2016,  Besetzung,  Freiraum,  Repression

Urteil Hausfriedensbruch Talbrünnliweg

Inhalt:
1. Medienbericht


1. Medienbericht (Originalquelle: http://www.bernerzeitung.ch/region/bern/junge-hausbesetzer-verurteilt/story/22597827)
Im Frühling besetzten sieben Gymnasiasten ein grosses Wohnhaus in Köniz. Nun wurden sie wegen Hausfriedensbruchs verurteilt. Das Gericht befreite sie aber von einer Strafe.
Am Samstag, 9. April 2016, zogen sieben junge Leute in ein leer stehendes Haus in Köniz und machten es sich gemütlich. Die Nachbarn informierten sie per Flugblatt über die Aktion: «Wie ihr ­bestimmt mitbekommen habt, haben wir das Haus am Talbrünnliweg 8 besetzt.» Das Haus stehe seit Jahren leer.
Offenbar wollten die jungen Leute länger bleiben. «Kommt doch vorbei, lernt uns kennen, trinkt einen Kaffee oder ein Bier mit uns, bringt Ideen für die Gestaltung dieses Raumes», schrieben sie. «Wir freuen uns auf euer und unser Zusammenleben.» Unterzeichnet wurde das Papier mit «Die Autognomen».
Doch nach 24 Stunden war der Spuk schon wieder vorbei. Am Sonntagnachmittag, 10. April, erfuhr der damalige Hauseigen­tümer von der Aktion und informierte die Kantonspolizei. Kurz darauf räumten Polizisten das Gebäude. Zugleich erstattete der Eigentümer gegen die sieben Personen Anzeige. Weil sie zwar den Schaden beglichen, aber einen Strafbefehl wegen Hausfriedensbruchs nicht akzeptierten, kam es am Montag zur Verhandlung am Regionalgericht Bern-Mittelland.

«Etwas Cooles machen»
Kennen gelernt haben sich die vier Frauen und drei Männer in der Schule und im Ausgang. Sie sind zwischen 18 und 20 Jahre alt, stehen kurz vor der Matur oder haben den Gymer hinter sich. Sie kommen aus dem Raum Bern und Köniz. Die Polizei ordnet einige von ihnen der linksautonomen Szene zu, sie selbst wollen sich aber «nicht schubladisieren lassen». Sie haben alle keinen Eintrag im Strafregister.
Wie sie im Frühling auf die Idee kamen, ein Haus zu besetzen, das wissen sie heute nicht mehr. «Wir wollten etwas Cooles machen», sagt eine Frau. «Mir ging es in ­erster Linie um bezahlbaren Wohnraum und um einen Ort für Kultur und Begegnung», sagt ein Mann. Alle geben sie vor ­Gerichtspräsidentin Christine Schaer zu, dass sie «widerrechtlich in das Haus eindrangen» und dass sie nicht vorhätten, dies nochmals zu tun.

«Von langer Hand geplant»
Der Eigentümer, ein Anwalt aus der Region Bern, war am Montag nicht anwesend. Doch zuvor hatte er den Prozess mit einer ­E-Mail an die Medien und weitere Adressaten angeheizt. Darin hatte er die Mitglieder der Gruppe ausnahmslos als Chaoten bezeichnet. Am Telefon sagte der Mann, der nicht mit Namen genannt werden will: «Die Aktion war von langer Hand geplant.»
Die Hausbesetzer seien sehr gut vorbereitet gewesen. Sie hätten den Hauptwasserhahn aufgedreht, die Heizung und den Kühlschrank eingeschaltet. Sie hätten Essen, Werkzeug, Handschuhe und Gesichtsmasken mitgenommen. Und Kanthölzer, um die ­Türen zu verbarrikadieren.
Er finde es erstaunlich, «dass ausgerechnet privilegierte Gymnasiasten mit Vorbildfunktion auf eine solche Idee kamen», sagte der Anwalt, der das Haus mittlerweile verkauft hat. Er hoffte auf eine Verurteilung. «Es wäre schlecht, wenn man sie freisprechen würde, nur weil sie den Schaden bezahlt haben. Das hätte einen schlechten Einfluss auf ­andere Junge.»

«Lehren gezogen»
«Meine Mandanten wissen, dass sie einen Fehler gemacht haben», sagt Verteidiger Hans Keller im Gerichtssaal. Sie hätten bei der Räumung nicht Widerstand geleistet. Später hätten sie je 1300 Franken an den Eigentümer bezahlt. Leider habe dieser den Strafantrag nicht zurückgezogen, sondern die jungen Leute gar bei den Schulen angeschwärzt. Keller beantragt einen Schuldspruch. Seine Mandanten seien aber von einer Strafe zu befreien.
So kommt es dann auch: Die Gerichtspräsidentin verurteilt alle sieben Besetzer wegen Hausfriedensbruchs, alle müssen Verfahrenskosten von je 750 Franken zahlen. «Man darf fremdes Eigentum nicht betreten, das geht einen nichts an.»
Schaer verzichtet aber auf eine Bestrafung, wie es das Gesetz unter gewissen Bedingungen erlaubt. Die Beschuldigten hätten den Schaden beglichen, wobei der Betrag von 9000 Franken «recht hoch» sei. Weiter sei das öffentliche Interesse an Bestrafung nicht sehr gross. Und die jungen Leute hätten ihre Lehren aus dem Fall gezogen.