2001,  Antifaschismus,  Freiraum

Urteil Schüsse auf Hausbesetzung (Solterpolter)

Inhalt:
1. Medienbericht Prozess
2. Medienbericht Urteil


1. Medienbericht Prozess (Originalquelle: https://www.antifa.ch/prozess-gegen-rechtsextreme-2/, https://www.antifa.ch/motiv-der-3-angeklagten-abneigung-gegen-linke/, https://www.antifa.ch/ich-hatte-einen-depro-suff/, https://www.antifa.ch/solterpolter-prozess/ & https://www.antifa.ch/doch-gleich-umlegen/)
-BernerZeitung: Prozess gegen Rechtsextreme
110 Schüsse als «Denkzettel»
Am Montag beginnt der Prozess gegen drei junge Männer, die im Sommer 2000 an der Schiesserei auf die Wohngemeinschaft Solterpolter beteiligt waren. Die rechtsextremen Täter handelten aus Hass gegen Linke.

Eveline Kunz, Bernhard Giger
«Es ist ein grosses Wunder und ein Zufall, dass niemand zu Schaden gekommen ist», sagte am Tag danach Franz Märki vom Informationsdienst der Berner Stadtpolizei. In der Nacht auf den 10. Juli 2000 hatten zunächst unbekannnte Täter mehrere Sturmgewehr-Magazine mit GP-90-Munition auf die von Linksautonomen bewohnte Liegenschaft unterhalb der Marzilibahn-Talstation abgefeuert.Bereits wenige Stunden danach konnte die Berner Stadtpolizei den Schützen festnehmen: einen 22-jährigen Arztsohn aus der Agglomeration. Die Polizei überraschte ihn in seinem Bett in der elterlichen Wohnung. Dabei konnten auch ein Sturmgewehr und rechtsextreme Literatur sichergestellt werden. Dem ersten Fahndungserfolg folgten bald weitere: Ein paar Tage später wurden im Wallis und in Wabern zwei Verdächtige festgenommen.

Die rechte Szene
Der Anschlag auf die Solterpolter-Wohngemeinschaft geschah in einer Zeit erhöhter Aktivitäten rechtsextremer Jugendlicher. Im Sommer 2000 kam es an mehreren Orten in der Schweiz zu Schlägereien zwischen Skinheads und Punks – zwischen «Neonazis» und Linksautonomen. Und auf dem Rütli störten Rechtsextreme die Bundesfeierrede von Bundesrat Kaspar Villiger: Das Treiben der rechtsradikalen Szene wurde für einige Wochen zu einem innenpolitischen Hauptthema.«Die polizeiliche Aufmerksamkeit ist heute eindeutig auf die rechte Szene gerichtet, weil die Risiken dort viel grösser sind als auf der linken Seite», sagte Fritz Schlüchter vom Informationsdienst der Berner Stadtpolizei, ein profunder Kenner der rechtsextremen Szene, gegenüber dieser Zeitung. Und sein damaliger Chef, Polizeikommandant Christoph Hoffmann, erklärte, dass «die rechte Gefahr von den Politikern häufig unterschätzt oder verniedlicht» werde, insbesondere «von rechten Politikern, aber auch bis ins bürgerliche Lager hinein». Als Gefahr bezeichneten sowohl Hoffmann als auch Schlüchter die grössere Gewaltbereitschaft der Rechtsextremen gegenüber jener der Linksextremen. Offensichtlich wurde damals auch, dass die Agglomeration Bern ein Zentrum rechtsextremer Aktivitäten ist. «Es ist auffällig», sagte Rechtsextremismus-Experte Hans Stutz, «dass in der Agglomeration Bern immer wieder linke Institutionen von Rechtsextremisten angegriffen werden. In Bezug auf solche Angriffe ist Bern führend und der restlichen Schweiz einen Schritt voraus». Auch die Solterpolter-Wohngemeinschaft war bereits vor dem Anschlag vom 10. Juli mehrmals Ziel rechtsextremer Attacken gewesen.

«Sieg Heil»-Rufe
In dem am Montag beginnenden Prozess gegen die drei Beteiligten am Solterpolter-Anschlag, der unter strengen Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt wird, werden rechtliche Fragen geklärt. Aber der Prozess wird auch für den politischen Umgang mit der radikalen Randgruppe von Bedeutung sein.Angeschuldigt sind die drei jungen Männer der versuchten Tötung. «110 Schuss in Einzel- und Seriefeuer» haben sie laut Anklage gegen drei Uhr nachts auf das Soltermann-Gebäude abgegeben. Das mutmassliche Motiv: Die drei wollten den Bewohnern der alternativen Wohngemeinschaft «durch Hinstehen und auf die Hütte losballern einen Denkzettel verpassen». Beim ältesten Angeschuldigten, dem inzwischen 23-jährigen Arztsohn, holten sie ein Sturmgewehr. Im Schiessstand Schliern-Platten beschafften sie sich ein zweites Sturmgewehr, Magazine und rund 110 Schuss Munition. Unter «Sieg Heil»-Rufen schossen sie hauptsächlich auf die Schiebetüre der Soltermann-Liegenschaft. Damit haben sie laut Anklage die fünf Personen im Gebäude konkret an Leib und Leben bedroht. Sie müssen sich wegen vollendeten Versuchs der vorsätzlichen Tötung vor Gericht verantworten.

