch abgestützt. Am Boden seine Bauchtasche, deren Inhalt verstreut auf dem Boden lag, zusammen mit anderen Dingen. Da das Party-Team aufräumen wollte, wurde er geweckt und auf die Beine gestellt, brauchte aber Betreuung – sprich jemanden, der mit ihm an der frischen Luft herumlief. Während eine Person mit ihm beschäftigt war, packte der Security alles, was rund um den Tisch auf dem Boden herumlag, in Ks Bauchtasche – auch Sachen, die ihm nicht gehörten. Während die Betreuungsperson später K als ziemlich „verladen“ und passiv beschrieb, behauptete der Security, K habe sich „aggressiv“ verhalten.
Der Security kontaktierte die Polizei. Unter Umständen wäre angesichts des Zustandes von K eigentlich schon hier eine Ambulanz besser gewesen. Was nach dem Anruf angeblich folgte, beschreibt die von Vorverurteilungen geprägte Medienmitteilung der Kantonspolizei Bern zum Tod von K:
„Mann leblos in der Zelle gefunden“
„(…) Nach einer Meldung am Dienstagvormittag, wonach ein Mann Drogen auf sich trage, rückte eine Patrouille an die Waldmannstrasse in Bern aus. Vor Ort konnte ein Mann angetroffen werden, welcher mutmasslich unter Drogeneinfluss stand. Bei der anschliessenden Kontrolle konnte festgestellt werden, dass er mehrere Dutzend Pillen auf sich trug – diese wurden positiv auf Amphetamine getestet. Zudem konnte in seinen Effekten mutmassliches Diebesgut sichergestellt werden. Der Mann wurde in der Folge auf eine Polizeiwache gebracht, wobei er starke Gegenwehr leistete.
Nachdem ein beigezogener Arzt die Hafterstehungsfähigkeit überprüft hatte, wurde der Angehaltene in eine Zelle der Polizeiwache Waisenhaus in Bern verbracht und mehrmals kontrolliert. (…)“
(Aus: „Bern: Mann leblos in Zelle aufgefunden“, police.be.ch 26.12.2018)
Was auf der erwähnten ersten Polizeiwache (vermutlich der nahegelegene Posten Bümpliz) genau passierte, ist nicht ganz klar. Offenbar geschah dort – oder schon vorher im Polizeiauto – die „Gegenwehr“ des vorher eher passiven K. Gut möglich, dass er zuvor eine Panikattacke gekriegt hatte, da er bereits von einer längeren U-Haft-Erfahrung geprägt bzw. traumatisiert war und in der Vergangenheit des öfteren betont hatte, dass er nie mehr in einen Knast gehen möchte.
Was die genaue Reaktion der Polizeibeamt*innen auf diese „Gegenwehr“ war, ist nicht klar, jedenfalls wurde er soweit bekannt daraufhin mit Handschellen gefesselt und es wurde ihm eine Spuckschutzhaube über den Kopf gestülpt (ähnlich wie bei einer Level-IV-Zwangsausschaffung).
Brisanter Drogenschnelltest
Ob auf dem (Bümplizer?) Polizeiposten oder später auf dem innenstädtischen Waisenhaus-Polizeiposten der Drogenschnelltest gemacht wurde, ist unklar, klar hingegen ist, dass angesichts der Resultate – etwa 4 verschiedene Substanzen wurden angezeigt – bei Polizei wie auch beim untersuchenden Arzt die Alarmglocken hätten klingeln sollen bzw. die Verlegung in ein Spital in die Wege geleitet hätte werden sollen. Stattdessen bestätigte der Arzt die Hafterstehungsfähigkeit mit der Auflage, Ks Zustand sei regelmässig alle zwei Stunden zu kontrollieren. K wurde daraufhin im Polizeiposten Waisenhaus in eine Zelle eingesperrt. Bei der zweitletzten Zellen-Kontrolle um 03.00 war er noch lebendig und tief schlafend. Am Morgen des 26.12.2018, um 05.30 Uhr, wurde K tot in der Zelle aufgefunden. Ein Arzt konnte nur noch seinen Tod feststellen.
Unterschwellige Vorurteile
Das „mutmassliche Diebesgut“, welches die Polizeimedienstelle neben dem Drogenfund total unnötig und schon fast selbstrechtfertigend in der Medienmitteilung zu Ks Tod auflistete, entpuppte sich im Nachhinein als dasjenige einer Drittperson. Wir erinnern uns: der Security der Goa-Party hatte einfach alles was am Boden herumlag, in Ks Bauchtasche gepackt.
