2003,  Repression

Präzedenzfall Landfriedensbruch

Inhalt:
1. Kommentar
2. Medienberichte


1. Kommentar (Originalquelle: http://ch.indymedia.org/de/2003/07/12721.shtml)
Art. 260
Landfriedensbruch
1 Wer an einer öffentlichen Zusammenrottung teilnimmt, bei der mit vereinten Kräften gegen Menschen oder Sachen Gewalttätigkeiten begangen werden, wird mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.
2 Die Teilnehmer, die sich auf behördliche Aufforderung hin entfernen, bleiben straffrei, wenn sie weder selbst Gewalt angewendet noch zur Gewaltanwendung aufgefordert haben.

Weltfremde Berner Oberrichter haben gestern vormittag das Urteil eines ebenfalls weltfremden vorinstanzlichen Richters bestätigt:
Geschehen an einer Demo Sachbeschädigungen, kann die Polizei ALLE Teilnehmenden wegen Landfriedensbruch anzeigen – selbst wenn die Betroffenen die Sachbeschädigungen überhaupt nicht mitgekriegt haben, dagegen waren oder sie verhindern wollten.
Die weltfremde Forderung der Richter: Geschehen an einer Demo Sachbeschädigungen, müsse sich mensch subito von der Demo entfernen. Ansonsten erfülle mensch die Straftatbestandsvoraussetzungen für Landfriedensbruch.
Konsequenz: Wenn an einer Demo ein/e DemonstrantIn Farbe an eine Hauswand wirft, können alle DemonstrantInnen gebüsst werden – z.B. sämtliche 30’000 der Friedensdemo diesen Frühling in Bern, weil ca. 30 die UBS verfarbschönerten!
Im Prinzip kann jedeR gebüsst werden, egal was er/sie machte, dachte, etc.
WEG MIT DEM LANDFRIEDENSBRUCH-ARTIKEL!
FÜR MEHR VERNUNFT UND HIRN BEI DER JUSTIZ!
EGAL OB FRIEDLICH ODER MILITANT – WICHTIG IST DER WIRDERSTAND!
P.S.: In Berner Polizeikreisen gilt Kreidemalen als „Sachbeschädigung“…

2. Medienberichte (Originalquelle: http://ch.indymedia.org/de/2003/07/12721.shtml)
Bund 19.7.03
Mitverantwortlich für Randale
Obergericht bestätigt Landfriedensbruch an Demonstration
Eine «Aushöhlung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit» befürchtete Verteidiger Daniele Jenni, wenn das kantonale Obergericht das Urteil gegen 18 zumeist Jugendliche wegen Landfriedensbruchs bestätige. Demonstrationen seien ein Grundrecht. Werde der Straftatbestand Landfriedensbruch künftig aber so streng angewendet, so müsse jeder Demonstrant damit rechnen, straffällig zu werden, wenn andere Sachbeschädigungen verübten, befand Jenni.
In erster Instanz hatte das Kreisgericht Bern-Laupen die 18 Angeschuldigten des Landfriedensbruchs schuldig gesprochen. Zwölf erhielten eine Busse von 500 Franken, vier mussten 300 und zwei 200 Franken bezahlen. Zudem wurden sie im Strafregister vermerkt.

Die Vorgeschichte
Die strittige Demonstration fand am 2. Juni 2001 in Bern statt. Rund 200 Autonome und Punks versammelten sich, um gegen die Räumung des besetzten Hauses Hodlerstrasse 22, der ehemaligen Notschlafstelle, zu protestieren. Gegen die städtische Liegenschaft war wenige Tage zuvor ein Brandanschlag verübt worden, angeblich von Rechtsradikalen. In der Folge sprach die Behörde die Kündigung aus und drohte mit der Räumung. Dagegen und gegen rechte Gewalt wollten die Demonstranten protestieren. Die unbewilligte Kundgebung setzte sich gegen 19Uhr Richtung Predigergasse in Bewegung. Am Haus der Direktion für Soziale Sicherheit wurden erste Sachbeschädigungen verübt. In der Rathausgasse flogen gegen die Tübeli-Bar sie wurde verdächtigt, Treffpunkt von Rechtsradikalen zu sein Farbbeutel und Flaschen. Fenster wurden eingeschlagen. Daraufhin riegelte die Polizei die Gasse ab und versuchte, die Demonstranten anzuhalten. Der Zug wich aus in die Kramgasse, Marktgasse und in die Matte. Schliesslich nahm die Polizei mehrere Personen vorübergehend fest. 122 wurden später wegen Landfriedensbruchs angezeigt. Die Grundstimmung des Protestzugs sei friedlich gewesen, das hätten übrigens auch verschiedene Zeugen ausgesagt, betonte Verteidiger Jenni gestern. Von den Angeschuldigten habe sich niemand an Sachbeschädigungen beteiligt. Es habe sich um Einzelaktionen einer klaren Minderheit gehandelt. Damit von Landfriedensbruch gesprochen werden könne, müsse es sich um eine gewalttätige Zusammenrottung mit einer «bedrohlichen Grundstimmung» handeln. Das sei überhaupt nicht der Fall gewesen. Aggressiv sei die Stimmung erst geworden, als die Polizei in der Rathausgasse Tränengas und Gummigeschosse gegen die Demonstrierenden eingesetzt habe. Jenni beantragte Freispruch für alle 18 Angeschuldigten, die Übernahme der Verfahrenskosten durch den Kanton und je 200 Franken Entschädigung pro Person.