Hakenkreuze und Parolen
Der älteste Angeschuldigte befindet sich bereits im vorzeitigen Strafvollzug. Laut Anklage war er zusätzlich mit 20 bis 30 Personen aus der Skinhead-Szene an einem Raufhandel an der Burgdorfer «Solätte» vom 26. Juni 2000 beteiligt. Zudem sollen er und die beiden jüngeren Angeschuldigten im Juni 2000 den Bahnhof Köniz mit Hakenkreuzen und rechtsextremen Parolen verschmiert haben. Die beiden Mitangeklagten hätten zudem ein Bus-Wartehäuschen in Bern besprayt. Die Vorwürfe reichen von Rassendiskriminierung über Sachbeschädigung bis zu missbräuchlicher Verwendung von Armeematerial. Die beiden jüngeren Angeschuldigten befinden sich nach 141 bzw. 37 Tagen Untersuchungshaft wieder auf freiem Fuss.

Urteil am Freitag
Zu Prozessbeginn am Montag wird das Kreisgericht unter dem Vorsitz von Gerichtspräsident Peter Reusser die drei Angeschuldigten befragen. Am Dienstag nehmen die Richter einen Augenschein vor Ort, am Mittwoch folgen die Plädoyers. Das Gericht wird sein Urteil voraussichtlich am Freitag bekanntgeben.

-20Minuten: Motiv der 3 Angeklagten: Abneigung gegen Linke
BERN – Drei junge Männer stehen seit gestern vor dem Kreisgericht Bern-Laupen. Noch ist nicht klar, warum sie im Sommer 2000 über 100 Schüsse auf die linke Wohngemeinschaft Solterpolter abfeuerten.
«Sie hätten ein Blutbad anrichten können», betonte Gerichtspräsident Peter Reusser gestern bei der Einvernahme des ersten Schützen. «Ich habe mir das nicht überlegt. Ich bin aber froh, dass nichts passiert ist», antwortete dieser. Der 23-jährige Velomechaniker gab an, dass er unter Alkoholeinfluss gestanden sei. Er könne sich kaum an etwas erinnern. «Ich feuerte drei Magazine ab. Dabei versuchte ich, die Mauer zu treffen, scheinbar ist mir das nicht gelungen.» 85 der 110 abgegebenen Schüsse trafen die Holztüre der Liegenschaft im Marzili-Quartier. Etliche Geschosse drangen ins Innere. Die fünf Bewohner blieben mit viel Glück unverletzt. Auch der zweite Schütze versicherte, er sei sich nicht bewusst gewesen, dass er Menschenleben gefährde. Der dritte Angeklagte, ein 20-jähriger Metallbauer, diente offenbar als Fahrer. Alle drei gaben als Motiv eine Abneigung gegen Linke an. Sie hatten zur Tatzeit der rechtsextremen Szene angehört, wehrten sich aber gestern dagegen, Neonazis zu sein. Sie seien an den SCB-Spielen in die Szene reingerutscht. Morgen wird der Prozess fortgesetzt. Das Urteil folgt am Freitag.

-Der Bund: «Ich hatte einen Depro-Suff»
SOLTERPOLTER-PROZESS / Im Juli 2000 schossen zwei der drei Angeschuldigten mit Sturmgewehren auf das «Solterpolter»-Gebäude im Marzili. Wie und warum es zu diesem Gewaltexzess gekommen war, konnten die einstigen Skinheads dem Kreisgericht Bern-Laupen gestern nicht beantworten – sie machten Erinnerungslücken geltend.

Diedrei Deppen
An fast nichts mehr wollten sie sich erinnern können, für fast nichts hatten sie eine Erklärung – «ich weiss es nicht» oder «…nicht mehr» waren denn die häufigsten Antworten der drei Angeschuldigten auf die Fragen des Berner Kreisgerichts nach dem Warum und dem Wie. Schuld an den Erinnerungslücken sei der Alkohol, der geflossen sei an jenem Sonntagabend, am 9. Juli 2000. Damals, als die drei Jugendlichen aus dem Raum Bern im Restaurant Post in Burgdorf beschlossen hatten, den «Linken» einen Denkzettel zu verpassen, als sie sich darum spät in der Nacht in Ittigen das persönliche Sturmgewehr des ältesten Angeschuldigten holten, danach im Schiessstand Schliern-Platten ein Jungschützengewehr und Munition beschafften und ins Marziliquartier fuhren, wo die beiden Älteren um zirka 2.40 Uhr rund 110 Schüsse auf die linksalternative Wohngemeinschaft «Solterpolter» abfeuerten.

