Flyeraktion Wegweisungsartikel
Inhalt:
1. Communiqué
1. Communiqué (Originalquelle: http://ch.indymedia.org/de/2010/06/76213.shtml)
Seit Jahren erinnern und protestieren in Bern die Gassennahen Institutionen – ein Zusammenschluss verschiedener unabhängiger Gruppen mit Schwerpunkt „Gasse“ – am 8. Juni an die kantonale Abstimmung über das Polizeigesetz am 8. Juni 1997. Mit der Annahme des Gesetzes wurde auch der schweizweit erste Wegweisungsartikel eingeführt und 1998 in Kraft gesetzt, mit dem die Obrigkeit der Polizei ermöglicht, „Störende“, die evtl. die flanierenden und konsumierenden PassantInnen verschrecken könnten, wegzuweisen und bei Nichtbefolgung zu büssen.
Dieses Jahr bekamen ebendiese PassantInnen, die Möglichkeit selbst zu bestimmen, wer weggewiesen werden soll. Mittels thematischer Pingpong-Ball-Entsorgung in bereitgestellte Behälter konnte mensch die Wegweisung auch gleich selbst vornehmen.
Top 3 der Wegweisungen: PolitikerInnen, BankerInnen und Uniformierte. Ein interessantes Resultat, wenn mensch bedenkt, dass in Bern seit 1998 im Namen ebendieser PassantInnen ein paar Tausend DrogenkonsumentInnen, Punks, BettlerInnen, Jugendliche und DemonstrantInnen weggewiesen und gebüsst wurden.
Die Obrigkeit sollte wohl nochmals über ihre Wegweisungsfeindbilder nachdenken…
Flugi 8.6.10
Die Gassennahen Institutionen erinnern jährlich der grundrechtsfeindlichen Praxis, die mit der Einführung des Wegweisungsartikels geschaffen wurde. Auch 2010 gehen wir am 8. Juni wieder auf die Strasse um die Willkür der polizeilichen Praxis aufzuzeigen. Die Aktion beginnt um 17 Uhr vor der Heiliggeistkirche. Dieses Jahr beschäftigt uns: Wer stört wirklich und wer soll weg? PassanteInnen erhalten die Möglichkeit zu dieser Frage ehrlich Stellung zu beziehen.
…und weg bist Du
Seit 1998 kennt die Stadt Bern den umstrittenen Wegweisungsartikel. Er dient als gesetzliche Grundlagen zur Beschneidung von Grundrechten. Diese garantieren zum Beispiel, dass „jeder Mensch das Recht auf persönliche Freiheit, […] inbesondere auf Bewegungsfreiheit“ und das Recht hat „Versammlungen zu organisieren und an Versammlungen teilzunehmen“. Im Widerspruch dazu besagt das berner Polizeigesetz im Artikel 29:
„Die Polizei kann Personen von einem Ort vorübergehend wegweisen oder fern halten, wenn […] der begründete Verdacht besteht, dass sie oder andere, die der gleichen Ansammlung zuzurechnen sind, die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder stören“
In der Praxis bedeutet das konkret, dass die Polizei an Ort und Stelle und auf eigenes Ermessen Menschen für bis zu drei Monate von öffentlich zugänglichen Orten wegweisen kann. Als Begründung reicht es aus, wenn die Beamten die betroffene Person zu einer Gruppe rechnen, von der sie denken, dass sie stört, oder stören könnte. Die Befürworterinnen und Befürworter behaupten, dies sei vernünftig, damit sich alle möglichst frei im öffentlichen Raum bewegen können.
Doch was heisst stören? Die meisten stören sich an den Werbemenschen, die regelmässig den Bahnhoftreffpunkt verbarrikadieren. Oder es stören Leute, die breitbeinig durch die Gassen bummeln, so dass Andere den Kleiderladen nicht mehr vor Ladenschluss erreichen. Es gibt sicher auch solche, die sich über Touristen nerven, die die Kramgasse beim fotografieren des Zytgloggens blockieren. Sollen die nun alle weggewiesen werden, bis nur noch eine Hand voll Personen, die keinen Menschen in Bern stören, durch die Stassen zieht? Natürlich nicht!
Trotzdem wurden letztes Jahr 438 Personen weggewiesen. Sie haben nichts illegales getan, nichts, dass irgendwo verboten wäre. Sie haben einfach einige andere Menschen, vielleicht auch nur die Polizei, gestört. Sie wurden von der Polizei aus allen Störenden ausgewählt und ohne Vergehen bestraft. Damit hat die Polizei eine Waffe erhalten, die sie gezielt nur gegen gewisse Menschen einsetzt.
Der Wegweisungsartikel ist sehr allgemein gehalten. Aber angewendet wird er gegen die Menschen, die in den prekärsten Lebensumständen leben. Wegweisungen tilgen unpopuläre Probleme, wie Sucht und Armut, aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit und verstärken dadurch die gesellschaftliche Isolation. Damit kann suggeriert werden, dass solche Probleme nicht existieren und der gemeinschaftliche Zusammenhalt der Menschen untergraben. Die Betroffenen werden gleichzeitig weiter an den Rand gedrängt. Offensichtlich wird damit der öffentliche Raum kein bisschen öffentlicher.
Gassennahe Institutionen Bern 2010