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Demo Freiheit für Mehmet Yesilçalı

Inhalt:
1. Aufruf


1. Aufruf (Originalquelle: http://ch.indymedia.org/de/2015/05/95129.shtml)

Nächsten Donnerstag findet die nächste grosse Mobilisierung statt, um gegen die drohende Auslieferung von Mehmet an Deutschland zu protestieren. Wir treffen uns zuerst um 16 Uhr vor dem Bundesamt für Justiz (Bundesrain 20, 3005 Bern) und etwas später, ab 17:30 auf dem Bahnhofplatz Bern!
Am 15. April 2015 lies die deutsche Bundesanwaltschaft europaweit zwölf Mitglieder der Konföderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa (ATIK) verhaften. Um die Illegalisierung der ATIK und die drohende Ausschaffung des in der Schweiz anerkannten Flüchtlings Mehmet Yesiçali zu verhindern hat sich in der Schweiz das Solidaritätsbündnis gegen die Illegalisierung der ATIK gegründet.

Koordinierte Polizeijagd nach ATIK-Mitgliedern
Die Verhaftungen fanden im Rahmen einer koordinierten Polizeiaktion statt. Hinter der Repressionswelle gegen ATIK steckt die deutsche Bundesanwaltschaft. Sie beschuldigt die AktivistInnen der «Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland» gemäss § 129 a und b des Deutschen Strafgesetzbuches. Konkret wird den verhafteten ATIK-Mitgliedern vorgeworfen, 2012 in Deutschland an Versammlungen eines angeblichen Westeuropa-Komitee der «Türkischen Kommunistischen Partei/Marxisten-Leninisten» (TKP/ML) teilgenommen, sowie bei Abendveranstaltungen in der Schweiz Geld für diese Organisation gesammelt zu haben. Diese Aktivitäten seien im Namen der ATIK erfolgt, die nichts anderes als eine Tarnorganisation dieser Partei sei. Die TKP/ML habe sich «zum Ziel gesetzt, den türkischen Staat mittels eines ‚bewaffneten Kampfes’ zu beseitigen und durch ein kommunistisches Regime unter ihrer Kontrolle zu ersetzen», behauptet die deutsche Bundesanwaltschaft in einer Presseerklärung. Die deutsche Justiz übernimmt die Haltung des türkischen Regimes, welche die TKP/ML Mitglieder seit Jahren verfolgt. Mit ihrem Strafverfahren und den Auslieferungsgesuchen übernehmen die deutschen Behörden einmal mehr die Vorwürfe der türkischen politischen Justiz. Aber weder die TKP/ML noch ATIK stehen auf der berüchtigten Liste «terroristischer Organisationen», die die EU seit Ende 2001 führt.

Kriminalisierung und Illegalisierung von MigrantInnenorganisationen
Der Terrorismusvorwurf trifft nicht nur die Mitglieder der TKP/ML, von denen viele in Westeuropa als Flüchtlinge anerkannt sind. Kriminalisiert werden auch politische Organisationen von MigrantInnen – in diesem Fall die ATIK. Die in den 70er Jahren in Deutschland gegründete Konföderation setzt sich für die Rechte der aus der Türkei eingewanderten ArbeiterInnen ein. Zu ihr gehört auch die 1991 ins Leben gerufene «Föderation der ArbeiterInnen aus der Türkei in der Schweiz» ITIF, die sich zu demokratischen Zielen bekennt und sich als antiimperialistisch, antifaschistisch und antirassistisch versteht.

Die Rolle der Schweiz
Die Schweiz hat Mehmet Yesilçali aus guten Gründen Asyl gewährt wird. Sie ist deshalb verpflichtet, ihn gegen weitere politische Verfolgung zu schützen, auch wenn die nicht unmittelbar aus der Türkei, sondern über Umwegen aus Deutschland kommt. Ihm droht in Deutschland ein politisches Strafverfahren. Gemäss Genfer Konvention muss die Schweiz anerkannte Flüchtlinge vor einer Auslieferung schützen. Mehmet Yesilçali ist sofort aus der Haft zu entlassen. Meinungs- und Versammlungsfreiheit gelten auch für MigrantInnenorganisationen. „Wir sind keine TerroristInnen, wir sind alle ATIK“, so der Slogan des Solidaritätsbündnisses gegen die Illegalisierung der ATIK.
Freiheit für Mehmet! Freiheit für alle verhafteten ATIK Mitglieder! Freiheit für alle politischen Gefangenen!