Proper gekleidet, unauffällig alles in allem, erschienen die drei – etwas pubertär anmutenden – Jugendlichen im Alter zwischen 20 und 23 Jahren am ersten Prozesstag im Amthaus Bern. Der Hauptanklagepunkt: versuchte vorsätzliche Tötung. Nur «grossem Zufall» ist es laut Anklage nämlich zu verdanken, dass keiner der damals anwesenden fünf Bewohner der alten Soltermann-Schlosserei im «Kugelhagel» getroffen worden ist. Als Motiv gaben die geständigen Angeschuldigten nach ihrer Festnahme «Abneigung gegen Linke» an – sie verkehrten in der rechtsextremen Szene, hatten damals laut eigenen Aussagen auch Glatzen, trugen Bomberjacken.

«Der Rest ist Filmriss»
Der älteste Angeschuldigte, ein heute 23-jähriger Velomechaniker aus Ittigen, Sohn eines Arztes, hatte zur Tatzeit eine Blutalkohlkonzentration von zirka 1,4 bis 2,3 Promille. «Sie waren ziemlich betrunken», konstatierte Gerichtspräsident Peter Reusser. «Ja, ich spürte den Alkohol schon», meinte der Ittiger. Reusser: «Aber Sie wussten noch, was sie machen?» Was er noch wisse, habe er gesagt, antwortete der 23-Jährige, «der Rest ist Filmriss». Wer denn damals die Idee zur Tat gehabt habe und warum, wollte Reusser wissen. «Ich habe keine Ahnung mehr, ich war betrunken», erklärte der Angeschuldigte. Und nach mehrmaligem Nachfragen und dem immer folgenden Verweis auf den Alkohol, meinte Reusser: «Nein, Sie können nicht einfach den Alkohol vorschieben.» Das wolle er auch nicht, so die Antwort, aber «ich weiss nicht mehr, was ich dachte». Schliesslich erklärte der 23-Jährige: «Ich hatte einen Depro-Suff.» Und er habe immer wieder Probleme mit Linken gehabt: «Die stauten sich auf, der Alkohol kam dazu.» Mit Problemen meine er Schlägereien und Anpöbeleien. Ja, es sei ihm klar, dass es immer zwei Seiten brauche. Nachdem Reusser festhielt, wie «wahnsinnig» diese Tat gewesen sei, sagte der Angeschuldigte: «Ja, es war absoluter Blödsinn.»

«Froh, ist nichts passiert»
Aber er habe sich in diesem Moment eben nichts überlegt, auch nicht, dass Leute im Gebäude sein könnten, dass die Kugeln ins Innere dringen könnten. Zudem habe er versucht, die Mauer zu treffen – was ihm scheinbar aber «nicht so gelungen» sei. «Ich war mir nicht bewusst, dass ich jemanden gefährden könnte.» Reusser: «Es geht nicht nur um Gefährdung, es war grosses Glück, dass niemand getroffen wurde. Sie hätten ein totales Blutbad anrichten können.» Der Angeschuldigte: «Ich bin ja auch froh, ist nichts passiert. Ich wollte niemanden töten.» Reusser:«Sie mussten es in Kauf nehmen.» Der Angeschuldigte: «Nein, ich habe mir nichts überlegt.» Nach seiner Verhaftung am 10. Juli habe er aber gesagt, er hätte auch geschossen, wenn das Risiko bestanden hätte, jemanden zu treffen, hielt Peter Reusser ihm vor. «Da war ich noch nicht einmal nüchtern», entgegnete der Ittiger. Zudem habe er eine «Stinkwut» gehabt, wie wohl jeder, der verhaftet werde.

Auch der heute 21-jährige Koch aus Bern, der zur Tatzeit die Unteroffiziersschule besucht hatte, konnte sich «nicht mehr erinnern», wer die Idee zum Anschlag auf «Solterpolter» hatte: «Sie war einfach plötzlich da.» Er bestätigte indessen, dass man zuerst die Reitschule im Visier hatte, dann aber davon absah, weil es dort Passanten und Verkehr hat. Und auch er beteuerte, dass sie den «Solterpolter»-Bewohnern nur einen Schrecken hätten einjagen wollen. Warum man dann nicht einfach in die Luft geschossen habe, wollte Staatsanwalt Hansjörg Jester wissen. Er bekam keine Antwort. Erinnern könnten sie sich auch nicht mehr daran, so die beiden Angeschuldigten, dass am Tattag jemand gesagt haben soll: «Wir können sie ja gleich umlegen statt nur zu verklopfen.» Eine Aussage, die laut Jester vom jüngsten Angeschuldigten stammt. Der 20-jährige Jungschütze, der eines der Gewehre und Munition beschafft und die anderen zum Tatort gefahren hatte, wird heute einvernommen.