Ob die unsorgfältige und mutmasslich grobfahrlässige Behandlung von K, auch damit zusammenhing, dass er im „System“ bzw. bei einzelnen Polizist*innen schon als „Kunde“ bekannt war und damit schon einige Vorurteile bei den involvierten Beamt*innen vorlagen, welche auf ihr Verhalten einwirkten, bleibt abzuklären. Ob ein 20-jähriges Rich Kid, das an einer Goa-Party im gutbürgerlichen Muri in Ks Zustand angetroffen worden wäre, genau so behandelt worden wäre, ist jedenfalls zu bezweifeln.
Juristische und medizinische Abklärungen
Offiziell wurde ein Verfahren gegen die involvierten Polizist*innen und den Arzt eingeleitet, mittlerweile nur noch gegen den Arzt. Der Fall wurde mittlerweilen der „Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben“ übertragen. Diese „untersucht Fälle, die sich aufgrund ihrer Besonderheiten nicht für die Untersuchung durch die örtlich zuständige regionale Staatsanwaltschaft eignen.“ Auch seitens der Familie von K sind juristische Schritte eingeleitet worden.
Derweil sind die toxikologischen Tests von Ks Blut und Haaren noch nicht abgeschlossen. Bezüglich des Zustandes von K bestätigen in derbund.ch vom 21.2.2019 verschiedene medizinische Fachleute, dass in Fällen von Drogenmischkonsum die betroffene Person umgehend in ein Spital gebracht werden müsste – im Notfallzentrum des Inselspitals konnten so fast alle Patient*innen gerettet werden. Und: Laien – in Ks Fall die Polizist*innen auf der Waisenhaus-Polizeiwache – „fehlt das Wissen, um eine solche Person zu beaufsichtigen“.
Diverse Fragen
Neben vielen offenen Fragen im konkreten Fall stellen sich auch anderweitig diverse Fragen. Auch wenn im Fall von K der Ermittlungsfokus nun beim Verhalten des Arzts liegt: Wie kann die Polizei zu einem sorgfältigeren Umgang mit Angehaltenen und Gefangenen gebracht werden? Insbesondere bei Menschen, die zu Bevölkerungsgruppen gehören, vor denen Polizist*innen „traditionell“ oftmals nicht viel Respekt haben? Werden die Polizeiverantwortlichen und die Polizeischulen die Erkenntnisse aus Ks Fall in Dienstanweisungen und Ausbildung einfliessen lassen? Und werden Zuwiderhandlungen sanktioniert? Kann mensch die Polizei dazu zwingen, jemanden in ein Spital bringen zu lassen? Dies wenn nötig mit Gewalt, im Interesse der betroffenen Person? Was wenn die Polizei, eine Person krankenhausreif prügelt, sie aber zwecks Vertuschung der Gewalttat auf eine Polizeiwache bringen will – ist dann die gewaltsame Hinderung dieser „Amtshandlung“ nicht nur legitim, sondern auch legal?
Wir werden in den nächsten augenauf-Bulletins weiter über diesen Fall berichten.
augenauf Bern
SVP-Hetze gegen „Anarcho“-Mahnmal
Einige Tage nach seinem Tod errichteten Familienangehörige sowie Freund*innen, Bekannte und junge Politaktivist*innen auf dem Waisenhausplatz vor der Polizeiwache ein Mahnmahl für K. Anfang Januar folgten etwa 150-200 Menschen einem Aufruf in den Sozialen Medien und versammelten sich auf dem Waisenhausplatz. Aber erst Tage und Wochen später begannen sich die Berner Medien für den Fall zu interessieren und liessen zum Teil auch Freund*innen von K, die zum Teil an der gleichen Goa-Party waren, zu Wort kommen.
Ende Januar war das Mahnmal plötzlich weggeräumt, wurde aber innert Tagen von Familienangehörigen wieder aufgebaut. Wer die Anweisung für die Entfernung des Mahnmals gegeben hatte, ist offiziell nicht ganz klar, inoffiziell wird gemunkelt, es sei ein enervierter Polizeibeamter gewesen.
Fast zeitgleich reichte im Berner Stadtparlament der SVP-Politiker Henri Beuchat einen Vorstoss ein, in dem er die Stadtregierung fragte, wann sie das Mahnmal wegräumen werde. Begründung: „Seit über einem Monat liegen unzählige Kerzen am Boden vor der Polizeiwache. Beim Berner Oppenheimbrunnen wurde offensichtlich eine politische Mahnwache installiert. Nicht nur für Passanten auch für die Mitarbeiter der Kantonspolizei ist diese Situation unhaltbar.“
Auf Twitter behauptete er, das Mahnmal werde „zum anarchistischen Mahnmal“ und die Anarchistische Gruppe Bern (AGB), die sich auf Facebook für den Erhalt des Mahnmals stark gemacht hatte, würde Ks „tragischen Tod inszenieren und offensichtlich Trauernde abzocken“.
Das Mahnmal steht – SVP-Theater hin oder her – immer noch.