2019,  Repression

Obergericht Filmen von Polizeieinsätzen

Inhalt:
1. Medienbericht


1. Medienbericht (Originalquelle: https://www.derbund.ch/bern/darf-man-polizisten-im-einsatz-filmen-eigentlich-schon-aber/story/15805309)
Darf man Polizisten im Einsatz filmen? Eigentlich schon, aber…
Im bernischen Obergerichtsurteil zum Filmen von Polizeieinsätzen erkennen Juristen eine problematische Signalwirkung.
Wird man Zeuge eines Polizeieinsatzes, darf man ihn in der Regel filmen. Polizisten müssten das grundsätzlich dulden, hält der Verband Schweizerischer Polizeibeamter in einem Merkblatt fest. Dass Polizeiangehörige gegen Filmende dennoch einschreiten dürfen, hat das bernische Obergericht aber in einem kürzlich abgeschlossenen Fall entschieden.

Im Herbst 2017 wurde eine Gruppe Personen am Rand einer geplanten Kundgebung in Bern von der Polizei angehalten und umringt. Einer der Angehaltenen begann, eine Festnahme mit dem Handy zu filmen. Ein Polizist befahl dem Mann, dies zu unter­lassen, packte ihn dann und führte ihn weg. Anschliessend forderte der Polizist den Mann dazu auf, die Aufnahmen zu löschen, was dieser tat.

Der Mann zeigte den Polizisten später wegen Amtsmissbrauchs und Nötigung an: Er habe die rechtmässig aufgenommenen Videos nur unter Androhung der Beschlagnahme seines Handys gelöscht. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren jedoch ein; nun hat das Ober­gericht entschieden, dass sie dies zu Recht getan hat. Das Argument, wonach der Mann durch das Filmen die Einsatzkräfte abgelenkt und somit ein «Sicherheitsproblem» verursacht habe, sei gültig. Zudem sei es nicht erwiesen, dass der beschuldigte Polizist ihn zum Löschen der Videos genötigt habe. Hinzu komme die Befürchtung des Polizisten, er könne mithilfe der Videos online angeprangert werden.

Anwalt findet es «schräg»
«Dieses Urteil heisst nicht, dass es illegal ist, Polizeieinsätze zu filmen», sagt der Solothurner Strafverteidiger Konrad Jeker. Signifikant sei jedoch, dass sich der Polizist durch sein Verhalten nicht strafbar gemacht habe. «Das ist ein Signal an Polizisten, dass sie legal erstellte Aufnahmen löschen lassen können. Das ist ziemlich schräg.» Hätte er den Polizisten verteidigt, hätte er wohl ebenfalls Gründe für dessen Unschuld gefunden. «Die Erwägungen des Obergerichts erachte ich aber als etwas unkritisch.» Zudem sei es besser, bei Anzeigen gegen Amtsträger Verfahrenseinstellungen zu vermeiden. «Dies hinterlässt stets den Nachgeschmack, dass es die Staatsanwaltschaft lieber nicht untersuchen wollte.»

Der Zürcher Rechtsanwalt Martin Steiger findet es «bemerkenswert», dass das Gericht die Aufnahmen des Mannes als Sicherheitsproblem wertete. «Das hat eine andere Qualität, als wenn zehn Vermummte mit Stöcken auf die Polizei losrennen.» Filmende könnten beim Einsatz zwar unangenehm sein. «Davon sollten sich Einsatzkräfte aber nicht aus der Ruhe bringen lassen.»

Gegen Onlinepranger gebe es ausserdem «gewisse Rechtsmittel». Der Entscheid mache deutlich, dass die Polizei bei Einsätzen einen grossen Handlungsspielraum habe: Wer nicht wolle, dass man sein Handy sicherstelle, solle es gar nicht dabeihaben. Angehaltene seien in ihrer Freiheit eingeschränkt. «Bei einer Verkehrskontrolle darf man auch nicht bei voller Lautstärke Musik hören.» Die Kompetenzen der Polizei seien weitreichend, aber mehrheitsfähig und etwa durch das Polizeigesetz demokratisch legitimiert.

Das Urteil gebe «Hinweise» für diejenigen, die Polizeiein­sätze dokumentieren wollten, so Steiger. «Wenn aus nächster Nähe filmen nicht geht, muss man Demos eben aus Distanz gezielt filmen oder eine live übertragende Bodycam tragen.»
Dominic Nellen, der Anwalt des Angehaltenen, ist mit dem Urteil unzufrieden. «Der Entscheid öffnet Tür und Tor für die Polizei, jedes Filmen mit dieser Begründung zu unterbinden.» Man prüfe einen Weiterzug ans Bundesgericht.