Erste Kontakte im Stadion
Befragt wurden die Angeschuldigten gestern auch zu ihren Beziehungen zur rechtsextremen Szene. Sie seien «reingerutscht», gaben sie an; erste Kontakte hätten sie an SCB- und YB-Spielen geknüpft. «Es hat sich einfach so ergeben, es gab Probleme mit Ausländern und Punks», sagte etwa der 23-jährige Ittiger, der in der Schule Schwierigkeiten aufgrund einer schweren Legasthenie hatte. «Ich war schon ein Skin, aber nicht politisch, eher aus Spass. Es ging auch ums Provozieren.» Wo dies hinführe, wisse er jetzt. Mit dem Gedankengut der Neonazis habe er sich damals kaum auseinander gesetzt. So auch der Koch, der angab: «Ich wollte immer arbeiten und regte mich auf über jene, die den ganzen Tag nichts taten.» Alle drei beteuerten schliesslich, sich komplett vom Rechtsextremismus distanziert zu haben.

-BernerZeitung: Solterpolter-Prozess
«Nur zum Spass ein Skinhead»
Seit gestern stehen drei ehemalige Skinheads wegen der Schüsse auf die Solterpolter-Wohngemeinschaft im Marzili vor Gericht. Drei brav angezogene junge Männer, die sich an die Tat nicht erinnern wollen.

Eveline Kunz
Der 23-Jährige im weissen Hemd und den feinen Schuhen sitzt aufrecht vor den Richtern, lacht ab und zu verschmitzt. Gemeinsam mit zwei Kollegen muss er sich wegen versuchter Tötung vor dem Kreisgericht Bern-Laupen verantworten. Drei Sturmgewehrmagazine hat er in der Nacht auf den 10. Juli 2000 auf die von Linksautonomen bewohnte Soltermann-Liegenschaft im Berner Marzili gefeuert. Sein Kollege leerte nach eigenen Aussagen zwei Magazine. Die Polizei zählte rund 110 Einschusslöcher. Es sei nur grossem Zufall zu verdanken, dass die fünf Personen im Gebäude unverletzt blieben, schrieben Polizei und Untersuchungsrichter. «Hass gegen Linke» sei das Motiv der Tat gewesen, sagten die Angeschuldigten kurz nach ihrer Verhaftung aus.

«Wollte provozieren»
«Ja, ich war ein Skinhead, aber nur aus Spass», erklärt der 23-jährige Schütze vor Gericht unbekümmert. «Ich hatte eine Glatze und eine Bomberjacke. Springerstiefel trug ich aber nicht, die sind unbequem.» Dass er zu einer Neonazigruppe gestossen sei, habe sich «einfach so» ergeben: «Wir hatten im Dorf oft Probleme mit Ausländern». Mit der Zeit um den Zweiten Weltkrieg habe er sich nie wirklich auseinander gesetzt, und für Politik habe er sich nicht interessiert. Er habe vielmehr einfach provozieren wollen. Laut einem psychiatrischen Gutachten litt der 23-Jährige auf Grund schwerer Legasthenie an fehlendem Selbstwertgefühl, das er in der Skinheadgruppe kompensiert habe. Heute distanziere er sich von dieser Ideologie, erklärt der gelernte Velomechaniker vor Gericht. Er hat im Dezember 2000 den vorzeitigen Strafvollzug angetreten und ist seit vier Wochen in der Strafanstalt in psychiatrischer Behandlung. Wer die Idee zur Schiesserei hatte und wie das Ganze ablief, daran könne er sich kaum mehr erinnern, erklärt er dem Gericht. «Ich war mir nicht bewusst, dass ich jemanden gefährden könnte», sagt er. «Ich habe mir nicht überlegt, dass sich jemand im Gebäude aufhalten könnte.» Vor dem Untersuchungsrichter hatte er kurz nach der Tat gesagt, man habe den Linken «einen Denkzettel verpassen wollen». Und: Er habe gewusst, dass sich Personen im hinteren Teil des Gebäudes aufhielten.

«Bin absolut gegen Gewalt»
Zuerst hätten sie bei der Reithalle eine Schlägerei anfangen wollen, erzählt der zweite Schütze, ein heute 21-jähriger Koch. Die Reithalle sei aber zu zentral gelegen, deshalb seien sie dann auf Solterpolter gekommen. Wessen Idee das war, wisse er heute nicht mehr. «Heute bin ich absolut gegen Gewalt», erklärt der 21-Jährige, der wegen zweier Schlägereien vorbestraft ist. «Ich habe sicher nicht beabsichtigt, jemanden zu töten.» Sie hätten den Bewohnern nur einen Schreck einjagen wollen. Auf die Frage von Staatsanwalt Hansjörg Jester, warum sie dann nicht einfach in die Luft geschossen hätten, weiss er keine Antwort. Es sei ihm erst zu Hause klargeworden, was alles hätte passieren können, sagt er.

