Bundesgericht: Reitschule-Initiative ungültig
Inhalt:
1. Medienbericht
1. Medienbericht (Originalquelle: https://www.derbund.ch/bern/kanton/bundesgericht-reitschuleinitiative-ungueltig/story/29088931)
Bundesgericht bestätigt: Reitschule-Initiative ungültig
Auch vor dem höchsten Schweizer Gericht findet die Junge SVP Bern kein Gehör: Ihre Reitschul-Initiative wird für ungültig erklärt
Der bernische Grosse Rat hat die Volksinitiative «Keine Steuergelder für die Berner Reithalle» zurecht für ungültig erklärt. Dies hat das Bundesgericht am Mittwoch entschieden.
Das Stimmvolk wird damit definitiv nicht über die Initiative der Jungen SVP abstimmen. Das Bundesgericht hat in einer öffentlichen Beratung festgehalten, dass die Initiative gegen die Gemeindeautonomie und das Rechtsgleichheitsgebot verstösst. Rechtlich könne die Stadt Bern an der Reithalle zwar festhalten. Faktisch wäre die monetäre Sanktion jedoch derart massiv, dass die Stadt gezwungen wäre, die Anlage aufzugeben.
Zudem zielt die Initiative gemäss Bundesgericht auf die Reithalle mit ihrer derzeitigen Nutzung ab. Gemäss dem Wortlauf der Initiative müsse die Kürzung des Lastenausgleichs unabhängig von der Sicherheitssituation angewandt werden. Andere Gemeinden mit ebenfalls problematischen Anlagen müssten hingegen mit keinen Konsequenzen rechnen, was eine ungleiche Behandlung darstelle.
Im Grossen Rat gescheitert
Im März 2017 hatte der Grosse Rat beschlossen, die Initiative für ungültig zu erklären. Die JSVP, mehrere Mitglieder und der FDP-Grossrat Hubert Klopfenstein reichten gegen den Beschluss Beschwerde beim Bundesgericht ein.
Das Begehren richtet sich gegen das autonome Kulturzentrum Reitschule. Die Stadt Bern soll im kantonalen Finanzausgleich schlechter gestellt werden, wenn sie die Reitschule weiter duldet. Auf 54 Millionen Franken müsste die Stadt verzichten.
Mit der Ungültigerklärung war das Parlament der bürgerlich dominierten Regierung gefolgt. Auch sie war aus juristischen Gründen nicht bereit, die Initiative vors Volk zu bringen. Die Stadt Bern und die Reitschule würden anders behandelt als andere Gemeinden und Institutionen im Kanton Bern. Dadurch sei das Gebot der Rechtsgleichheit verletzt, begründeten die Initiativ-Gegner ihre Haltung.
Zudem greife die Initiative stark in die Gemeindeautonomie und den fein austarierten kantonalen Finanzausgleich ein. Das Begehren sei überdies unverhältnismässig und nehme die Stadt Bern in Beugehaft.
Die Regierung stützte sich auf ein Rechtsgutachten des Zürcher Professors Giovanni Biaggini. Die JSVP hatte vor der Abstimmung im Grossen Rat ein Zweitgutachten vorgelegt. Beim Verfasser handelt es sich um den emeritierten Lausanner Professor Etienne Grisel. Dieser kam zum Schluss, dass die Initiative nicht gegen die Vorgaben der bernischen Verfassung verstosse. Auch werde mit dem Volksbegehren das Rechtsgleichheitsgebot nicht verletzt.
Die Reitschul-Initiative kam im April 2016 mit rund 17’500 Unterschriften zustande. Sie verlangt, das Gemeinden, in denen «Anlagen oder Einrichtungen, von denen notorisch Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen», über den kantonalen Finanz- und Lastenausgleich (Filag) bestraft werden.
Abstimmung im Juni
Die Stadtberner Stimmberechtigten haben bereits fünf Abstimmungen über die Reitschule hinter sich. Sie stellten sich stets hinter das Kulturzentrum. Deshalb nahm die Junge SVP nun einen Anlauf auf kantonaler Ebene, um der Stadt Bern den Geldhahn zuzudrehen.
Dennoch wird es bereits im Juni zumindest in der Stadt Bern zu einer Abstimmung mit dem Thema Reitschule kommen. Dann geht es um Gelder für die Renovation des Dachstockes und der Grossen Halle der Reitschule. Die Junge SVP hatte gegen den Kredit das Referendum ergriffen.