Besetzung Tele Bärn Erdogan E.
Inhalt:
1. Communiqué
1. Communiqué (Originalquelle: http://ch.indymedia.org/de/2006/12/44832.shtml)
Heute, Samstag 2.Dezember ist es einer Gruppe von AktivistInnen gelungen in die Redaktionsräume des Regionalsenders Tele Bärn vorzudringen. Mit der kurzzeitigen Besetzung versuchten sie die Ausstrahlung einer Videobotschaft zu erwirken, um ein weiteres Mal auf die Situation von Erdogan E., der sich seit Montag, 27.November, erneut im Hungerstreik befindet, aufmerksam zu machen. Nach Verhandlung mit einem Telebärn-Mitarbeiter, der ihnen versprach die Infos zu prüfen und sich für einen Bericht stark zu machen, übergaben die BesetzerInnen die Videobotschaft und zogen ab.
Der Hungerstreik
Erdogan E. drückt damit seine Solidarität mit seinem Anwalt Behic Asci in der Türkei aus. Behic Asci hat unter der Parole „Hebt die Isolation auf“ am 5. April mit Todesfasten zur Aufhebung der Isolation und zur Verteidigung der Rechte seiner MandantInnen (u.a. Erdogan E.) begonnen.
Erklärung von Rechtsanwalt Behic Asci
„Ich bin ins Todesfasten getreten, weil ich nach Anwendung aller möglichen juristischen Schritte zum Schluss gekommen bin, dass die Rechte politischer Gefangener in der Türkei nicht durchzusetzen sind.
Ich gehe diesen Weg um an einem Ort, an dem es keine Gerechtigkeit gibt, das Recht auf Widerstand zu verteidigen. Ich gehe den Weg um die Menschenwürde zu verteidigen. Ich gehe den Weg um das Schweigen zu den Toten zu brechen. Unser Marsch ist der Marsch der gesamten Menschheit.“
Das Todesfasten
Vom 19.-22. Dezember 2000 wurden in einer brutalen Militäraktion alle Gefängnisse gestürmt, in denen sich linksgerichtete Häftlinge aufhielten, um einen von diesen gestarteten Hungerstreik gegen die Verlegung in die für sie neu eingerichteten F-Typ-Gefängnisse zu beenden und sie in eben diese zu “verlegen“.
Nach der “Operation“ vom 19.12.2000 begannen hunderte politische Häftlinge ein Todesfasten! In der Folge haben sich auch Angehörige von Gefangenen als Zeichen der Solidarität diesem Widerstand angeschlossen. Im Kampf gegen die F-Typ Folterzentren starben bis zum heutigen Tag 122 Menschen. Mehr als 600 Menschen müssen mit bleibenden Gesundheitsschäden leben, die ihnen beim Hungerstreik, durch Zwangsernährung oder durch Übergriffe zugefügt wurden.
Die Situation in den türkischen Gefängnissen
In einer Erklärung zur Behauptungen, dass in der Türkei ein Demokratisierungsprozess stattfinde, schrieb Behic Asci: „Im Gefängnis von Tekirdag wurden am 7. und 8. September die Gefangenen und Verurteilten unter Aufsicht der Direktoren von WärterInnen angegriffen. Dutzende Gefängniszellen wurden gestürmt. Die Gefangenen wurden unter dem Vorwand, Lieder gesungen zu haben, der Folter ausgesetzt. Bei Gefangenen mit Gesundheitsproblemen wurden spezielle Foltermethoden erprobt. So wurde ihnen zum Beispiel auf von früheren Operationen betroffene Körperstellen getreten! Danach wurde gegen die Gefangenen und Verurteilten Disziplinarstrafe ausgesprochen, da sie sich gegen die Angriffe gewehrt hatten. Solche Ereignisse finden also in einem „Land, das sich im Demokratisierungsprozess“ befindet, statt!“
Auch der Vorsitzende der Anwaltskammer von Ankara, Ahsen Cosar, weist darauf hin das in den F-Typ Gefängnisse seit Jahren eine Reihe von Rechtsverletzungen stattfinden.
Darunter fallen die Reduzierung bis vollständige Verweigerung des Hofgangs, des Besuchs von AnwältInnen und Angehörigen, der Möglichkeit zu lesen, des Kontakts zu anderen Insassen, des Bezugs neuer Kleidung, des Zugangs zu medizinischer Betreuung, etc. Die Gefangenen leiden an körperlichen wie geistigen Folgeschäden einerseits und kulturellen und persöndlichkeits Schäden andererseits. Die Gefangenen werden gefoltert und unwürdigen Behandlungen ausgesetzt. Es ist darum zu befürchten, dass Erdogan E. im Falle einer Auslieferung in der Türkei ebenfalls gefoltert würde!
Die Bürger- und Menschenrechte werden vom Bundesamt für Justiz missachtet
Die Schweiz verlangte von der Türkei eine Garantie, dass die Menschenrechte im Strafverfahren gegen Erdogan Elmas eingehalten werden. Da das Bundesamt für Justiz eine erste Erklärung als ungenügend erachtet hatte verfasste es kurzerhand selbst eine Garantieerklärung welche es von der türkischen Botschaft unterzeichnen liess. Wie es auch die von 70 NationalrätInnen unterzeichnete Interpellation kritisierte, ist eine solche Erklärung unglaubwürdig und bietet keinen ausreichenden Schutz vor Folter! Denn nebst türkische Gefangene, deren Angehörige und AnwältInnen weisen auch unabhängige Beobachter (z.B. Amnesty International) immer wieder darauf hin, dass in der Türkei weiterhin gefoltert und Anwaltsrechte massiv beschnitten werden.
Es stellt sich erneut die Frage, warum verfolgte Personen, denen bei einer Auslieferung Tod und Folter droht, nicht wie bisher den Flüchtlingsstatus und Asyl erhalten. Die Türkei erhebt unhaltbare Mordanklagen gegen Oppositionelle, gestützt auf unter Folter erpresste Aussagen und lässt die Angeklagten via Interpol ausschreiben. Das Bundesamt für Justiz bietet Hand, lässt diese Personen inhaftieren und bietet ihnen keinen Schutz. Im Gegenteil treibt es Auslieferungen voran. Eine rassistische Grundhaltung des Bundesamtes für Justiz, welche sich auch während des Besuches von Bundesrat Blocher in der Türkei manifestierte.
KEINE AUSSCHAFFUNGEN UND AUSLIEFERUNGEN IN DIE TÜRKEI – FREIHEIT FÜR ERDOGAN!
FREIHEIT FÜR ALLE POLITISCHEN GEFANGENEN!
ISOLATIONSHAFT IST FOLTER – SOLIDARITÄT MIT DEN KÄMPFENDEN GEFANGENNEN!