«Die Kollegschaft gefiel»
«Es war die Kollegschaft unter den Skins, die mir gefiel», sagt der dritte Angeschuldigte. Dass man ab und zu ein Hakenkreuz an die Wand geschmiert habe, darüber habe er sich keine Gedanken gemacht. Er sei zu wenig lange dabeigewesen. «Ich kam erst in der Untersuchungshaft darauf, was alles hinter dem Rechtsextremismus steckt.» Der heute 20-jährige hat am 10. Juli 2000 die beiden Schützen zum Tatort gefahren. Und er hatte Zugang zu dem Schiessstand, wo die drei ein zweites Sturmgewehr und die Munition holten. Den Tatort auf dem Soltermann-Areal wollen sich die Richter heute ansehen, morgen folgen die Plädoyers von Staatsanwalt und Verteidigung. Das Urteil des Gerichts wird für Freitag erwartet.

-BernerZeitung: «Doch gleich umlegen»
Am zweiten Prozesstag sah sich das Kreisgericht gestern den Tatort an: das von Linksautonomen bewohnte Soltermann-Areal im Marzili. Hier hatten die drei Angeschuldigten am 10. Juli 2000 rund 110 Schüsse abgefeuert. Sie standen damals neben den Bäumen auf der gegenüberliegenden Strassenseite, 10 bis 28 Meter vom Gebäude entfernt.

Die meisten Schüsse durchschlugen das Tor aus Holz, Glas und dünnem Metall. Schuss-Splitter schlugen bis zu den hintersten Wänden durch, einige verfehlten die Schlafstätten der Bewohner nur knapp. Heute haben die Bewohner das Gebäude mit Metallplatten, Matratzen und Holzlatten verbarrikadiert. Der 23-jährige Hauptangeschuldigte habe Seriefeuer geschossen, erzählte der jüngste Angeschuldigte, der die beiden anderen zum Tatort gefahren hatte. Der zweite Schütze dagegen habe die Seriefeuersperre am Sturmgewehr nicht entfernt. Beide seien nicht betrunkener gewesen als sonst auch, wenn man sich getroffen habe. «Es war immer eine Sauferei.» Der 23-jährige Hauptangeschuldigte hatte zur Tatzeit 1,4 bis 2,3 Promille Alkohol im Blut.

Einer der beiden Schützen habe vor der Tat gesagt, man könnte die Linken «doch gleich umlegen, statt sie nur zu verklopfen», erzählte der jüngste Angeschuldigte. Er habe dies als Spruch abgetan, solche Sprüche habe er oft gehört, meinte er. «Einer der beiden anderen predigte mir, man müsse auf die Älteren hören.» Deshalb habe er den Mund gehalten und mitgemacht. «Denen haben wirs jetzt aber so richtig gezeigt», habe der Hauptangeschuldigte nach den Schüssen im Auto gesagt. Dieser 23-jährige Arztsohn muss sich auch wegen zweier Schlägereien vor Gericht verantworten. Er hat gestanden, im Mai 2000 in Münchenbuchsee einen Schüler an den Kopf getreten und einen anderen geschlagen zu haben. Zudem war er einen Monat später an der Solätte in Burgdorf mit weiteren Skinheads an einer Schlägerei beteiligt, bei der mindestens zwei Personen verletzt wurden. «Schon der Anblick eines Punks hat mich hässig gemacht», sagte er. Neben versuchter Tötung lautet die Anklage auf Angriff, Beteiligung an Raufhandel und Landfriedensbruch. Heute folgen die Plädoyers von Staatsanwalt und Verteidigung.


2. Medienbericht Urteil (Originalquelle:https://www.antifa.ch/skinheads-schossen-110-mal-auf-linke-ab-ins-zuchthaus/, https://www.antifa.ch/funf-jahre-zuchthaus-fur-skins/ & https://www.antifa.ch/versuchte-totung/)
-Blick: Skinheads schossen 110 Mal auf Linke: Ab ins Zuchthaus!
BERN – Rund 110 Schüsse aus zwei Sturmgewehren feuerten die beiden Skinheads ab. Ihr Ziel: die ehemalige Schlosserei, in der sich die alternative Wohngemeinschaft «Solterpolter» befand.
Für diese Tat vom 10. Juli 2000 wurden Stefan B. (22) und Arztsohn Simon V. (23) zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt.
Die Kugeln durchsiebten das Schiebetor, einige schlugen nur Zentimeter neben den Schlafstätten ein. Die beiden Männer hätten einen eventualvorsätzlichen Tötungsversuch begangen, erklärte Peter Reusser, der Gerichtspräsident des Kreisgerichtes Bern-Laupen. Denn sie wussten, dass Leute im Haus waren. Sonst hätten sie ja ihr Ziel, den «Linken» einen Denkzettel zu verpassen, nicht erreichen können. Nur durch Glück habe es kein Blutbad gegeben. Als Mittäter wurde Reto G. (20) zu 18 Monaten Gefängnis bedingt auf drei Jahre verurteilt. Er hatte die Schiesswütigen mit einem der Gewehre und mit Munition versorgt. Dann fuhr er sie zum Tatort und hielt dort Wache, während die Kumpels ballerten.
Vor Gericht erklärten die Täter, sie gehörten nicht mehr zur rechtsradikalen Szene. Sonst wären sie noch härter bestraft worden.