Stimmung früh gekippt
Oberrichter Fabio Righetti bestätigte aber die Schuldsprüche und Strafen der ersten Instanz. Einzig bei einem Angeschuldigten wurde die Busse von 500 auf 300 Franken reduziert, weil sich seine persönlichen Verhältnisse geändert hatten. Die Angeschuldigten müssen die erstinstanzlichen Verfahrenskosten sowie jene des Obergerichts von 2250 Franken tragen. Wie die Vorinstanz kam auch das Obergericht zum Schluss, die Stimmung während des Protestzugs sei früh gekippt. Bereits in der Predigergasse und später bei der Tübeli-Bar sei es zu Sachbeschädigungen gekommen, sagte Righetti. Sobald die Stimmung ins Aggressive umgeschlagen habe und Ausschreitungen geschehen seien, hätten sich jene, die friedlich protestieren wollten, distanzieren und den Zug verlassen müssen. Diese Möglichkeit hätten sie auch später noch gehabt. «Es reicht nicht, wenn Einzelne zwar sagen, sie seien friedlich, sich aber in der Gruppe gegen die Aggressiven nicht durchsetzen können», sagteRighetti. Durch das Urteil werde das Grundrecht Versammlungsfreiheit nicht ausgehöhlt, da nicht die Demonstration, sondern die Sachbeschädigungen verhindert würden.

«Wir sind schockiert»
«Wir sind schockiert, dass alle Teilnehmenden einer Demonstration bestraft werden können, wenn ein Einzelner Sachbeschädigungen verübt», sagte ein Vertreter der Anti-Repressions-Gruppe Bern nach der Verhandlung. Die Auslegung des Landfriedensbruch-Artikels sei in den letzten Jahrzehnten verschärft worden. So könnten die Behörden unerwünschte

-Bernerzeitung 19.7.03
Wer sich nicht distanziert, macht sich mitschuldig
Das kantonale Obergericht hat gestern die Bussen gegen 18 Teilnehmer einer Demo vom 2. Juni 2001 bestätigt.
Wer sich bei Sachbeschädigungen während einer Demonstration nicht davon distanziert, indem er weggeht, macht sich des Landfriedensbruchs schuldig – dies erklärte gestern Gerichtspräsident Fabio Righetti in seiner Urteilsbegründung gegen die 18 angeschuldigten Personen. Sie hatten am 2. Juni 2001 an einer Demonstration teilgenommen, an der andere Teilnehmer Farbbeutel, Flaschen, Steine und Brandsätze warfen und so Autos, Schaufenster und Fassaden beschädigten. Dafür müssen sie nun je eine Busse von 500 Franken, die erstinstanzlichen Gerichtskosten sowie einen Anteil von 2500 Franken an die Obergerichtskosten bezahlen. Die damalige Demo war ein Protest dagegen, dass die Stadt den Zwischennutzungsvertrag für die ehemalige Notschlafstelle fristlos gekündigt hatte. In dieser hatten Besetzer ein autonomes Jugendzentrum eingerichtet.

Verteidiger Daniele Jenni, welcher für Freispruch plädierte, hatte angeführt, es sei nicht möglich gewesen, die Demonstration zu verlassen, da die Polizei die Umgebung abgesperrt habe. Das Obergericht hielt jedoch fest, zwei Wege seien offen geblieben, und Sachbeschädigungen seien schon zuvor passiert. Jenni argumentierte, das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit sei verletzt, wenn die Demonstrationsteilnahme derart eingeschränkt werde. Der Gerichtsvorsitzende entgegnete: «Nicht die Demonstration soll verhindert werden, sondern die Sachbeschädigung. » Die als Hilfe für die Angezeigten gegründete Anti-Repressionsgruppe Bern zeigte sich «schockiert, dass jeder Teilnehmer einer Demonstration bestraft werden kann, wenn einer eine Sachbeschädigung begeht». Dies stelle eine Verschärfung von Artikel 260 des Strafgesetzbuches dar. sda