Anzeige Polizeieinsatz Bernstrasse (Familie Osterhase)
Inhalt:
1. Medienbericht
1. Medienbericht (Originalquelle: http://www.journal-b.ch/de/082013/alltag/2213/Strafanzeige-wegen-%C2%ABEnzian%C2%BB-Einsatz.htm)
Der Überfall der Sondereinheit «Enzian» auf eine Wohngemeinschaft an der Bernstrasse in Ostermundigen hat ein strafrechtliches Nachspiel: Betroffene haben eine Strafanzeige gegen die verantwortlichen Personen eingereicht.
Am frühen Morgen des 19. August 2015 stürmten rund zwanzig bewaffnete Polizistinnen und Polizisten der Sondereinheit «Enzian» eine Liegenschaft in Ostermundigen. Sie brachen gewaltsam Türen auf, schlugen Fenster ein, durchsuchten das ganze Gebäude und fesselten die anwesenden Bewohnerinnen und Bewohner.
Angeblich suchten sie nach einer Person, die sich früher einmal in dieser Wohnung aufgehalten habe. Gemäss Hausdurchsuchungsbefehl sollten die dieser Person zugänglichen Räume durchsucht werden.
Mit vorgehaltener Waffe
Allerdings überschritten die Polizistinnen und Polizisten ihren Auftrag in geradezu grotesker Weise. Die anwesenden Personen wurden mit vorgehaltener Waffe bedroht, gefesselt, teilweise wurden ihnen auch die Augen verbunden. Von diesen stundenlangen Fesselungen waren auch Frauen betroffen, obwohl doch angeblich nach einem Mann gesucht wurde.
Die Polizistinnen und Polizisten richteten bei ihrer Aktion beträchtliche Sachschäden an, indem sie Fenster einschlugen und Türen – auch unverschlossene – aufbrachen. Durchsucht wurden nicht nur die Gemeinschaftsräume, sondern auch gekennzeichnete Privaträume, die vom Hausdurchsuchungsbefehl klarerweise nicht erfasst waren.
Nun haben sich die Bewohnerinnen und Bewohner entschlossen, sich gegen diese polizeilichen Übergriffe zu wehren. In einer gestern eingereichten Strafanzeige werfen sie den verantwortlichen Personen Amtsmissbrauch, Freiheitberaubung, Gefährdung des Lebens, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und weitere Delikte vor. Sie kündigen auch Ansprüche auf Schadenersatz und Genugtuung an.
Verfahren verschleppt und schubladisiert
Nach den seit einigen Monaten geltenden Richtlinien der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern werden Untersuchungen gegen Angehörige der Polizei von der Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben geführt. Mit dieser Regelung reagierte die Behörde auf wiederholte Vorwürfe, dass Anzeigen gegen Polizistinnen und Polizisten wegen der alltäglichen engen Zusammenarbeit mit den Untersuchungsrichterämtern und der damit verbundenen persönlichen Nähe oft verschleppt, schubladisiert und dann nach mehreren Jahren schliesslich eingestellt würden.
Die Strafanzeigerinnen und Strafanzeiger befürchten nicht ganz grundlos, dass mit ihrer Anzeige dasselbe passieren könnte. Deshalb wird ausdrücklich verlangt, dass mit der Untersuchung eine ausserkantonale oder zumindest eine ausserordentliche Staatsanwaltshaft betraut wird.