-BernerZeitung: Fünf Jahre Zuchthaus für Skins
Die beiden Skinheads, die 110 Schüsse auf die Solterpolter-Wohngemeinschaft abfeuerten, müssen wegen versuchter Tötung fünf Jahre ins Zuchthaus. Der dritte Beteiligte erhielt eine bedingte Strafe.
«Eine unverständliche, sinnlose, feige Tat»: Klare Worte von Gerichtspräsident Peter Reusser, der gestern das Urteil des Kreisgerichts Bern-Laupen eröffnete. In der Nacht vom 9. auf den 10. Juli 2000 haben «ideologisch irregeleitete Skinheads das Gebäude im Marzili unter massiven Sturmgewehrbeschuss genommen», mit dem Ziel, den Bewohnern einen Schrecken einzujagen. Gestern hat das Kreisgericht die beiden Schützen, heute 21 und 23 Jahre alt, zu je fünf Jahren Zuchthaus verurteilt. Der dritte Beteiligte, 20-jährig, erhielt 18 Monate Gefängnis bedingt auf drei Jahre.

Tod in Kauf genommen
«Nur vor dem Hintergrund der menschenverachtenden rechtsextremen Gesinnung war eine solche Tat überhaupt möglich», sagte Gerichtspräsident Reusser. Er zitierte Aussagen, welche die beiden Schützen kurz nach der Tat gemacht hatten: «Ich hätte trotzdem geschossen, auch wenn das Risiko gross war, dass ich jemanden treffe», hatte der ältere Schütze, ein 23-jähriger Velomechaniker, ausgesagt. Er habe «von den Linken die Nase voll» gehabt. Vor Gericht sagten die Schüt- zen später, sie seien sich nicht bewusst gewesen, dass sie jemanden gefährden könnten. Dies taten die Richter als Schutzbehauptung ab. Die ganze Aktion sei dafür zu zielgerichtet gewesen. Ausserdem hätten die Täter damit gerechnet, dass die Bewohner zu Hause waren. Sonst hätte es keinen Sinn gemacht, diesen einen Schrecken einjagen zu wollen. Auch die Durchschlagskraft der Munition hätten die Täter gekannt. Das Gericht ging davon aus, dass die beiden Schützen in Kauf genommen hatten, eine unbestimmte Zahl von Personen zu töten. Es verurteilte sie deshalb wegen eventualvorsätzlich versuchter Tötung.

«Um ihr Leben gerannt»
«Die Personen im Gebäude sind um ihr Leben gerannt», sagte Reusser. Fünf Bewohner waren zu Hause, als morgens um 2.40 Uhr die Schüsse fielen. Um sie herum hätten überall Schüsse eingeschlagen, sagte eine Bewohnerin vor der Polizei. Rund 50 der 110 Schüsse durchschlugen Fenster und Türen. «Es ist nicht das Verdienst der Schützen, dass niemand verletzt wurde», betonte Reusser.

Alkohol im Blut
Strafmildernd berücksichtigte das Gericht eine leicht verminderte Zurechnungsfähigkeit der Schützen, da beide geschätzte 2 Promille Alkohol im Blut hatten. Sie hatten zuvor in einer Burgdorfer Bar getrunken, wobei der ältere Schütze laut Zeugen «traurig und aggressiv» geworden sei. Seinen ganzen Frust habe er auf die Linken projiziert. Anschliessend holte er zu Hause sein Sturmgewehr.

Fahrer war Mittäter
Bei einem Schiessstand besorgte der dritte Beteiligte ein zweites Sturmgewehr und etwa fünf Magazine Munition und fuhr die beiden Schützen zum Tatort. Ihn verurteilte das Gericht gestern wegen Gefährdung des Lebens. Allerdings sei er Mittäter gewesen und nicht bloss Gehilfe, meinten die Richter. Er habe einen wesentlichen Beitrag geleistet, ohne den die Tat nicht so abgelaufen wäre. Allerdings habe der 20-Jährige – anders als seine Mittäter – nicht den Tod der Bewohner in Kauf genommen. Er hatte während der Schiesserei im Auto gewartet. Er sei noch sehr jung und naiv gewesen und habe aus Gruppendruck mitgemacht, befanden die Richter. Positiv bewerteten sie, dass er sich anscheinend von der Neonazi-Ideologie gelöst habe. Beim ältesten Angeschuldigten äusserte das Gericht diesbezüglich Zweifel.

