Demo Anerkennung eritreische politische Flüchtlinge
Inhalt:
1. Bericht
2. Stellungnahme Migrant-Solidarity-Network
1. Bericht (Originalquelle: https://barrikade.info/article/1414)
Am Donnerstag Mittag demonstrierten über 200 geflüchtete Eritreer*innen vor dem Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern. Die Demonstrierenden überreichten dem SEM eine Petition mit über 2200 Unterschriften von Geflüchteten aus Eritrea. Mit der Petition fordern sie die sofortige Anerkennung aller eritreischen politischen Flüchtlinge.
Das SEM nimmt bewusst und unnötig in Kauf, die Würde, Selbstbestimmung und Sicherheit von tausenden Eritreer*innen zu gefährden. Das SEM hat letzte Woche bekannt gegeben, dass es vorläufig aufgenommenen Eritreer*innen systematisch das Bleiberecht entziehen will. Nach Jahren oder Jahrzehnten in der Schweiz werden die betroffenen Personen in der Nothilfe isoliert, um ausgeschafft zu werden.
2. Stellungnahme Migrant-Solidarity-Network (Originalquelle: https://migrant-solidarity-network.ch/2018/09/03/die-ausschaffungen-von-eritreerinnen-mit-ausweis-f-starten/)
Die Ausschaffungen von Eritreer*innen mit Ausweis F starten
Das Bundesvewaltungsgericht sagt, vorläufig aufgenommene Geflüchtete aus Eritrea sollen ausgeschafft werden. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat deshalb bei 250 Eritreer*innen mit F-Ausweis geprüft, ob sie gemäss der neuen Rechtssprechung ausgeschafft werden können. Offenbar sind es neun Prozent. Bis Mitte 2019 prüft das SEM die Ausschaffung bei weiteren 2800 Eritreer*innen mit Ausweis F. Das SEM und das BVERer nehmen bewusst und unnötig in Kauf, die Würde, Selbstbestimmung und Sicherheit von tausenden Menschen zu gefährden.
Was lange ein Asylgrund war, ist neu ein Grund für die Ausschaffung
Das Bundesverwaltungsgericht hat zwei Mal bestätigt, dass die Behörden ausschaffen sollen. In einem ersten Urteil vom 17. August 2017 hat es festgehalten, dass Ausschaffungen grundsätzlich zumutbar erachtet. Das BVGer findet: „Eritreer, die ihre Dienstpflicht geleistet haben, müssen bei der Rückkehr ins Heimatland nicht generell mit erneuter Einberufung in den Nationaldienst oder mit Bestrafung rechen.“ In einem zweiten Urteil vom 10. Juli 2018 geht das BVGer sogar weiter und fordert das SEM auf, auch dann abzuschieben, wenn die Person in Eritrea in den Nationaldienst eingezogen würde.
Überprüfung von weiteren 2800 vorläufigen Aufnahmen bis Mitte 2019
Von den 250 untersuchten Personen will das SEM 20 Personen ausschaffen. Bis Mitte 2019 prüft es die Ausschaffung von weiteren 2800 vorläufige Aufnahmen. Zuerst schaut das SEM die Fälle von Familien, unbegleiteten Minderjährigen und jungen Personen in Ausbildung an, danach alle anderen. Diese Reihenfolge ist ungewöhnlich und durchaus als kleiner Teilerfolg des Bewegung zu betrachten. Normalerweise behandelt das SEM immer zuerst Gesuche von Personen an, die einfach ausgeschafft werden können. Im Fall der Eritreer*innen argumentiert das SEM menschlicher: „So können laufende Integrationsmassnahmen bei jenen, die vorderhand in der Schweiz bleiben dürfen, weitergeführt werden. Bund und Kantone wollen Menschen aus dem Asylbereich, die voraussichtlich in der Schweiz bleiben können, im Rahmen der Integrationsagenda so rasch wie möglich ins Berufsleben und in die Gesellschaft unseres Landes integrieren.“
Ausschaffung als rassistische Doppelbestrafung
Vorläufig aufgenommene Personen, die irgendwann und irgendwie straffällig waren, will das SEM per sofort und automatisch ausschaffen. Damit setzt das SEM einmal mehr auf die Praxis der Doppelbestrafungen. Straffällige Schweizer*innen bezahlen oder sitzen ihre Strafe ab. Eritreer*innen mit F-Ausweis werden anders behandelt. Zuerst bezahlen oder sitzen sie ihre Strafe ab, danach kommt die zweite Strafe: die Ausschaffung.
Frieden zwischen Eritrea und Äthiopien ist gut, aber auch Frieden in Eritrea selber ist nötig
Trotz des Friedensabkommens bleibt in Eritrea ein despotisches Regime an der Macht. Der eritreische Diktator Isayas Afewerki hat in den letzten Monaten die Repression sogar verstärkt. Zwar hat Afewerki versprochen, den unbegrenzt langen, obligatorischen Nationaldienst wieder auf 18 Monate zu beschränken, die Realität sieht aber anders aus. Doch diese ist dem BVGer und dem SEM offenbar egal.