-Der Bund: Versuchte Tötung
«SOLTERPOLTER» / Zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilte das Kreisgericht Bern gestern die zwei Schützen.
gmü.Die beiden früheren Skinheads, die in den frühen Morgenstunden des 10. Juli 2000 über 100 Sturmgewehrschüsse auf die alternative Wohngemeinschaft «Solterpolter» in Bern abgefeuert hatten, wurden gestern wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung vom Kreisgericht Bern-Laupen zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt. «Aus übersteigertem Hass gegen Linke» seien der 21-jährige Koch und der 23-jährige Velomechaniker zur «sinnlosen, unverständlichen und feigen Tat» geschritten, hielt Gerichtspräsident Peter Reusser fest. Einer Tat, die «nur vor dem Hintergrund einer menschenverachtenden, rassistischen Gesinnung überhaupt möglich war».

«Aus übersteigertem Hass gegen Linke»
«SOLTERPOLTER»-PROZESS / Wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung hat das Kreisgericht Bern-Laupen gestern die beiden Hauptangeschuldigten, ehemalige Skins, zu je fünf Jahren Zuchthaus verurteilt. Für eine Tat, «die nur vor dem Hintergrund einer menschenverachtenden, rassistischen Gesinnung überhaupt möglich war».

«Eine unverständliche, eine sinnlose, eine feige Tat» nannte Gerichtspräsident Peter Reusser gestern zu Beginn der Urteilsbegründung den Anschlag auf die linksalternative Wohngemeinschaft «Solterpolter», begangen von «ideologisch irregeleiteten» Skinheads. «Hat die Tat angesichts des Vorfalls in Zug an Gewicht verloren?» fragte Reusser, um sogleich mit Nachdruck festzuhalten: «Nein.» Eher das Gegenteil sei der Fall, habe der Amoklauf im Zuger Kantonsparlament doch gezeigt, wohin solche Gewaltexzesse führen können. «Es war einzig glücklicher Zufall, dass niemand verletzt oder getötet wurde», als die zwei älteren Angeschuldigten, der 23-jährige Velomechaniker aus Ittigen und der 21-jährige Koch aus Bern, in den frühen Morgenstunden des 10. Juli 2000 die alte Soltermann-Bauschlosserei im Marzili-Quartier «unter massiven Sturmgewehrbeschuss nahmen» – «mit dem Ziel, wie sie angaben, den alternativen Bewohnern einen Denkzettel zu verpassen, einen Schrecken einzujagen».

«Rannte um sein Leben»
Dies sei ihnen auch gelungen, meinte Reusser trocken: «Ein Bewohner rannte im Kugelhagel um sein Leben, andere wurden jäh aus dem Schlaf gerissen, man fand Einschüsse in zwei Schlafstätten.» Wahllos hätten die beiden Schützen auf die ganze Gebäudefront geschossen, aus kurzer Entfernung, über 100 Schuss und zum Teil ganze Gewehrsalven. Reusser: «Um sich vorstellen zu können, was bei einem solchen Beschuss passiert, braucht es keine grosse Phantasie.» Die Täter hätten davon ausgehen müssen, dass die Geschosse ins Gebäudeinnere gelangen: «Sie wussten genau, welch unerhörte Durchschlagkraft ein Sturmgewehr aufweist, beide hatten in der Rekrutenschule x-fach damit geschossen.» Als «erwiesen» erachtete das Kreisgericht Bern zudem, dass sowohl der Velomechaniker wie auch der Koch davon ausgingen, dass sich Personen im Gebäude aufhielten. Als «Schutzbehauptungen» bezeichnete Reusser ihre anders lautenden Aussagen vor Gericht, wonach sie sich – «wie so oft sonst» – nichts überlegt hätten oder sich nicht erinnern könnten. Reusser zitierte frühere Aussagen. So soll der 23-Jährige unter anderem gesagt haben: «Ich nahm an, dass die Leute pennen oder eh am Boden liegen.» Oder: «Denen haben wir es so richtig gezeigt.» An Zynismus nicht zu überbieten sei die Aussage des 21-Jährigen, er hätte nicht geschossen, wenn «viele» Leute im Gebäude gewesen wären.

Fünf Jahre Zuchthaus
«Das Gericht kann es ihnen einfach nicht abnehmen, dass sie sich nichts überlegt haben», sagte Reusser. Vielmehr seien sie bei der Umsetzung ihres «irrwitzigen» Plans zielgerichtet vorgegangen und so betrunken nicht gewesen, dass sie überhaupt nichts mehr realisiert hätten. «Die Erinnerungslücken dienten eher dem Selbstschutz oder einer Verdrängung nach dem Motto ,Es kann nicht sein, was nicht sein darf‘.» Und so kam das Gericht zum Schluss: «Sie waren sich der grossen Risiken bewusst, sie nahmen in Kauf, Menschenleben auszuradieren.» Es folgte daher den Ausführungen des Staatsanwalts, die sogar die Verteidiger geteilt hatten, und verurteilte die beiden Schützen wegen versuchter Tötung mit Eventualvorsatz – und nicht wegen Gefährdung des Lebens -sowie wegen Sachbeschädigung und Widerhandlungen gegen das Waffengesetz. Verurteilt wurde der 23-Jährige zudem wegen «Angriffs» auf linke Jugendliche im Mai 2000 in Münchenbuchsee und wegen «Raufhandels» an der Solätte in Burgdorf im Juni 2000. Der wegen Schlägereien vorbestrafte 21-jährige Koch wurde ausserdem der Rassendiskriminierung für schuldig gesprochen. Er hatte, ebenfalls im Juni 2000, im Bahnhof Köniz in Kombination mit dem Hakenkreuz die Parole «Juden RAUS» gesprayt, und «die Juden damit in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabgesetzt». Das Verdikt:fünf Jahre Zuchthaus. Für den 23-Jährigen ordnete das Gericht zudem eine psychotherapeutische Massnahme «während und nach dem Strafvollzug» an. Die Verteidiger hatten auf drei und dreieinhalb Jahre Zuchthaus plädiert, der Staatsanwalt auf sechs.

«Ein klassischer Mitläufer»
Dagegen wurde der dritte Angeschuldigte, ein 20-jähriger Jungschütze, wegen Gefährdung des Lebens zu 18 Monaten Gefängnis bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren verurteilt. Zwar hatte er die beiden Schützen «chauffiert» und ihnen im Schiessstand Schliern-Platten Zugang zum zweiten verwendeten Sturmgewehr sowie zur Munition verschafft. Und er wusste laut Reusser auch, dass die «Solterpolter»-Bewohner einer Gefahr ausgesetzt würden. Wie aber die Tat im Detail ablaufen sollte, dass die beiden anderen «derart blindwütig» das Gebäude unter Beschuss nehmen würden, das habe er nicht gewusst. Reusser: «Er war ein klassischer Mitläufer.»

«Der Ideologie verpflichtet»
Bei der Frage des Motivs kam Reusser auf die rechtsextreme Gesinnung der Angeschuldigten zurück. Denn: «Nur vor dem Hintergrund dieser menschenverachtenden, rassistischen Gesinnung war die Tat überhaupt möglich.» Zwar hätten die Täter keiner Gruppe angehört, wie etwa den Hammerskins, sich der rechtsextremen Ideologie aber «verpflichtet gefühlt». Dies obschon «hinter ihrem Gedankengut kein gefestigtes Weltbild stand, sondern vielmehr Schlagworte und unreflektiert Übernommenes», führte Reusser gestützt auf ein psychiatrisches Gutachten aus. Das Resultat: «ein übersteigerter Hass gegen Linke.» Am 10. Juli 2000 wurde dieser Hass einmal mehr manifest. Am Vorabend hatten sich die Täter laut Reusser in einer Art Ausnahmezustand befunden, den sie sich indes selbst zuzuschreiben haben, auch wegen des Alkoholkonsums.Der 23-Jährige «wurde depressiv, war zugleich aber auch geladen», was durch Aussagen bestätigt werde. Jedenfalls «projizierte er seinen ganzen Lebensfrust erneut pauschal auf die Linken». Sein 21-jähriger Kollege «liess sich vielleicht von der Stimmung mitreissen». Über Stunden, so Reusser, «wurde die Hemmschwelle immer kleiner und das Aggressionspotenzial immer grösser». Bis die beiden «den ganzen Frust und die aufgestaute Aggression beim ,Solterpolter‘-Gebäude entluden» – dessen Bewohner ihnen notabene «nicht den geringsten Anlass zur Tat gaben», sondern deren Lebensform einfach symbolisch wurde für die Skins – «für das, was sie bekämpfen wollten». Reusser: «So schizophren es auch tönt, es ging ihnen darum, Recht und Ordnung wieder herzustellen.»

Schliesslich billigte das Gericht den Schützen wegen einer Blutalkoholkonzentration von rund zwei Promille eine «höchstens» leicht verminderte Zurechnungsfähigkeit zu. Zudem hielt Reusser fest, dass sich die Angeschuldigten «vom Rechtsextremismus distanziert zu haben scheinen». Gewisse Zweifel hatte das Gericht aber offenbar beim 23-Jährigen, fügte Reusser doch an, dass bei ihm «zu hoffen ist, dass er einsieht, dass ihm diese Szene nichts bringt».